Jahrgang 
27-52 (1865)
Seite
781
Einzelbild herunterladen

zum Deputirtet enaldaſannlung er der geſetzmäßi⸗

lſtrat und von fNapoleon II

ſauration gelan]g dzu werden, da⸗

wiciige politiſche Opfer der monaliſchen der Pairsianwer

Von dieſer Jät er Negierung ange⸗ diger. So war ſon, Hutchinſon

3

be angeklagt war, ts, als dasſelbe 5Malheureuse t geſtellt wurde. cäng, und ſeine de war eben ſo ig XYIII. wurde m Juſtizminiſte⸗ die er ausſchlug. ihn zu ſeinen 3 dem Herzog winnen, der ihr

Jno er ſch ſpin

a rie Adriſſe dir

eitete, an der i nwurde er gleit ſſion zum Juſti in Ludwig Phjli de ein, ohne aba anzunehmen.

aaenett im S auf, ſtatt deſſ und erreichte ſin natiſcher Ausſpruch Der Hatzog ve

berufen, 1 luch die Proclama 61 Die Chard

auiſchi

mſoueni, land

gzegen da

z ernannte. Iu

A

dor Her

TII, König do S

a, nicht wen ſ

loß-7 0 Werk Dupin e Dupin eint

ich gemacht Herzogs von Vi⸗

Vierte

etwas wiſſen und er verſpottete in beißenden Epigrammen die unreife Schwärmerei ſeiner Landsleute für alle möglichen Nationalitäten. Die Repreſſivmaßregeln des Miniſteriums Perier wurden von Dupin unterſtützt, dagegen ſtimmte er aber für die Abſchaffung der Erblichkeit der Pairie. Die Deputirtenkammer wählte ihn Ende 1832 zu ihrem Präſi⸗ denten, welche wichtige, einflußreiche Stellung er acht Jahr beibehielt. Auch zum Mitglied der franzöſiſchen Akademie wurde er gewählt und im Jahr 1837 zum Großkreuz der Ehrenlegion ernannt. Bei dem öftern Wechſel der Mini⸗ ſterien wurde Dupin gewöhnlich ein Miniſter⸗Portefeuille angeboten, das er aber ſtets ablehnte, weil eine ſolche ephe⸗ mere Stellung für ihn nichts Lockendes hatte. Während des Cabinets Guizot gehörte Dupin in wichtigen Fragen öfters zur Oppoſition.

Als 1848 die Februarrevolution zum Ausbruch kam, machte Dupin einen Verſuch, der Herzogin von Orleans zur Regentſchaft zu verhelfen. Er führte dieſelbe mit dem Gra⸗ fen von Paris in die Nationalverſammlung, der er die Ab⸗ dankung des Königs zu Gunſten des Grafen von Paris anzeigte und ſie zur Anerkennung der Herzogin als Regen⸗ tin zu beſtimmen ſuchte, was ihm vielleicht ohne das Ein⸗ ſchreiten Lamartine's, der auf die Herſtellung der Republik drang, gelungen wäre. Auch unter der Republik behielt Dupin ſeinen Poſten als General⸗Procurator am Caſſations⸗ hofe bei und ſchon am erſten Tage nach dem Siege ordnete er an, daß die Gerichtshöfe von da an ihre Urtheileim Namen des franzöſiſchen Volkes zu erlaſſen hätten. In der kurz nachher einberufenen conſtituirenden Nationalverſamm⸗ lung ſpielte Dupin wegen ſeiner parlamentariſchen Erfahrung und Rechtskenntniß eine ſehr einflußreiche Rolle, denn er wurde Vorſitzender in dem wichtigen Geſetzgebungsausſchuß und Mitglied der Verfaſſungscommiſſion, in welcher er ſich als Gegner des Zweikammerſyſtems ausſprach.

Als der Prinz Louis Napoleon zum Präſidenten der franzöſiſchen Republik ernannt worden war, unterſtützte Dupin deſſen innere und auswärtige Politik, ſchloß ſich aber in der Nationalverſammlung, zu deren Präſident er am 1. Juni 1849 gewählt wurde und deren oft ſehr ſtürmiſche

Verhandlungen er mit großer Umſicht und Unparteilichkeit

leitete, der großen Coalition an, die ſich die Aufgabe geſtellt hatte, die Monarchie wiederherzuſtellen, ohne jedoch von einem Kaiſerreich unter Louis Napolean etwas wiſſen zu wollen, deſſen Plänen ſie deshalb hindernd in den Weg zu treten ſuchte. Im Mai 1851 wurde Dupin wieder zum Präſidenten der Nationalverſammlung erwählt, welche Stel⸗ lung er auch noch zur Zeit des Staatsſtreichs am 2. Decem⸗ ber 1851 bekleidete. Er machte aber von den Rechten und Vollmachten ſeines Amtes bei dieſer Gelegenheit keinen Ge⸗ brauch, ſondern begnügte ſich gegen die Sprengung der Na⸗ tionalverſammlung am 2. December zu proteſtiren, behielt aber ſeinen Poſten als General⸗Procurator ruhig bei und bewies auch bei dieſer Gelegenheit die Geſchmeidigkeit, lieber ſeine politiſchen Ueberzeugungen zu modificiren, als auf ſein einträgliches Amt zu verzichten. Trotzdem ſah er ſich doch kurz nachher auch dazu gezwungen. Ein kaiſerliches Decret conſiscirte alles Privat⸗Eigenthum der Familie Orleans, eine Maßregel, gegen die viele Ehrenmänner in Frankreich proteſtirten und die in ganz Europa einen Schrei der Ent⸗ rüſtung hervorrief. Der erſte Rechtsgelehrte Frankreichs, der überdies General⸗Procurator am Caſſationshofe war, konnte dieſe Confiscation nicht gut heißen und hätte dagegen proteſtiren müſſen, wäre er auch nicht von dem Hauſe Orle⸗

