Haiti. Chargen und Ehrenzeichen.
In der ganzen Welt ſchadet man ſich ſo viel, um einen Orden zu erjagen, und ringt mit einer Kleinlichkeit nach Stellungen, ſowol im Civil wie im Militärſtande, die wahrlich nicht gering iſt.
In Haiti dagegen macht man weniger Umſtände; allerdings iſt Haiti eine Republik und republikaniſch heißt einfach beſcheiden und uneigennützig ſein.
So ſind in San⸗Domingo Ehrenſtellen und Auszeichnungen nach alter Sitte unverhüllt zu erreichen; man braucht ſich nur zu bücken, um eine reichliche Leſe zu halten, vergeſſe jedoch nicht, vorher ſeinen Beutel zu prüfen.
Ein Freund in Haiti(wie gut iſt's doch, deren überall zu haben) ſchickt uns ein Schriftſtück zu, welches er aus einem Journal von Port⸗au⸗Prince geſchnitten, und deſſen Inhalt an den Ecken der Haiti'ſchen Hauptſtadt veröffentlicht war. Es lautet wie folgt:
Port⸗au⸗Prince, den 28. März 1867.
Wir, durch den Willen des Volkes, Präſident von Haiti, be⸗ ſtimmen, in Erwägung, daß es die Aufgabe einer weiſen Verwaltung iſt, im Intereſſe der öffentlichen Wohlfahrt die guten, ſowie die übeln Gewohnheiten und Leidenſchaften des Volkes, an deſſen Spitze wir geſetzt ſind, ſo weit es thunlich, zu berückſichtigen, in Erwägung, daß anerkanntermaßen dem Haiti'ſchen Volke die ausgeprägleſte Vor⸗ liebe für militäriſche Auszeichnungen innewohnt, im Einverſtändniſſe der übrigen Städte, Folgendes:
Art. 1. Jedem Haitier ſteht das Recht zu, ſeiner militäriſchen Fähigkeit entſprechend, die er ſich zutraut, ſich willkürlich eine ſ zu wählen, jedoch ſich den betreffenden Beſtimmungen ügend.
Art. 2. Die Einſchreibung vor den Verordneten des betreffenden Bezirkes genügt für jeden einzelnen als Zuſtimmung der er⸗ wählten Charge und des Rechtes, die vorgeſchriebenen Honneurs zu verlangen.
Art. 3. Von dem Tage an haben die inſcribirten Offiziere die unter Art. 4 ſpecificirte Abgabe zu leiſten, deren Erlös zu ſtädtiſchen Verbeſſerungen und Scn Ktszwecken, ſowie zur Unter⸗ haltung und Errichtung von Armenhäuſern verwandt werden ſoll.
Art. 4. Es werden beſteuert:
Der Unter⸗Lieutenant jährlich mit 200 Flaſchenkürbiſſen. ⸗ ⸗ 300.
Lieutenant „ Commandant 700. „ Oberſt 1000 „ Brigade⸗General 1500 Diviſions⸗General ⸗ 2000
Von dieſer Abgabe ſind nur diejenigen Offiziere befreit, welche zu activem Dienſte commandirt werden, und deren Anzahl nicht den, vurch den geſetzgebenden Körper beſtimmten Etat über⸗ ſchreiten darf.
Art. 5. Jeder Ofſfizier iſt berechtigt, ſeinen Hut(retapé) mit einer beliebigen Anzahl von Federbüſchen zu ſchmücken, jedoch hat er ſich dem hierüber beſtehenden Tarife zu fügen, wonach die auf⸗ wärtsſtehenden Federbüſche und zwar die weißen mit 80, die blauen mit 70 und die rothen mit 60 Kürbiſſen jährlich mit allem Rechte beſteuert werden, dagegen erleiden die wallenden Federbüſche, welche graciös auf den gallonirten Hut(retapé) der Offiziere herniederfallen, in jeder Farbe einen Aufſchlag von 20 Kürbiſſen pro Stück.
Art. 6. Unſer Finanz⸗Miniſter und der Miniſter des Innern ſind mit der Ausführung obigen Erlaſſes beauftragt.
