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großer Beſcheidenheit, beinahe mit Widerwillen dem Rechtsſtudium zugewendet, um es in der Beamtencarrière zu einer ruhigen Brot⸗ rinde zu bringen. Sein Ideal war damals die Erlangung der Würde eines Kreishauptmannes! Wie wir einer auf perſönlichen Informationen beruhenden Mittheilung der„ Conſtitutionellen Vor⸗ ſtadtzeitung“ entnehmen, war die erſte Anſtellung Mühlfeld's die eines ſupplirenden Profeſſors am Thereſianum und Privatdocenten an der Univerſität. Mühlfeld war damals, wie bemerkt, noch ſehr jung, überdies ſehr ſchmächtig gebaut und klein von Geſtalt, ſo daß ihn ſeine Schüler am Thereſianum, was den Körper an⸗ belangt, weit überragten. Als er ihnen als Lehrer vorgeſtellt werden ſollte, wurden ſie in Reih und Glied verſammelt, und vor der Reihe erſchien der„kleine“ Mühlfeld. Als ſie den unan⸗ ſehnlich ausſehenden jungen Mann erblickten, fingen die großen, d. h. langen Thereſianiſten an zu lachen und zu ſpotten. Der „kleine“ Mühlfeld bemerkte das und wandte ſich an ſeine neuen Schüler mit einigen Worten, in denen er ſie bat, ihr Urtheil über ihn zu verſchieben, bis ſie ihn gehört hätten, ging dann ſofort zum Katheder und hielt ſeine Probevorleſung. Dieſelbe wurde von ſtürmiſchem Beifall wiederholt unterbrochen und eine Beifalls⸗ ſalve folgte, als er ſchloß. So wurde mit einem Male der„kleine“ Mühlfeld„groß“.
Er widmete ſich dann eine Zeit lang, noch bevor er das Doc⸗ torat abgelegt hatte, der Beamtenlaufbahn, prakticirte als unbeſol⸗ deter Beamter bei der Finanzprocuratur; im Jahre 1831, ein- undzwanzig Jahre alt, wurde er zum Doctor der Rechte promovirt und erhielt im Jahre 1836 als Conceptspraktikant nach längerer Dienſtzeit endlich in der That ein Gehalt— von 300 Gulden und obwohl er kein Vermögen beſaß, heirathete er ſeine jetzige Gattin, eine geborene Cotteli v. Fahnenfeld. Nach vergeblichen Verſuchen, eine Bergrathsſtelle zu erhalten, entſagte er endlich dem Staatsdienſte, wurde 1840 Advocat und erlangte als ſolcher bald einen außerordentlichen Ruf als Vertheidiger in Civil⸗ und Strafſachen, ſo daß ihm beinahe ausſchließlich die Führung der ſchwierigſten Proceſſe in ganz Heſterreich übertragen wurde. Da⸗ bei ſank er nie zum dürren Geſchäftsmann herab, der für Geld zu Allem zu haben iſt, ſondern betrieb die Vertheidigungen ſtets mit einer gewiſſen Paſſion und perſönlichen Hingebung— nicht an den Clienten— ſondern an den juridiſch⸗intereſſanten Fall. Sein Talent verſchmähte die kleinlichen Mittel der Phraſen, Wort⸗ ſpiele und ſonſtigen Stilverzierungen kleinerer Geiſter; ſtreng ſach⸗ lich und ſchmucklos ſteuerte er nach ſeinem Ziele und erreichte es, wenn ihm nicht unüberwindlicher Servilismus im Wege ſtand. Dann konnte jedoch der Gerichtshof wohl auch harte Worte zu hören bekommen, von denen„Cabinetsjuſtiz“ eines der milderen iſt, und die ihm ſogar Disciplinarſtrafen eintrugen. Mit be⸗
ſonderer Vorliebe befaßte er ſich mit Proceſſen, in denen ſoge⸗
nannte„Kunſtgutachten der Sachverſtändigen“ die Hauptrolle ſpielten. Wehe dem„Sachverſtändigen“, der Mühlfeld in die Hände fiel! Schonungslos wurden ſeine Schwächen aufgedeckt und z. B. bei einem Proceſſe, in welchem eine Frau beſchuldigt wurde, ihre Tochter vergiftet zu haben, einer unſerer beſten Chemiker, und in einem zweiten, wo die Familie eines Barons die Schenkung einer Schuldurkunde angriff, zwei Doctoren der Medicin und Specialiſten in Pſychiatrie in höchſt peinliche beinahe lächerliche Situationen gebracht und in beiden Fällen die Proceſſe hierdurch zu Gunſten der Clienten des Dr. Mühlfeld entſchieden.
