Jahrgang 
1-26 (1867)
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ſeiner Flucht angeeignet. Auf die Frage, was er mit dieſen 485,000 Fr. angefangen habe als er in Montreal ver⸗ haftet wurde, beſtand ſeine ganze Baarſchaft noch in 18 Fr., ſagte er, zunächſt habe er ſich in London viele Sachen ge⸗ kauft, da er nur drei Kleidungsſtücke mit fortgenommen habe, und dann habe er einen Dolmetſcher in London engagirt, der ihn für die 7000 Fr., die er ihm bezahlt, an die engliſche Polizei verrathen und bei dem Umwechſeln von Tauſend⸗ frankenſcheinen in Liverpool betrogen habe. Seine Reiſe habe ihm ohngefähr 4000 Fr. gekoſtet und 6000 Fr. habe er auf dem Dampfſchiffe einem Franzoſen aus Canada ge⸗ liehen, der dieſelben aber wieder an die Bank zurückgezahlt habe. Bei ſeiner Verhaftung in Newyork habe er ſeinen Advocaten 191,000 Fr. unter dem mündlichen Abkommen übergeben, daß 50,000 Fr. den Advocaten ſein ſollten, wofern ſie ſeine Auslieferung verhinderten. Von dieſem Gelde hätten ſie aber zuerſt 110,000 Fr. und dann, um einen ſcandalöſen Proceß mit der franzöſiſchen Bank zu ver⸗ meiden, dem Polizeiagenten Meli 25,000 Fr. für die Bank zurückerſtattet. Wohin der Reſt der Summe ſeinen Weg ge⸗ funden habe, darüber verweigerte er jede Auskunft, aber die von ihm in Newyork gemachte Angabe, daß ihm in Belgien auf der Eiſenbahn 200,000 Fr. entwendet worden ſeien, wiederholte er nicht, da ſie ganz grundlos war. Der merk⸗ würdigſte Vorfall während des Verhörs war, daß der Addocat Lachaud dem neuen Bankdirector Favre in Poitiers der frühere, Bailly, hatte durch die Schuld des Angeklagten ſeine Stelle verloren 110,200 Fr. in Banknoten für die franzöſiſche Bank erſtattete, die er angeblich nach einer An⸗ deutung des Angeklagten mit ſeinem Collegen Lepetit aus⸗ findig gemacht und mit großer Mühe herbeigeſchafft hätte. Der Angeklagte habe nicht gewußt, daß dieſe Summe in ihren Händen ſei, welche letztere Angabe nicht ganz mit der Wahrheit übereinzuſtimmen ſchien. Lachaud machte auch der Bank Hoffnung, daß es ihm vielleicht gelingen werde, von dem fehlenden Gelde noch mehr ausfindig zu machen und es der Bank zu erſtatten. Bis jetzt ſoll die Bank von den ihr veruntreuten 704,000 Fr. folgende Summen zurückerhalten haben: 135,000 Fr. von den Advocaten in Newyork, 6000 Fr. von dem franzöſiſchen Canadier, 2000 Fr. von der Wittwe Blanc in Poitiers, 6000 Fr. von dem Schauſpieler Edmé Claés und 110,200 Fr. durch Lachaud wieder erſtattet, in Summa 259,200 Fr.

Am 5. December wurden denn die Verhandlungen zu Ende geführt. Der Generaladvocat hielt die Anklage auf Fälſchungen aufrecht und drang auf ſtrenge Beſtrafung, da der Angeklagte keine Nachſicht verdiene.

Lachaud ſuchte in ſeinem Plaidoyer zu beweiſen, daß der Angeklagte ſich allerdings eines großen Vertrauensmiß⸗ brauchs und der Veruntreuung ſchuldig gemacht habe, aber eine Fälſchung liege nicht vor. Die Geſchwornen möchten ihn nicht der Fälſchung für ſchuldig erklären und der Ange⸗ klagte mache ſich ſchriftlich verbindlich und er(Lachaud) über⸗ nehme die Bürgſchaft dafür, ſich ſofort wegen der beiden be⸗ gangenen Verbrechen vor Gericht zu ſtellen und ſich ſeiner Strafe zu unterwerfen. Um die Geſchwornen zur Milde zu ſtimmen, wies er auf die großen Qualen hin, die der Ange⸗ klagte ſeit ſeiner Flucht ausgeſtanden habe, verlas er die Briefe des Vaters, der Mutter und des Bruders deſſelben, worin ſie dem reuigen Sohne ihre Vergebung verſichern, kurz er bot Alles auf, damit die Geſchwornen ihn der Fäl⸗ ſchung für nicht ſchuldig erklären möchten.