Der Präſident: General Sallenave.
Ein Roman aus der Wirklichkeit.
Am 20. April d. J. erſchien eine Frau Auguſta Miller aus Williamsburg vor dem Central⸗Polizei⸗Bureau und erklärte, daß ihre Tochter, Thekla Miller, fünfzehn Jahr alt, von einem jungen Deutſchen, mit Namen Meher, entführt worden ſei, und daß derſelbe gleichzeitig an Geld und Waaren einen Herrn Raphael Braun, bei welchem er beſchäftigt geweſen, die Summe von ungefähr 1300 Dollars mitgenommen hättte, worüber Herr Braun zu ſelbiger Zeit ſeine Klage anhängig machte.
Der Polizei⸗Intendant beauftragte ſofort einen gewiegten Agenten, Joſeph Strauß, mit der Verfolgung der Flüchtigen, welche ſeiner Anſicht und allem Anſcheine nach am Tage der Klage auf dem Dampfer„Arizona“ nach Californien ſich begeben haben mußten.
Der Agent begibt ſich nach Albani, erbittet von dem Gouverneur Fenton in einem Schreiben an den Gouverneur von Californien, Lowe, einen Verhaftsbefehl auf den flüchtigen Meher, und reiſt, hier⸗ mit verſehen, den 21. April nach San⸗Francisco, nachdem er dorthin telegraphirt und die Feſtnahme des Meher bei der Landung der „Arizona“ beantragt hatte.
In San-Francisco angekommen, erfuhr Strauß zu nicht geringem
Erſtaunen, daß Meher infolge ſeiner Requiſition zwar feſtgenommen,
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Feuilleton.
aber ſogleich wieder freigegeben worden, da der Gouverneur nicht ausreichenden Grund in dem erhaltenen Telegramm gefunden, ihn in Verwahrſam zu halten, und daß er ſofort nach ſeiner Befreiung mit Thekla Miller ſich habe trauen laſſen!
Während die mitgebrachten Papiere des Agenten die Anklage auf Diebſtahl bekräftigten, bewieſen eingezogene Erkundigungen über Meher, daß er bereits früher ſchon verheirathet und Vater dreier Kinder war, und daß er mit ſeiner erſten Frau in Williamsburg ge⸗ lebt, von wo er ſie ſeit einem Jahre nach Strasbourg gewieſen und woſelbſt ſie gegenwärtig in der Straße Jeu⸗des⸗Enfants lebt.
Angeklagt des doppelten Verbrechens: des Diebſtahls und der Bigamie, und angeſichts der friſchen That ſeiner zweiten Verheirathung, ertheilte der Polizei⸗Chef von San⸗Francisco den Befehl der Wieder⸗ verhaftung Meher's, welcher im Hoͤtel Bitter, wo er ſich ganz ſicher glaubte und ſehr elegant wohnte, feſtgenommen und dem Agenten Strauß zum Transporte nach New⸗York übergeben wurde— ein ſchwieriger Umſtand mußte jedoch vorher noch beſeitigt werden:
Strauß hatte von der Familie Thekla Miller's den Auftrag er⸗ halten, das junge Mädchen in ihren Schoos zurückzuführen, ſein Ver— haftsbefehl lautete aber nur auf Meher ſelbſt; er hatte kein Anrecht auf Diejenige, welche ſeine Flucht getheilt hatte, und er gerieth ganz beſonders in Verlegenheit, als Thekla erklärte, in San⸗Francisco bleiben zu wollen, und entſchieden ablehnte, ihm zu folgen.
Nachdem Meher ſie üderredet hatte, daß ſeine Inhaftirung nur die Folge der ſchwärzeſten Lüge ſei, konnte nichts das junge Mädchen überzeugen, daß ſie hintergangen und daß Meher bereits verheirathet geweſen ſei,— ſie glaubte vielmehr feſt, daß man nur deshalb ihre Begleitung noch New⸗York fordere, um in ihrer Perſon einen Belaſtungszeugen gegen Meher zu haben.
