Zeitschriftenband 
1 (1867)
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Von Fr. Grebel. 469

Das Gedicht führt ſodann in ſehr humoriſtiſcher Weiſe aus, daß bei einem Inſtitute, wie die Schoppenſtecher⸗Geſellſchaft, die Polizei ganz über⸗ flüſſig ſei, indem die Schoppenſtecher die ganze Nacht hindurch von einem Wirthshauſe zum anderen patroullirten, die Diebe dadurch verſcheuchten, die Brände ſogleich entdeckten, die Entführungen vereitelten u. ſ. w. Trier und andere rheiniſche Städte haben ſolche Geſellſchaften; ſie haben ihre eigenen Statuten und ernennen bewährte Trinker durch ſehr elegante Di⸗ plome zu Ehrenmitgliedern. Das Inſtitut iſt übrigens ſchon ſehr alt. Schon Karl d. G. ſah ſich veranlaßt, um der allgemein eingeriſſenen Trunkſucht entgegenzuwirken, dieſe ſogenannten Trinkbruderſchaften zu verbieten; aber

Gewohnheit und Sitte waren auch hier mächtiger als das Geſetz, denn dieſe

Geſellſchaften, wozu auch die Ritterſtuben des Adels zu rechnen ſind, beſtan⸗ den durch das ganze Mittelalter hindurch bis zu unſeren Tagen fort.

Die Trunkſucht war ſo allgemein, daß Karl d. G. unterſagen mußte, daß ein Betrunkener als Kläger oder Zeuge bei Gericht auftrete, und ſelbſt den Richtern, den Grafen befahl, nur nüchtern Gericht zu halten. Die ſpä⸗ teren Reichsgeſetze bekämpften dieſe Leidenſchaft ebenſo vergeblich. Im Reichsabſchied von Augsburg vom Jahr 1530 wird wiederholt eingeſchärft, daß niemand, beſonders die Geiſtlichen, einander auf das Trinken heraus⸗ fordern ſollten. Schon im Jahr 1524 waren die Kurfürſten von Trier und Pfalz und viele Fürſten und Biſchöfe in Heidelberg zuſammen gekommen, um dem übermäßigen Zutrinken in ihren Landen Schranken zu ſetzen. Kur⸗ fürſt Richard von Trier hatte ſchon im Jahr 1520 eine Verordnung gegen das viele Trinken und Zutrinken erlaſſen, dasſelbe bei 1 bis 5 Gulden Strafe verboten, und ſollte nach fünf Wiederholungsfällen Strafe an Leib und Gut eintreten. Die Verordnung führt ausdrücklich das Zutrinken,es ſei mit halben oder ganzen, gemeſſenen oder ungemeſſenen, an, alſo den noch jetzt beſtehenden Studentengebrauch.

Das Geſundheitentrinken bei den Mahlzeiten war bei den Römern ein Religionsgebrauch; die erſten Chriſten betrachteten es als eine Art von Weihetrunk für die Heiligen und Todten. In neuerer Zeit iſt der Gebrauch, bei Tiſche auf die Geſundheit der Anweſenden zu trinken, ziemlich abge⸗ kommen. In den deutſchen Reichsſtädten erhielt er ſich am längſten; man trank da nicht allein auf das Wohl der Gäſte, ſondern auch ihrer Angehö⸗ rigen, Vettern, Muhmen, Baſen u. ſ. w., ſo daß ein Fremder faſt genöthigt war, die ganze Verwandtſchaft der Tafel vorher auswendig zu lernen. Die