440 Ein Raubmord in Kurhessen.
Schreck verwunden, auch feſt, er verſicherte hoch und theuer ſeine Unſchuld, er habe den fremden Menſchen nicht ermordet, ihn nicht einmal geſehen, und den Hut zufällig auf einem Gange durch den Wald gefunden und als Fundgut an ſich genommen.
Uns wird zur Entſchuldigung des Folgenden und zur Beſeitigung von Misverſtändniſſen erzählt, daß der Ju⸗
ſtizamtmann Koch jener Zeit für einen der intelligenteſten,
gebildetſten und— humanſten Männer gegolten, dem es auch an der nöthigen Umſicht und Erfahrung im Dienſte keineswegs gefehlt. Aber er hatte ſeine Lieblingsneigun⸗ gen und ein eminentes Talent für die Muſik, beſonders das Klavierſpiel. Da er ihr ſehr viel Zeit widmete, verfiel er in eine zu große Bequemlichkeit im Amtsberufe. Er überließ ſeinen Unterbeamten und Dienern im Dienſte allzu viel, wo er ſelbſt zuſehen müſſen, namentlich die ſo nöthige Uberwachung und Controlirung der Arreſtanten.
Der Gefangenwärter, der Amtsdiener, die Landberei⸗ ter, welche letztern damals auch Gerichtsdienergehülfen⸗ dienſte verrichteten, waren ebenſo wie ihr Vorgeſetzter, wie eigentlich Jedermann in Spangenberg, des feſten Glaubens: Gräbe ſei der Mörder und leugne nur aus Verſtocktheit, und behandelten ihn daher mit äußerſter Strenge und Härte. Es kam noch ein Motiv hinzu. Koch, als milder, guter Vorgeſetzter und Herr, ward von ſeinen Untergebenen geliebt, ſie wünſchten ihm etwas Angenehmes zu erzeigen, und daher den Verbrecher zum Geſtändniß zu bringen, ohne ihm ſelbſt als Inquiſitor große Mühe zu machen.— Sie erlaubten ſich Unerlaub⸗ tes.— Sie wandten gelegentlich, ohne vom Amtmann ermächtigt zu ſein, körperliche Züchtigung an. Sie ent⸗ zogen dem Gefangenen dann und wann die Koſt, die Feuerung, ſie verhängten ihm das Licht. Endlich, als
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