6 Helene Zegado.
Anklageacte gegeben, die wörtlich hierher zu ſetzen uns zweckdienlich ſcheint. Sie lautet, wie folgt:
Helene Jegado trat am 19. October 1850 in die Dienſte des Herrn Bidard, Profeſſor bei der juriſtiſchen Facultät zu Rennes.
Am 7. November 1850 ſtarb Roſa Teſſier, eine andere Dienerin in demſelben Hauſe, unter den grauſam⸗ ſten Leiden und den ſchrecklichſten Krämpfen. Die Krank⸗ heit hatte ſich durch Erbrechen gezeigt, und die zu Hülfe gerufenen Irzte konnten ſie nur durch eine von zwei Urſachen erklären: entweder durch eine Zerreißung des Zwerchfells oder durch eine Vergiftung. Alle Umſtände ſchienen die Möglichkeit eines Verbrechens auszuſchließen. Man wollte ſelbſt dzn Gedanken daran nicht äußern.
Franziska Huriaux, welche an die Stelle der Teſſier bei Herrn Bidard eintrat, blieb nicht lange von einem übel verſchont, das ſich durch die nämlichen Symptome äußerte; ſie verließ das Haus ihres Herrn, ihr Leben wurde gerettet.
Roſalie Sarrazin, die ihr gefolgt war, ſtarb den 1. Juli 1851 an derſelben Krankheit, wie die beiden andern Dienerinnen. Die Arzte trugen nun kein Be⸗ denken mehr, eine Vergiftung dieſes Mädchens durch einen zerſtörenden Stoff, wie Arſenik, anzuerkennen.
Da Helene Jegado allein dieſe abſcheulichen Ver⸗ brechen begangen haben konnte, da außerdem verſchiedene Umſtände ſie anklagten, ſo wurde ſie am 1. Juli feſt⸗ genommen. Kaum war das Gerücht von ihrer Ein⸗ ziehung und von der Urſache der gegen ſie gerichteten Verfolgungen in das Departement Morbihan gelangt,


