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Novellen⸗ZFeitung.
halten, eins der ungerechteſten Vorurtheile, unter dem die meinſchaftlich. Dann folgte Eliſabeth Chéron, die von ihren Frauen zu leiden hatten, ein Vorurtheil, das ihnen die Weihe Zeitgenoſſen wegen ihres doppelten Talentes als Portrait⸗
ihres Verdienſtes, wie groß dasſelbe auch ſein möge, verwei⸗ gert, umzuſtürzen.“ Die Sache würde übrigens durchaus nicht ſo neu ſein, wie man glaubt, und es iſt keineswegs unſre Zeit, in der man ſich zum erſtenmal mit dieſer Idee beſchäf⸗ tigt. In der frühern Akademie der Malerei und der Bild⸗ hauerei in Paris wurden Damen zu Mitgliedern erwählt.
Bekanntlich waren in den frühern Jahrhunderten die Künſte ebenſowenig wie die Handwerke frei. Um irgend einen Beruf oder eine Kunſt auszuüben, mußte man einer Körperſchaft oder einer Zunft angehören, in der man erſt zu⸗ gelaſſen wurde, wenn man ſeine Lehrzeit beſtanden und durch die Fertigung ſeines Meiſterſtücks ſeine Geſchicklichkeit bewie⸗ ſen hatte. Beſondre Anordnungen, die den Frauen günſtig waren, welche ſich der Ausübung einer Kunſt widmen woll⸗ ten, waren in das Reglement der Zunft der Maler, Kupfer⸗ ſtecher und Bildhauer aufgenommen, die unter der Aufſicht der Akademie in Paris ſtand. So waren die Mädchen und Frauen, welche darin die Meiſterſchaft erlangen wollten, von der Formalität der Lehrzeit dispenſirt. Sie brauchten blos das ſogenannte Meiſterſtück zu machen, d. h. ein Werk, das eine genügende Fertigkeit in der Praxis ihrer Kunſt nachwies, um in der Malerei, im Kupferſtich, in der Bildhauerei als Meiſterinnen aufgenommen zu werden. Sie hatten ebenſo⸗ wohl wie die Bewerber um das Meiſterrecht für ihr Brevet eine Summe von 250 Livres zu bezahlen; aber wenn ſie dann einen Künſtler heiratheten, der ſeinerſeits in die Zunft eintreten wollte, ſo galt die von ihnen geleiſtete Zahlung für denſelben, und in dieſer Art bewilligte die Zunft ihnen gleichſam eine Mitgift.
Wir haben bereits erwähnt, daß die frühere Akademie V
in Paris Akademikerinnen ernannte. Die erſte, welche dieſe Würde erhielt, war Catherine Duchemin, eine Blumenmale⸗ rin, die den berühmten Bildhauer Girardon heirathete. Ihre Wahl fand im Jahr 1663 ſtatt. Die ihr zuerkannte Würde verdrehte ihr den Kopf nicht, wenn einer Note, die ſich in den Regiſtern der Akademie findet, Glauben zu ſchenken iſt. Die⸗ ſelbe lautet:„Herr Girardon hat Catherine Duchemin ge⸗ heirathet, ein Fräulein ebenſo empfehlenswerth durch ihre Schönheit, wie durch die Feinheit, mit der ſie Blumen malte. Er fand in ihr eine ſparſame Hausfrau, welche ihre großen Talente der Sorge für ihre Haushaliung zum Opfer brachte.“ Da die Akademie für den Fortſchritt der Künſte und nicht für den der häuslichen Tugenden eingeſetzt war, ſo zeigte ſie eine gewiſſe Uneigennützigkeit, indem ſie der Künſtlerin Lob ſpendete, welche ihre Talente der Sorge für ihr Hausweſen geopfert hatte; aber die Akademiker ſind Männer, und da es ihnen nicht gleichgültig iſt, ob ihre Haushaltung gut oder ſchlecht geführt wird, ſo iſt es gar nicht zu verwundern, daß einer von ihnen Catherine Duchemin dazu Glück wünſcht, die Malerei für den Kochheerd vernachläſſigt zu haben. Ue⸗ berdies war die Akademie allerdings befugt, ſich über häus⸗ liche Tugenden auszuſprechen, denn das Reglement der Zunft ſetzte ausdrücklich feſt, daß die Bewerber um das Meiſter⸗ recht von einem unbeſcholtenen Leben und von guten Sitten ſein müßten.
