Jahrgang 
23 (1855)
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Seidenfaden.

Die Unterſuchung dauerte drei Jahre, denn erſt am 24. December 1829 fällte das Obergericht zu Rinteln ein Urtheil dahin: daß Möller und Seidenfaden wegen Ermordung des Caspar Funk, wie auch wegen anderer Vergehen und Verbrechen, die in die Unterſuchung mit einbegriffen waren, durch das Schwert vom Leben zum Tode zu bringen ſeien. Die Scheurer ward wegen geleiſteter Beihülfe bei der Ermordung und Begünſti⸗ gung der Diebſtähle zu 6 Jahr Zuchthausſtrafe verur⸗ theilt. Er, Scheurer, und Keil wurden vorläufig frei⸗ geſprochen.

Die Richter fanden in dem Verbrechen den Charak⸗ ter des Meuchelmordes, und zwar in Folge eines Com⸗ plottes, Seidenfaden und Möller aber Beide der Be⸗ gehung des Verbrechens ſchuldig, während rückſichtlich der Urheberſchaft die Frau Scheurer zwar von der In⸗ ſtanz entbunden, dieſelbe aber auch keinem der beiden ge⸗ nannten Angeklagten mit Beſtimmtheit beigemeſſen wer⸗ den könne. Doch neigte ſich, in der Ausführung der Gründe, die Anſicht der Richter dahin, daß Möl⸗ ler der eigentliche Todtſchläger geweſen, was bei dem außerdem Feſtgeſtellten keinen Einfluß auf das zuerkannte Strafmaß ausüben konnte.

Wir ſchalten hier ein, daß nach ihren, Möller's und Seidenfaden's, Lebensabriſſen zu urtheilen, keiner von Beiden ſagen konnte: ſein Ruf ſei beſſer als der des andern. Doch lauteten die eingeholten Urtheile über ihre Charaktere verſchieden. Möller ward als ſtreitſüch⸗ tig und, wenn er betrunken war, als boshaft geſchil⸗ dert. Sein Stiefvater und ſeine Mutter meinten aber, er ſei eigentlich gutmüthig, wenn er nüchtern wäre. Der Ortsgeiſtliche erklärte: daß er Seidenfaden für arg⸗ liſtiger, boshafter und unverbeſſerlicher als den