408 Der nürnberger Kassendiebstahl.
ward dadurch nicht verſöhnt, und er ſah ſich genöthigt, Haus und Gewerbe zu verkaufen und mit ſeiner Familie Nürnberg zu verlaſſen. Vermuthlich ſiedelte er ſich zu Kulmbach, ſeinem Geburtsorte, an. Man hat nichts weiter, weder von ihm, noch etwas mehr erfahren, wel— cher Dämon ihn zu ſeiner falſchen Angabe bewogen. Den Richtern blieb ſein Proceß ein warnendes Beiſpiel, wie wenig auch der feierlich beſchworenen Ausſage eines Zeugen Glauben beizumeſſen iſt, erſcheint ſie nicht durch anderweit conſtatirte Umſtände unterſtützt und im Zu⸗ ſammenhalte mit von ihr unabhängig daſtehenden zur Evidenz erhobenen Thatſachen mit dem Stempel der Glaubwürdigkeit geprägt.
Wie angeführt, hatte Mannert für ſeine Kinder von
dem unmittelbaren Urheber der über ihn verhängten
Unterſuchung 300 Gulden als Schmerzensgeld erhalten; neben dieſen empfing er aber auch von allen Seiten Geld und Waaren zum Geſchenk. Man ſuchte ihm wie ſeinen unglücksgenoſſen Schönlebkn und Beutner auf alle nur mögliche Art vergeſſen zu machen, wie ſehr man ſie hatte fühlen laſſen, daß ſie„verſtockte und unverſchämte Lügner“ ſeien. Mon erließ dem Vergolder eine nicht unbedeutende Summe Schutzbürgergeld, welche er dem treffenden Amte vor ſeiner Verhaftung ſchuldig gewor⸗ den, und ſtellte ſogar dem Vergolder und Ausläufer eine Anſtellung in ſtädtiſchen Dienſten, ihrem Stande und Kenntniſſen gemäß, in Ausſicht. Noch immer war aber kein völlig losſprechendes Erkenntniß ergangen; ſie waren zwar frei, aber nur auf eine bloße Entlaſſungsverfügung. Endlich, am 8. April 1791, erfolgte der Urtheilsſpruch, welcher auch die nach vielfältigem Debattiren und einge⸗ holten Gutachten der bedeutendſten Rechtsverſtändigen Nürnbergs von dem verſammelten Rathe geſchöpfte