Als Politiker machte er ſich zuerſt im Jahre 1848 bemerk⸗ bar, als ihn ſeine Vaterſtadt Wien nach Frankfurt als Abge⸗ orvneten für das deutſche Reichsparlament ſchickte, woſelbſt er im Fünfzigerausſchuß thätig war und ſeinen Sitz im linken Centrum einnahm. Aus jener Zeit rührt auch ſein Entwurf einer Ver⸗ faſſungsurkunde für Oeſterreich, welcher für den Kremſierer Land⸗ tag zu ſpät kam und als er im Jahre 1861 neuerdings(anonym) das Licht der Welt erblickte, ſelbſt bei den Föderaliſten Böhmens Anklang fand und von dieſen— Schuſelka— zugeſchrieben wurde. 1861 wurde er von der inneren Stadt Wien in den Landtag und von dieſem in den Reichsrath gewählt. In der Löſung der nationalen Frage mochte er wohl etwas zu gewaltſam vorgehen. Er hielt feſt an den Ideen der Centraliſation des Staates und der Contumacirung der Ungarn, die ihr Recht durch Rebellion verwirkt hätten. Um ſo glücklicher war er dagegen in
der eigentlichen legislatoriſchen Thätigkeit, und wohl uns! wenn
alle ſeine Geſetzentwürfe unverſtümmelt acceptirt worden wären. Zwei der Hauptſchäden unſeres Jahrhunderts hatte er, wie be⸗ reits erwähnt wurde, in offener Feldſchlacht angegriffen, und ſeine Schuld iſt es nicht, wenn der Sieg kein vollſtändiger war. Gegen die Prätorianer wagte er ſeine bürgerliche Stellung, als er bei Vertheidigung des Barons Badenfeld, welchen Hauptmann Flech denuncirt hatte, daß er an der Wirthstafel die öſterreichiſchen Finanzen geſchmäht(1), die Vorladung des Denuncianten ver— langte. Die Militärbehörde verweigerte dieſelbe auf Grund eines alten Privilegiums des Soldatenſtandes, wonach Offiziere zu Schlußverhandlungen nicht zu erſcheinen brauchen und der Civil— gerichtshof ſich mit der Verleſung der in der Vorunterſuchung gemachten Angaben derſelben begnügen muß. Mühlfeld's Argu⸗ mentation ſeines Antrags war ſo energiſch, daß der damalige Kriegsminiſter John ſich veranlaßt ſah, ihn auf„Ehrenbe⸗ leidigung der geſammten öſterreichiſchen Armee“ an⸗ klagen zu laſſen. Auf den 18. Mai 1867 wurde die Schluß⸗ verhandlung gegen Mühlfeld anberaumt, im letzten Momente ent⸗ ſchloß ſich jedoch das Miniſterium aus Furcht vor der ungeheueren Aufregung des Volkes zu einer Vertagung des Proceſſes und ließ dem Angeklagten unter der Hand ſagen, daß man geneigt ſei, gegen Abbitte von der Anklage ganz abzuſtehen. Mühlfeld antwortete, indem er im Abgeordnetenhauſe den Antrag auf Auf⸗ hebung der Militärprivilegien einbrachte und ſeine Motivirungs⸗ rede mit kühnen Worten ſchloß:„Das Schickſal dieſes Antrages wird es lehren, ob man in Oeſterreich Soldat oder Geiſtlicher ſein muß, um irgend etwas zu gelten, oder ob jeder biedere und rechtſchaffene Mann in ſeinem Verhältniß als Staatsbürger gleiche Berückſichtigung findet.