Jahrgang 
21 (1854)
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442 Ein Raubmord in Kurhessen.

waren gerade die reichſten und geachtetſten, angeſehene Dielenhändler in der Stadt Melſungen. Das laute Pro⸗ teſtiren und Betheuern ihrer Unſchuld half ihnen nichts. Sie wurden, die vier Bezeichneten, in Eiſen gefeſſelt und als Raubmörder ins Gefängniß geworfen. Der amtliche Bericht ward an die Oberbehörde in Kaſſel erſtattet.

Die Verhaftung machte ein ungeheures Aufſehen und erregte Zweifel und Unwillen. Man konnte ſich nicht vorſtellen, daß die beiden reichen Kothe ſich zu einem ſolchen entſetzlichen gemeinen Verbrechen hinreißen laſſen. Namentlich ſchien es von dem reichen Dielenhändler Jo⸗ hannes Kothe ganz undenkbar: der bis da redlichſte Bür⸗ ger der Stadt eines peinlichen Verbrechens angeklagt und nur auf Ausſage eines anrüchigen Menſchen! Die Fa⸗ milie deſſelben erlag faſt dem Schmerz und dem Gedan⸗ ken, ihren Vater und Bruder als Raubmörder vor Ge⸗ richt geſtellt zu wiſſen.

Der älteſten unverheiratheten Schweſter dünkten die Schritte, die man ergriff, die ſchriftlichen Vorſtellungen viel zu langſam, ſie eilte darum ſelbſt nach Kaſſel, um perſönlich ſich bei der oberſten Juſtizbehörde zu verwen⸗ den und eine bedeutende Bürgſchaft für die Freilaſſung ihres Bruders anzubieten.

Sie ſteigt im Gaſthauſe des Wirths Heerwagen am Markte ab und kommt zufällig ſogleich in ein Geſpräch mit der Schweſter des Wirths. Kaum hat ſie ihr ihren Kummer, den Zweck ihrer Reiſe mitgetheilt, und in der geſchwätzigen Art der Frauen aus kleinen Städten die vorangängigen Vorfälle erzählt und die Verſicherung ge⸗ geben, ihr Bruder ſei ſo gewiß unſchuldig, als auch ſchon die Schweſter aus dem Wirthshauſe ihr ins Wort fällt. Dieſe hat auch ſeiner Zeit von der grauenvollen Mordge⸗ ſchichte gehörk und findet auch eine Befriedigung, ſie