Jahrgang 
21 (1854)
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d von Haus Sar⸗ den⸗ Roſe

rdacht n De⸗ 3 Na⸗ an zu lichen

ſchien n Be⸗ Hand idchen, n, das ufopfe⸗ Gift⸗ einen dänner ienſt neine weſen, lange bejich pie war itbin. heim⸗ laſchen hatte⸗

Helene Zegado. 5

Die Gerechtigkeit hatte nicht früher Hand an ſie ge⸗ legt, weil Niemand ſie anzuklagen gewagt. Wer wollte denn beweiſen, wovon ſo Viele überzeugt waren! Denn nicht nur in Rennes tauchte jetzt die allgemeine Volks⸗ anklage auf, und man bezichtigte ſie und wies ihr nach eine beſtimmte Anzahl von Vergiftungen und andern Verbrechen an beſtimmten Perſonen, ſondern aus ent⸗ fernten Provinzen, in denen ſie früher gelebt und ge dient, überſtürzten ſich die Nachrichten und Anzeigen von dort verübten Giftmorden. Ganze Häuſer waren, während ſie darin diente, ausgeſtorben. Man hatte ſie mit Grauen einziehen ſehen und eine Befriedigung em⸗ pfunden, wenn ſie abzog. Aber wer wagte zu denun⸗ ciren; entweder war ſie eine Hexe oder eines jener de⸗ ſtinirten Weſen, an deren Ferſen ſich das Unglück und Elend hängt.

Zwei Umſtände hatten außerdem die Verlängerung ihrer Verbrecherlaufbahn ermöglicht, die Cholera, welche in der Zeit in den betreffenden Gegenden gewüthet und deren Symptome ſo verwandt mit denen einer Arſenik⸗ vergiftung ſind, und der abergläubiſche Abſcheu der Be⸗ völkerung und der Widerſtand, welchen ſie jeder Leichen⸗ öffnung in den Weg ſetzt.

Auch durch die nachfolgende Unterſuchung dürfte nicht Alles ermittelt ſein, was die Verbrecherin verübt, man brachte nur zur Sprache, wofür man Beweiſe oder ſtarke Inzichten hatte. Sie leugnete Alles und räumte nur hier und da den Diebſtahl ein. Im Ungefähren berechnete man ihre Giftmorde auf vierzig und einige, von denen die Mehrzahl als verjährt nicht mehr vor die Cognition der Gerichte gehörte und im Proceß nur zur Charakte⸗ riſtik der Verbrecherin zur Sprache kam. Eine umfaſ⸗ ſende überſicht ihrer Verbrecherlaufbahn iſt nur in der