AMach einer Unterbrechung der Audienz nahm der

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Generaladvocat wieder das Wort, welcher die Anklage auf Fälſchung in ſeiner ganzen Strenge aufrecht hielt und be⸗ merkte, daß Lachaud durch das von ihm in der Vertheidigung des Angeklagten entfaltete Talent den Beweis dafür geliefert habe, es gebe für ihn keinen verzweifelten Rechtsfall; die Jury werde aber die Sache anders beurtheilen, als der Ver⸗ theidiger.

Auch Lepetit, der zweite Vertheidiger Lamirande's, be⸗ rührte kurz und mit Geſchick die weſentlichen Punkte der An⸗ klage und gelangte wie ſein College zu dem Schluß, daß Lamirande wegen einer Fälſchung nicht verurtheilt werden könne, weil er ſich keiner ſchuldig gemacht habe.

Dann ſtellte der Präſident das Reſumé der Debatten auf und legte den Geſchwornen vier ſich auf Fälſchungen be⸗ ziehende Fragen vor, worauf jene ſich ein Viertel vor vier Uhr in das Berathungszimmer zurückzogen. Ungefähr nach einer Stunde kehrten ſie in den Gerichtsſaal zurück und ihr Wahrſpruch auf alle vier Fragen lautetete auf Schuldig, jedoch mildernde Umſtände zulaſſend. 1

Der Angeklagte wurde auf ſeine Bank zurückgeführt und die Erklärung der Jury wurde ihm vorgeleſen; er verhüllte ſein Geſicht hinter ſeinem Taſchentuche und weinte.

Der Generaladvocat ſtellte nun an den Gerichtshof den Antrag, den Angeklagten zu zehn Jahr Zuchthausſtrafe zu verurtheilen, was Lamirande laut ſchluchzen ließ.

Lepetit, über das Maß der Strafe interpellirt, bat den Gerichtshof, er möge kraft Artikels 463 des Strafgeſetzbuches die Strafe um zwei Grade mildern und den Angeklagten nur zur Gefängnißſtrafe verurtheilen. Er bitte um dieſe Mil⸗ derung weit mehr um der Familie des Angeklagten als um ſeinetwillen. Der Gerichtshof möge der ſo hart geprüften Familie die Schmach einer entehrenden Strafe für eins ihrer Mitglieder erſparen. Nach ſtattgefundner Berathung lautete das Urtheil des Gerichtshofs für Erneſt Sureau Lamirande auf zehn Jahr Zuchthausſtrafe; auf Zahlung der Koſten an die Civilpartei(die franzöſiſche Bank); außerdem giebt der Gerichtshof der franzöſiſchen Bank Act über die Vorbehalte, die ſie macht, ſich vor irgend einem Gerichte, dem es zukommen werde, einzufinden, um die Summen zu erlangen, die der jetzt Verurtheilte ihr ſchulde. Zuletzt wird Lamirande noch zu einer Geldſtrafe von 100 Fr. verurtheilt und die Zwangs⸗ haft wird auf zwei Jahre feſtgeſetzt.

Lamirande zog ſich hierauf mit Zeichen der Verzweif⸗ lung zurück und vergoß viele Thränen.

Die Sitzung des Gerichtshofs wurve ein Viertel nach fünf Uhr unter großer Aufregung aufgehoben und wenige Minuten ſpäter war die Nachricht von Lamirande's Ver⸗ urtheilung in ganz Poitiers verbreitet.

So endete dieſer Proceß, welcher ſehr beachtenswerthe Lehren für Bank⸗ und Caſſenverwaltungen und ſehr ernſte Warnungen für Caſſirer und Caſſenbeamte enthält, während er gleichzeitig ein Streiflicht auf die Rechtspflege in den Ver⸗ einigten Staaten Nordamerikas und Canada's wirft, das ſie in keinem beſonders günſtigen Lichte erſcheinen läßt. C.

Ueujahrsfeier in China.

Die chineſiſchen Monate haben abwechſelnd neunund⸗ zwanzig und dreißig Tage; am dreiundzwanzigſten Tage des letzten Monats beginnen die Kinder des himmliſchen Reichs ihre Feſtvorbereitungen damit, daß ſie zu beiden Seiten ihres Heerdes zwei angezündete Kerzen aufſtellen; in die Mitte wird eine ſilberne oder irdene Vaſe(hian-lan) mit Aſche geſetzt,