436 Der Goldschmied Jancovius.
Janeovius'ſchen Briefe an ſeine Verwandten werden ver⸗ leſen und recognoſcirt. Von dem im Zimmer der Meh⸗ lich vorgefundenen gibt Jancovius an, daß er nicht Concept ſein ſollte, ſondern nur nicht abgeſchickt ſei. Auch die früheren Proceßacten der Jancoviusſchen Ehe⸗ leute werden vorgelegt, und namentlich die Ausſage der Zeugin W. verleſen, wonach der Angeklagte ſeiner Frau mit einem Beil gedroht hat. Endlich wird das Re⸗ ſultat des Inventars des Nachlaſſes der Ermordeten mitgetheilt, wonach dieſes über 7600 Thlr. beträgt, und räumt der Angeklagte ein, daß er die Erbſchaft ange⸗ treten habe.
Am dritten Tage iſt der Zuhörerraum noch dichter
beſetzt und große Aufregung herrſcht im Publicum. Kein Laut läßt ſich jedoch in dem geräumigen Sitzungsſaale hören, als der Staatsanwalt ſich erhebt und über die Thatfrage das Wort nimmt. Alles folgt mit geſpann⸗ teſter Aufmerkſamkeit ſeinem Requiſitorium, in dem ſich eine außerordentliche Combinationsgabe des Redners in oft ſchlagender Weiſe offenbart und das nicht durch un⸗ nöthige Floskeln, wohl aber durch die natürliche Wärme ſich ſchmückt, welche nur durch das Intereſſe zur Sache und das Bewußtſein der Wahrheit erzeugt wird. Als er zum Schluſſe gegen beide Angeklagte das Schuldig des Mordes beantragt, hört man in den gewölbten Räumen ein tiefes Aufathmen und es ſcheint, als ob die Anweſenden in dieſem Antrage eine gewiſſe Beru⸗ higung gefunden hätten. Die Vertheidigung hat eine ſchwierigere Stellung, indeß erfüllt auch ſie nach allen Seiten hin ihre Schul⸗ digkeit und der Präſident gibt ein umfaſſendes Reſume. Nach den Plaidoyers ſteht Jancovius auf. Er fragt, ob es möglich ſei, daß auch nur der rohſte Mörder nach


