Jahrgang 
1-26 (1867)
Einzelbild herunterladen

efühl nur, r die iſtän⸗ eiden, bald. Partei ſchein

Vor aunen eerhör ragte, nende ülotte

eichen

ſogen, auber u in 1 den

Allianz mit der Schweiz. Ueber dieſen letzteren Gegenſtand hatte er auf dem Miniſterium bereits Nachforſchungen angeſtellt, und es iſt mir noch erinuerlich, daß Herr Colchen, zu deſſen Diviſion die Schweiz gehörte, mit Schrecken die Aufforderung erhielt, ſich zu einer Conferenz mit Robespierre bei dem Miniſter einzufinden. Ich erwähne dieſes Umſtandes nur, um darzuthun, daß ſchon damals dieſer Mann damit umging, ſich an die Spitze der Regierung zu ſtellen, und daß er, um dahin zu gelangen, den Ruf eines Staatsmannes und großen Politikers zu erwerben ſuchte. 9.

Das tüdtliche Duell im Mittelalter.

Dieſen Gegenſtand berührt der öſterreichiſche Haupt⸗ mann Mayer in einem Werke über den modernen Zweikampf und berührt dabei aus den alten Tagen der Ordalien ein paar merkwürdige Begebenheiten als Beiſpiele blutiger Zeit verirrungen.

Gottesurtheile oder Ordalien nannte man bekanntlich im Mittelalter jene gerichtlichen Verfahrungsweiſen, wodurch man beſonders in peinlichen Rechtsfällen in Ermangelung jeder andern Beweiſe durch den Beiſtand Gottes die Schuld oder Unſchuld des Angeklagten zu entdecken hoffte. Die erſte und gewöhnlichſte Art war der gerichtliche Zweikampf.

Der gerichtliche Zweikampf fand in einem durch einen Strick abgeſchloſſenen Raume ſtatt, die Kämpfer nahmen un⸗ ter mancherlei religiöſen Ceremonien auf ſchwarz ausgeſchla⸗ genen Sitzen Platz und ſchwuren, daß ſie ſich keinerlei Zau⸗ berei zu ihrem Schutze bedient hätten. Der Herold unter⸗ ſuchte ſie hierauf, theilte, wenn er nichts der Zauberei Ver⸗ dächtiges gefunden hatte, zwiſchen ſie gleichmäßig Raum, Wind und Soune, verkündigte drei Befehle: 1) den Ver⸗ wandten und Parteien, ſich zurückzuziehen; 2) dem Volke, ſich ruhig zu verhalten, und 3) ſchwere Strafe und nach Um⸗ ſtänden den Tod Demjenigen, welcher einer Partei Beiſtand leiſte, und gab dann das Zeichen zum Kampfe. Der Heraus⸗ fordernde warf ſeinem Gegner den Pandſchuh zu, welchen dieſer aufhob, und der Kampf begann. Die Waffen der Edelleute waren das Schwert, der Panzer, der Schild, und wenn zu Pferde gekämpft wurde, noch der Speer. Bürger und Hörige kämpften mit dem Stocke. Für Frauen und Prieſter kämpften Stellvertreter, welchen man, wenn ſie be⸗ ſiegt wurden, die Fauſt abſchlug. Nach beendigtem Kampfe begab ſich der Sieger in die Kirche, um Gott zu danken und gewöhnlich auch die Waffen ſeines Gegners als ex voto dort aufzuhängen. Dies war der Hergang in Nechtsſachen.

Wurde jedoch der gerichtliche Zweikampf in Criminal⸗ proceſſen angeordnet, ſo war im Vordergrunde des Kampf⸗ platzes ein Galgen oder Scheiterhaufen errichtet, die den Be⸗ ſiegten erwarteten. In der Folge wählten ſich die Kämpfer noch Zeugen(Pathen), die dann ſpäter auch ſelbſt mitkämpf⸗ ten, und da ſie den Kampf ihres Freundes ſecundirten, Se⸗ cundanten hießen.

Unter den zahlloſen gerichtlichen Zweikämpfen war der gräßlichſte jener zwiſchen den Bürgern Jacotin Plouvier und Mahuot Cocquel am 21. Mai 1445 zu Valenciennes, in Gegenwart Philipps des Guten und ſeines Sohnes, des Herzogs von Charolais.

