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rathenen Prinzen vergeſſen zu machen, da er nicht ungeſchehen zu machen war; jede glaubte die Thatſachen durch Decrete zu beherrſchen, die ſich ſchließlich doch als unmächtig erwieſen, bis dann ihre Gültigkeit durch ein Urtheil des höchſten fran⸗ zöſiſchen Gerichtshofes nach einer vielfach bekämpften Auslegung des Geſetzes beſtätigt wurde.
Der Proceß beſchäftigte ſich mit der Prüfung der That⸗ ſachen, die wir nachſtehend erzählen wollen, nachdem der Prinz Napoleon, der Beklagte, erklärt hatte, er wolle von der Nicht⸗ competenz der gewöhnlichen Gerichte überhaupt abſehen, obwol er als kaiſerlicher Prinz verlangen könne, die höchſte Autorität eines Familienrathes anzurufen; daß es ihm vielmehr daran liege, trotz der endgültigen Entſcheide Napoleons I. und der noch bei Lebzeiten ſeines Vaters veröffentlichten Beſchlüſſe des Familienrathes, auch die Gerichtshöfe entſcheiden zu ſehen, deren Urtheil er nicht zu fürchten habe. Der Proceß verfolgte ſeinen Weg durch zwei Inſtanzen und conſtatirte zunächſt den geſchichtlichen Hintergrund folgendermaßen.
Die freundſchaftlichen Beziehungen des republikaniſchen Frankreichs zu dem im Unabhängigkeitskriege gegen das Mutter⸗ land begriffene Nordamerika ſind bekannt, und der Name Lafayette wird neben Waſhington berühmt bleiben. Der erſte Conſul hatte dann allen Grund, dieſe Beziehungen nicht er⸗ kalten zu laſſen, da ſeine Politik ihre ſchärfſte Spitze nach wie vor gegen England kehrte. Der Friede von Amiens konnte hierin nichts ändern und erwies ſich bald genug als unver⸗ mögend, den traditionellen Stammeshaß zu unterdrücken. Daß
England nur in Amerika erfolgreich zu bekämpfen ſei, erkannte
der weitblickende Staatsmann beſſer, als ſpäter ſein Neffe, der den Verſuch theuer genug bezahlen mußte, der Freundſchaft des großen Freiſtaats einen Augenblick ſich entſchlagen zu haben, indem er aus dem Bürgerkriege Kapital für ſeines eigenen Namens Ruhm ſchlagen wollte. Napoleon I. unter⸗ hielt fortwährend den regſten Verkehr mit der jungen Regierung, und ſeine Flotte lief oft in ihre Häfen ein. Auf einer ſolchen Expedition war es, wo der jüngſte Bruder des erſten Conſuls im Jahre 1803, der als Schiffslieutenant der Republik diente und als ſolcher Proben eines achtbaren perſönlichen Muthes ablegte, mit ſeinem Geſchwader, der engliſchen Uebermacht weichend, in Baltimore landete und dort die Bekanntſchaft Eliſabeth Paterſon's, der Tochter eines reichen Kaufmanns, machte. Jung und von einer ausgeſprochenen ſinnlichen Rich⸗ tung, verlobte ſich der ſchnell verliebte Schiffslieutenant bald mit derſelben, und in jugendlicher Haſt zeigte er dem fran— zöſiſchen General⸗Conſul Pichon in Waſhington am 25. Hetober 1803 an, daß er Miß Paterſon demnächſt zu heirathen ge— denke. Dieſer glaubte, vorausſetzen zu müſſen, daß eine ſo bedeutungsvolle Entſcheidung für die Zukunſt des Bruders des erſten Conſuls von ſchweren Folgen ſein werde, und pro⸗ teſtirte ſofort gegen die Ausführung ſeines Vorhabens, bei Jerome ſelber und dem Voater ſeiner Braut, indem er den Conſularagenten in Baltimore beauftragte, die beiden Proteſte amtlich zu übergeben. Er ſtützte ſich auf das Geſetz vom 20. September 1792, der die ohne Zuſtimmung der Aeltern geſchloſſene Ehe einer Perſon unter einundzwanzig Jahren für ungültig erklärt. Der Code⸗Civil von 1803 dehnt ſogar die Minderjährigkeit bis zu vierundzwanzig Jahren aus. Jerome Bonaparte geht daher eine ungültige Ehe ein, da er erſt neun⸗ zehn Jahr alt iſt, falls er nicht vorher die Zuſtimmung ſeiner Mutter einholt. 5
Die Proteſte waren nicht ohne Wirkung, wenn freilich dieſe auch nicht von langer Dauer blieb. Jerome ſchrieb Herrn Pichon, daß er ſein Vorhaben aufgegeben und nach New⸗York abgereiſt ſei, während Paterſon dem Erſteren an⸗ zeigte, daß dieſen Geſetzen gegenüber die projectirte Ehe mit ſeiner Tochter nicht ſtatthaben könne. Zwei Monate lang ſtanden die Sachen in der Schwebe, als mit einem male in Folge der intimen Beziehungen der beiden jungen Leute die nöthig gewordene Hochzeit dennoch ſtattfand. Der franzöſiſche Conſul in Waſhington erfuhr, daß am 24. December Jerome Bonaparte und Eliſabeth Paterſon von einem ſpaniſchen Prieſter, dem Biſchof Caroll von Baltimore, getraut ſeien.