“— Wir wollen hier von der Maſſe der von Dr. Mühlfeld verfaßten juridiſchen Abhandlungen und Geſetz⸗ entwürfe nur einige der wichtigſten erwähnen, als jene zum Schutze der perſönlichen Freiheit, des Hausrechtes und des Brief⸗ geheimniſſes, Einführung von Schwurgerichten und Reform des Gemeindegeſetzes, die freilich auf dem Wege zur Sanction ſtark heſchnitten wurden, um bei ſeinem Kampfe gegen das Concordat ein wenig zu verweilen. Mühlfeld war ſeit dem Abſchluſſe des Concordates deſſen gefährlichſter Gegner. Schon 1861 brachte er ein vollſtändig ausgearbeitetes Religionsedict dagegen ein, das jedoch der Präſident des Abgeordnetenhauſes nicht auf die Tagesordnung zu ſetzen wagte. Die einzige Folge des Antrages war, daß die Ultramontanen Mühlfeld in eine Parallele mit dem Antichriſt ſtellten und ſich nicht ſcheuten, ſogar ſeine Privatver⸗ hältniſſe in den Koth herab zu zerren, um ihn zu ſtürzen. Es gelang ihnen nicht, und im Vorjahre brachte Mühlfeld abermals den Antrag ein, das Concordat ſei aufzuheben, und erzielte da⸗ mit, daß am Tage nach ſeinem Tode endlich die ziemlich liberal gehaltenen Geſetze über Che, Schule und Regelung der inter⸗ confeſſionellen Beziehungen die Sanction erhielten; das Concordat mit Rom iſt hierdurch zerriſſen, in Heſterreich wird Licht, und hätte Mühlfeld ſonſt gar nichts gethan, ſo ſichert ihm dieſer Erfolg allein den Platz in der Weltgeſchichte!—
In den letzten Jahren war ſein Augenlicht ſo ſchwach, daß er ſelbſt Titelſchriften nur mit Mühe entziffern konnte, und voll⸗ ſtändig auf ſein rieſiges Gedächtniß angewieſen war. Ein ein⸗ ziges Mal wurden ihm die Akten vorgeleſen und oft aus dem Stegreife mit der größten Schlagfertigkeit hielt Mühlfeld ſeine wun⸗ bar ſchön gebauten, unübertrefflichen Reden. Im Abgeordneten⸗ hauſe und im Gerichtsſaale konnte er halbe Tage lang(in Lem⸗ berg plaidirte er einmal 7 Stunden) klar, fließend, ſtreng ſach— lich und doch hochintereſſant, ohne jede Skizze oder andere Vor⸗ bereitung ſprechen, und im Verlaufe ſeines Vortrages bei Pro⸗ ceſſen 50 Zeugen mit Namen und Wohnort, oder im Reichsrath Hunderte von Ziffern einer Eiſenbahn-Conceſſions-Vorlage oder eines Budgettitels bei Heller und Pfennig citiren, ohne einen Monment ſich zu beſinnen oder zu ſtocken. Sein Periodenbau war wohl etwas ſchleppend, beanſpruchte aber trotzdem große Aufmerk⸗ ſamkeit von Seite des Auditoriums, da ſich überhörte Folgeſätze wegen ihrer vriginellen Anordnung nicht leicht nachträglich durch Com⸗ bination ergänzen ließen. Da war ſcharfe Logik, die in immer engeren Kreiſen ſicher ihr Ziel erreicht, verknüpft mit überwältigen⸗ der Dialektik. Mühlfeld gehörte zu jenen Phänomenen, die durch ihr
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