Jacotins Verwandter, Philipp du Gardin, hatte dem. Brautwerber Mahuot ſeine Tochter verſagt. Mahnuot tödtete darob Gardin und flüchtete ſich nach Valenciennes. Dieſe Stadt hatte nach kaiſerlichem Briefe das Recht, Jedem, wel⸗

Vierle

Jolge. 1³⁴

langte, Schutz zu gewähren; jedoch mußte er ſich bereit er⸗ klären, mit Stock und Schild zu behaupten, daß er den Geg⸗ ner im ehrlichen Kampfe erſchlagen habe. Ward ihm unter dieſer Bedingung Aſyl zugeſtanden, ſo konnte ihm Niemand wegen dem begangenen Verbrechen etwas anhaben, außer er forderte ihn auf Stock und Schild. 3

Jacotin erfuhr den Aufenthalt ſeines Gegners, begab ſich nach Valenciennes und klagte nach dem Geſetze der Stadt auf Stock und Schild Mahuot des Meuchelmordes an.

Am 21. Mai 1445 um 9 Uhr früh wurden die beiden Kämpfer mit geſchorenen Köpfen in eng anliegenden Kleidern von braunem Schafleder auf den Kampfplatz geführt. Sie bekreuzten ſich mehrmals und ſetzten ſich ſodann auf ihre gegen⸗ überſtehenden ſchwarz ausgeſchlagenen Stühle. Der Magi⸗ ſtrat nahm ihnen den Schwur ab. Mahuot ſchwor, daß ſein Kampf ein ehrlicher geweſen ſei. Jacotin ſchwur auf's Evan⸗ gelium, ſein Gegner ſei ein gemeiner und falſcher Lügner. Darauf wurden ihre Kleider mit Fett geſchmiert, ihre Hände mit Aſche gerieben, ſie wurden mit Knotenſtöcken von gleicher Länge und Schwere und mit rothbemalten Schilden, die ſie aber zum Zeichen ihrer bürgerlichen Herkunft mit den Spitzen nach oben tragen mußten, betheilt; der Stadtvogt warf den Handſchuh Jacotins und ſchrie:Thut Euere Schuldigkeit!

Mahuot begann den Kampf, indem er Jacotin Sand in die Augen warf und ihm, während er ſich bemühte, ſein Geſicht wieder zu erlangen, einen Schlag auf den Kopf ver⸗ ſetzte. Jacotin wankte nicht, ſtürzte ſich auf ſeinen Gegner und warf ihn, nachdem er ihm den Schild entriſſen hatte, zu Boden, brachte ihn unter ſich, füllte ihm die Augen mit Sand, biß ihn in die Ohren und ſchlug ihm mit der Fauſt das Ge⸗ ſicht platt.

Philipp der Gute konnte kein ruhiger Zuſeher dieſes Schauſpieles bleiben. Er ſchickte einen ſeiner Officiere zu den Magiſtratsperſonen, damit man den Unglücklichen be⸗ gnadige. Der Magiſtrat beſtand jedoch auf dem Privilegium der Stadt und Jacotin fuhr fort, ſeinen Gegner mit den Zähnen und Nägeln zu zerfleiſchen. Als endlich ſogar die

cher einen aus Nothwehr erſchlagen hatte, wenn er Aſyl ver⸗

rohe Menge anfing, Erbarmen zu haben, füllte er ihm den Mund mit Sand und drehte ihn mit dem Geſicht zur Erde, wobei Mahuot dem Jacotin einen Finger abbiß. Die Wuth Jacotins kannte nunmehr keine Grenzen, er ſprang mit beiden Füßen auf den Rücken ſeines Opfers und ſchrie:Ergieb Dich, Verräther, Mörder, geſtehe, daß Du verrätheriſcher Weiſe meinen Verwandten umgebracht haſt!

Ich geſtehe es, antwortete Mahuot.

Jacotin:Sprich lauter, Verräther, damit ich Dich verſtehe!

Mahuot:Ich hab's gethan, und den Kopf wendend zu dem Hauſe, wo der Herzog ſich aufhielt:O Monſeigneur de Bourgogne, ich habe Euch ſo gut gedient in Eurem Kriege gegen Gent, um Gotteswillen, rettet mir das Leben!

Man ſchritt neuerdings beim Magiſtrate ein; vergebens wie das erſte Mal.

Jacotin führte vier gewaltige Streiche auf den Kopf Mahnuots, ergriff ihn bei den Füßen und ſchleifte ihn vom Kampfplatze.

Der arme Elende athmete noch. Er kam ſogar wieder zum Bewußtſein und beichtete. Seinem Henker verzeihend, ſtarb er. 1

Und Jacotin? Er wurde im Triumphe auf's Stadt haus geführt.

Als der gerichtliche Zweikampf in der allgemeinen Mei⸗ nung als Urtheil Gottes feſtſtand, kam man nach und nach

d