Nach Catherine Duchemin wurden zuerſt zwei Schwe⸗ ſtern— Genevisve und Madeleine Boullongne— zu Mit⸗ gliedern der Akademie gewählt, die aus einer Malerfamilie ſtammten, in welcher Vater und Kinder ſich ſeit Generationen dieſer Kunſt widmeten. Man ernannte ſie an einem und
demſelben Tage und ſie fertigten ihr Aufnahms⸗Gemälde ge⸗
und Geſchichtsmalerin ſehr gelobt wird. Sie wurde auf den Vorſchlag Lebrun's 1672 in die Akademie aufgenommen. Die Miniaturmalerin Anne Stréöſor, die geſchickte Holz⸗ ſchneiderin Dorothée Maſſe, ſo wie Catherine Perot, welche Blumen und Vögel malte, erhielten nach und nach ihr akade⸗ miſches Brevet.
Die Akademie ehrte die großen fremden Talente oder glaubte ſich durch die Wahl derſelben ſelbſt zu ehren. Sie ernannte im Jahr 1720 die berühmte italieniſche Malerin Roſalba zu ihrem Mitglied, die als ihre Aufnahmegabe eins ihrer ſchönſten Paſtelgemälde einſandte, das eine junge Frau darſtellt, welche in ihrer Hand eine Lorbeerkrone hält. Zu⸗ weilen zeigte die Akademie, um ſich gaſtfreundſchaftlich zu be—
weiſen, Gefälligkeiten, die ſie zu bereuen Urſache fand. So⸗
findet man in ihrem Regiſter vom Jahr 1722 Folgendes:
„Fräulein Marguerite Haverman, Gattin von Jac⸗ ques de Mondoteguy, Blumenmalerin oder ſich wenigſtens dafür ausgebend. Sie war eine Holländerin, welche ſich mit einem ſehr ſchönen Blumengemälde, das in dem Geſchmack des van Huyſum, ihres Lehrers, ausgeführt war, vorſtellte. Man nahn ſie auf ſehr gewichtige Empfehlungen und unter der gewöhnlichen Bedingung, ein Aufnahme⸗Gemälde zu ge⸗ ben, auf. Alles, was ſie machte, um dieſem Punkte auszu⸗ weichen, enthüllte den Betrug, den ſie der Akademie geſpielt hatte, die ſie in ihrer Liſte ſtreichen ließ, in der ſie nur ein einziges Jahr figurirt hatte.“
Man ſieht, daß die Akademie nicht blos Akademikerinnen ernannte, ſondern ſie auch wieder aus ihrer Mitte entfernte. Das war weniger galant; es wäre aber gefährlich geweſen, den Betrug durch Strafloſigkeit zu ermuthigen.
Es hat ganz den Anſchein, als ob der Vorfall mit der angeblichen Blumenmalerin die Akademie weniger geneigt gemacht habe, Damen zu Mitgliedern zu wählen, denn es verfloſſen 35 Jahr, ehe wieder eine Akademikerin ernannt wurde. Eine neue Generation hatte nicht mehr dieſelben Be⸗ denken. Marie Thereſe Bedoul, Miniaturmalerin, Anne Do⸗ rothea Lesczinska aus Berlin, und Anna Valleyer, die ſich Beide als Malerinnen und Kupferſtecherinnen bekannt ge⸗ macht haben, wurden im Verlauf weniger Jahre erwählt. Im Jahr 1770 fanden zwei Wahlen unter dem ſchönen Ge⸗ ſchlecht ſtatt. Kaum hatten ſich die Pforten der Akademie für Anna Valleyer eröffnet, ſo wurde gleich nachher auch die Paſtelmalerin Marie Girouſt zum Mitglied ernannt. Fürch⸗ tete man, daß das weibliche Element in der Akademie zu
übermächtig werden möge? Das erſcheint durch eine Rand⸗ bemerkung auf dem Regiſter, worin die beiden letzten Ernen⸗
nungen eingetragen ſind, wahrſcheinlich, denn dieſelbe lautet:
„Es iſt beſchloſſen worden, nicht über vier Akademike⸗ rinnen aufzunehmen.“ Dieſer Beſchluß wurde dem König unterbreitet, der ihn genehmigte.
Am 31. Mai 1782 wählte die Akademie in einer und derſelben Sitzung die beiden Portraitmalerinnen Louiſe Vi⸗ gée und Adelaide des Vertus zu ihren Mitgliedern. Gleich unter der Einzeichnung ihrer Namen in dem Regiſter finden ſich die Worte:„Die Zahl der Akademikerinnen iſt von dem König auf vier feſtgeſetzt“, um daran zu erinnern, daß die Akademie für den Augenblick keine Damen mehr aufnehmen könne, ohne die ihrer Galanterie vorgeſchriebenen Grenzen zu überſchreiten. Entweder in Folge dieſer Warnung, oder weil ſich kein neues Verdienſt zu belohnen darbot, blieb Ade⸗ laide des Vertus die letzte Dame, welche zur Akademikerin
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