Sobald der Schritt Jerome's in Frankreich bekannt wurde, beeilte man ſich dort, eine Ungültigkeitserklärung zu veran⸗ laſſen, die zu erreichen keine Schwierigkeiten obwalteten, wenn Jerome ein einfacher Bürger geweſen wäre. In dieſem Falle hätte ſeine Mutter bei dem zuſtändigen Gericht in Paris auf ihre bezügliche und thatſächlich gemachte Eingabe die nöthige Entſcheidung auf Grund der fehlenden mütterlichen Zuſtimmung erhalten. Aber ſeit Mai 1804 unterſtand Jerome als fran⸗
zöſiſcher Prinz der höchſten Gerichtsbarkeit des regierenden*
Fürſten als Chef der Familie, und Napoleon, der ſich eben in dem Glanze der Majeſtät ſpiegelte, war nicht gewillt, ſeinen Bruder eine Misheirath eingehen zu laſſen, da er ſchon unzufrieden genug war über die wenig ariſtokratiſchen Ver⸗ bindungen Joſeph's und Lucian's, die gerade aus dieſem Grunde von der Thronfolge waren ausgeſchloſſen worden. Er erließ daher, dem Spruche des Gerichts zuvor kommend, zwei Deerete, die Jerome's Ehe einfach für ungültig erklärten.
Dieſe beiden Decrete nun ſind Gegenſtand erbitterter Er⸗
örterungen geworden, da man ſie einfach als politiſche Acte hinſtellte und dem Kaiſer der Franzoſen, ſo allmächtig er ſonſt war, keineswegs das Recht zuerkennen wollte, eine von der Kirche eingeſegnete Ehe durch einen Machtſpruch zu löſen. Beſonders die römiſche Curie widerſetzte ſich der Anerkennung dieſes kaiſerlichen Uebergriffes, indem ſie geltend machte, Jerome ſei nicht als Prinz, ſondern als einfacher Bürger getraut, die kaiſerliche Zuſtimmung ſei alſo gar nicht nöthig geweſen, da⸗ her die Nichteinholung derſelben nicht für die Ungültigk ſeiner Ehe entſcheiden könne. Einzig ſeiner Mutter hätte es zugeſtanden, bei den Gerichten zu klagen, wenn anders eine Civilehe überhaupt zuzulaſſen; dem Spruch der Gerichte ſeien nun jene Decrete zuvor gekommen.
Jerome, an dem Scheidewege zwiſchen„Hoheit“ und Würde, entſchied ſich ohne Gewiſſensbiſſe für erſtere und ver⸗ ließ ſeine Frau, die ihm nach England folgte, wo ſie einen Sohn gebar, den Vater des in der Ueberſchrift genannten
Jerome⸗Bonaparte. Als man ihr den Eintritt in Frankreich
verbot, kehrte ſie nach Baltimore zurück, wo ſie von einer ihr von Napoleon ausgeſetzten Penſion lebte. Das Beſtreben des Kaiſers, der dieſen Zwiſchenfall erledigt glaubte, ſich und ſeiner Familie durch Verbindungen mit den alten Fürſten⸗ häuſern den Schein der Legitimität zu geben, veranlaßte ihn, ſeinen nun wieder ledigen Bruder Jerome mit der Prinzeſſin
Katharina, der Tochter des eben geſchaffenen Rheinbund⸗
Königs von Würtemberg, zu vermählen. Vorher mußte aber die Differenz mit dem römiſchen Stuhle wegen der amerika⸗ niſchen Heirath vollends ausgeglichen werden, der zu jener Zeit freilich nicht übergroße Urſache hatte, ſich dem Kaiſer gefällig zu zeigen. Außer anderen Streitigkeiten, die bei der Eigenmächtigkeit Napoleon's eine Verſöhnung mit Pius VII. nicht möglich machten, wurde Letzterer ſchon längere Zeit in einem Briefwechſel, der den Anforderungen der Höflichkeit auch in der Form und in abſichtvollſter Weiſe Hohn ſpricht, zu einer unbedingten Anerkennung der kaiſerlichen Verfügungen aufgefordert, die dem heiligen Stuhl den beſſeren Theil ſeiner weltlichen Beſitzungen raubten. Indem ſich Napoleon als der directe Nachfolger Karl's des Großen, den die franzöſiſchen Geſchichtsbücher als erſten franzöſiſchen Kaiſer aufführen, ge⸗ berdete und als ſolchen anerkannt wiſſen wollte, ſuchte er dem Papſt bemerklich zu machen, daß er es ſei, der die Religion und das Anſehen der Kirche in Frankreich wieder hergeſtellt, daß er mit Uebernahme der Pflichten auch in die Rechte ſeines großen Vorgängers trete und alſo die Schenkungen Pipin's und Karl's des Großen beliebig zurücknehmen könne. Schon damals behandelte er das römiſche Gebiet wie ein franzöſiſches Departement und verfügte und erlangte die Aus⸗ weiſung der als engliſche Agenten von ihm bezeichneten Per⸗ ſönlichkeiten und die Entlaſſung des päpſtlichen Miniſters, des Cardinals Conſalvi, der mit Energie und Geſchicklichkeit bis dahin den Bemühungen des Cardinals Feſch, des Onkels und Geſandten Napoleons in Rom, den Widerpart gehalten hatte.
Als nun der Kaiſer die kirchliche Scheidung ſeines Bru⸗
ders behufs der beabſichtigten neuen Heirath verlangte, er⸗
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