7

Jolge. 781 ans mit beſondrer Freundſchaft beehrt und von dem König Ludwig Philipp zu ſeinem Teſtamentsvollſtrecker ernannt worden. Da der Kaiſer ſich nicht zur Zurücknahme ſeines Confiscations⸗Decrets beſtimmen ließ, ſo blieb Dupin ehren⸗ halber nichts weiter übrig als in ſeiner Stellung als Gene⸗ ral⸗Procurator ſeine Entlaſſung einzureichen, die auch ange⸗ nommen wurde. In's Privatleben zurückgetreten, beſchäftigte er ſich theils mit ſchriftſtelleriſchen Arbeiten, theils mit der Landwirthſchaft und als Vorſitzender bei einem landwirth⸗ ſchaftlichen Feſte deutete er ſchon 1854 in einer Rede an, daß er keineswegs ein Gegner des kaiſerlichen Regime ſei. Trotzdem ließ der Kaiſer ihn noch bis zum Jahr 1857 ſchmach⸗ ten, ehe er ihm den Poſten als General⸗Procurator am Caſſa⸗ tionshofe wieder anbieten ließ, den er ſofort wieder annahm und bis zu ſeinem Tode bekleidet hat. Er trat damals ſein Amt mit den oft wiederholten Worten an:J'ai toujours appartenu à la France et jamais aux partis. Ganz natürlich erwähnte er nicht, daß der Kaiſer ihn an demſelben Tage zum Senator ernannte und ihm damit eine weitere Jah⸗ resrente von 30,000 Fr. angewieſen hatte. Als Redner im Senate hat er ſich oft ausgezeichnet. Sehr großes Auf⸗ ſehen erregte ſeine Rede über den Luxus der Frauen, die er in der letzten Sitzungsperiode des Senats hielt, worin er einen der ſocialen Schäden des jetzigen Frankreichs offen legte.

Wenn Dupin nun auch als Politiker keine Charakter⸗ feſtigkeit zeigte, da die Habſucht mehr Gewalt über ihn hatte, als der Ehrgeiz, in den Augen der Mitbewelt unbefleckt dazu⸗ ſtehen, ſo war er doch als Redner und Juriſt ausgezeichnet und er hat namentlich in der letztern Eigenſchaft eine ganz ungewöhnliche Thätigkeit entfaltet. Die Bedeutung derſel⸗ ben ergiebt ſich ſchlagend daraus, daß im Jahr 1840 bereits 4000 Proceſſe von ihm geführt worden waren, wäyrend ſeine gedruckten Schriften zwanzig und ſeine noch im Manuſeript befindlichen Conſultationen einundzwanzig Bände in folio bil⸗ deten. Durch ſeinen Tod iſt nicht nur die General⸗Procura⸗ torſtelle am Caſſationshofe, ſondern auch ein Seſſel in der Aca- démie française und in der Akademie der moraliſchen und politiſchen Wiſſenſchaften erledigt.

Eine ſehr bemerkenswerthe Erſcheinung iſt, daß derſelbe Mann, welcher nach dem bekannten Straßburger Putſch dem Miniſterium Molé es zum Vorwurf machte, der Gerechtig⸗ keit nicht vollen Lauf gelaſſen zu haben, als einer der höchſten Beamten und als eine Stütze des zweiten Kaiſerreichs aus dem Leben geſchieden iſt. G

Die Cholera im Orxient.

Alle Jahre iſt die Rückkehr der Pilger aus Mekka in den Gegenden, die ſie dabei zurücklegen, das Signal zu dem Ausbruch mehr oder weniger gefährlichen Epidemien. Die in Cairo und Alexandrien hierüber erhobenen Beſchwerden haben den Vicekönig von Aegypten veranlaßt, eine Sanitäts⸗ commiſſion zur Unterſuchung jener Gegenden zu entſenden und ihm über das Reſultat ihrer Erhebungen Bericht zu er⸗ ſtatten. Wie das Journall' Egypte meldet, hat dieſe Commiſſion ihr Geſchäft beendigt und ihren Bericht einge⸗ reicht. Dieſes officielle Document beſtätigt, daß die Zahl der Todesfälle namentlich während der religiöſen Feſttage ſehr beträchtlich iſt. Man weiß, daß Tauſende von Pilgern ſich mit entblößtem Haupte und der Gluth der Sonnenſtrah⸗ len ausgeſetzt, in einer Jahreszeit, da deren Wirkung am ver⸗

derblichſten iſt, der langwierigen und mühſeligen Erſteigung