Alle Künſte der Ueberredung ſcheiterten an Thekla, und ſie ließ ſich erſt dann beſtimmen, als man ihr den Schmerz ihrer Familie ſchilderte, die ſie, allein, verlaſſen, ohne Beiſtand und Schutz, der Barmherzigkeit Fremder anheimgeſtellt, tief betrüben würde— außer⸗ dem verſprach Strauß in Anerkennung ihrer Nachgiebigkeit, die Lage des Verhafteten nach Möglichkeit zu erleichtern und„auf See“ ihm eine gewiſſe Freiheit zu geſtatten.
Dieſe Rückſicht konnte dem Agenten theuer zu ſtehen kommen! In Acapulco, während eines mehrſtündigen Aufenthaltes, machte Meher(beiläufig ein Menſch von herkuliſcher Kraft und einer Heftig⸗ keit, welche ihm ſchon früher drei Monate Gefängniß in Strasbourg gekoſtet) einen verzweifelten Fluchtverſuch.
Strauß ertappte ihn in dem Augenblicke, als Meher bereits den Oberkörper quer durch eine Stückpforte gezwängt hatte, um ſich ins Meer zu ſtürzen und ſchwimmend das Ufer zu erreichen,— er hielt den Gefangenen an den Kleidern feſt, doch erſt mit dem Revolver in der Hand gelang es ihm, ihn zur Rückkehr zu bewegen.
Etwas weniger Geiſtesgegenwart ſeinerſeits, und Strauß wäre unbedingt von Meher ins Meer mit fortgeriſſen worden! Ein zweiter Verſuch wurde in Panama durch verdoppelte Wachſamkeit vereitelt! — Thekla, welche während der Reiſe erfindungsreich geworden, bat um Erlaubniß, allein ans Land geſetzt zu werden, und ſchon waren ihre Reiſe⸗Effecten verzeichnet, um das Schiff zu verlaſſen, als man noch rechtzeitig erfuhr, daß, Dank einem unbegreiflichen Einverſtänd⸗ niſſe, Pferde und Wagen zur Flucht, jedenfalls für Beide, bereit ſtanden.
Nach ſo vielen Wechſelfällen landeten endlich vor einigen Tagen Meher und ſeine Gefährtin wieder mit dem Dampfer„Arizona“ in New⸗York und wurden den Händen der Obrigkeit übergeben.
Die Aeltern Thekla's wurden ſofort hiervon unterrichtet, und das junge Mädchen durch ihren Schwager Henri Eichon zu ihnen zurück⸗ geführt;— Meher wird vor Gericht geſtellt wegen der doppelten An⸗ klage auf Diebſtahl und Bigamie. R.
Es iſt bekannt, daß der Sultan über das Feſt des Induſtrie⸗ palaſtes erſtaunt geweſen iſt.
Was den Sultan beſonders in Verwunderung geſetzt hat, iſt die zahlreiche Anweſenheit von Damen und der Glanz ihrer Toilette.
In der Türkei ſind trotz einiger Neuerungen, die Frauen noch vollſtändig von den Männern bei den Feſtlichkeiten abgeſondert.
Wenn ein Feſt iſt, amuſiren ſich die Männer auf dieſer, die Frauen auf jener Seite, indem ſie den Spielen eines Jongleurs bei⸗ wohnen, oder dem Tanze einer Almee, welcher beim Klange einer ziemlich eintönigen Muſik ausgeführt wird.
Es iſt bekannt, daß kein Mann in das Serail Zutritt hat. Leopold Maher iſt der erſte, für den man dies Verbot, in ſeiner Eigenſchaft als Pianiſt aufhob. Er ſollte vor dem Sultan Abdul⸗ Medzid ſpielen, den Vorgänger des gegenwärtigen Padiſchah's.
Es war im Jahre 1844, und folgendermaßen erzählt ein humo⸗ riſtiſcher Schriftſteller jener Zeit die Thatſache.
Leopold Maher hat die Ehre gehabt, dem Serail ein Concert zu geben, und das war keine leichte Sache, wie es den Anſchein hat, in dieſer prachtvollen Wohnung zu muſiciren. Man läßt Dich, wenn Du um 3 Uhr ſpielen ſollſt, um 8 Uhr kommen, Du mußt in Parade⸗
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