Jahrgang 
22 (1854)
Einzelbild herunterladen

zutüc zu e, ſtinen

das Pe lan reche nd erfth dergleichn handelnd zeichtign aeta eint entlich be Berich Ute, ihn d Han ung ſeins h irgen itige Ei eißige und nkonnte geſtht Beſtelen ung und nihernd

ſitchnil ntnehn Tempe bharultn ldung metit b lenfic auch i Beurh

Der nürnberger Kassendiebstahl.

lungskraft geſchwächt; je mehr nun dieſe geſchwächt wird, deſto ſtärker pflegt die Einbildungskraft zuzunehmen. Er hat ſich alſo ein ſolches Ideal bilden können, daß er, ohne eine böſe Abſicht zu haben, vielleicht aus einem fanatiſchen Triebe zur Gerechtigkeit, ja nichts zu verhehlen, was ſein Gewiſſen durch vermeintliches Schweigen beſchweren oder die Erforſchung des Diebſtahls hätte erſchweren können, hat glauben und vielleicht noch feſtiglich glaubt, hier oder da was geſehen zu haben, was er doch wirklich nicht hat ſehen können. Auch das Unterſuchungs⸗ gericht theilte die von dem Arzt ausgeſprochene Anſicht. Das Gutachten von Medicinalcomités, wie ſolches heut in dergleichen Fällen eingeholt wird, ward damals nicht erfodert, und dem zufolge ſollte nunmehr mit Einleitung der Specialinquiſition gegen den Barbier wegen cul⸗ poſer Meineidsleiſtung vorgeſchritten werden.

Dazwiſchen aber lief die fortgeſetzte Unterſuchung gegen Göſſer und ſeine Mitſchuldigen, immer in der Erwar⸗ tung, daß ſich dabei auch etwas über die Schuldbarkeit oder zur Exculpation des Barbiers ergeben werde. Nach⸗ dem wir über den Culminationspunkt des Intereſſes hin⸗ weg ſind, wollen wir indeſſen unſere Leſer nicht weiter mit allen Minutien und Weitläufigkeiten dieſer Ahren⸗ leſe ermüden, und geben nur die wenige Kerne ent⸗ haltenden aus dem Bericht unſers gewiſſenhaften Re⸗ ferenten.

Es ergab ſich, daß Göſſer mit ſchlauer Vorſicht das geſtohlene Gut verwaltet und verwendet hatte. Aller⸗ dings bezahlte er nur ſeine Schulden damit, aber ſo ſtückweiſe, langſam, daß Niemand auf den Verdacht kommen konnte, er habe ſo viel flüſſiges Geld, wie es