Jahrgang 
22 (1854)
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404 Der nürnberger Kassendiebstahl.

der Fall war. Sein Beichtvater gab ihm das Zeug⸗ niß, daß, was er von ihm erfahren, ihm mehr zur Ehre, als zur Schande gereiche. Er habe ſich ſtets als ein vernünftiger Mann und guter Chriſt gezeigt. Noch beſſer lautet das der Ehefrau des Verbrechers ertheilte Zeugniß: ſie ſei von natürlicher Herzensgüte, Aufrichtig⸗ keit, und in religiöſer Beziehung von weit ausgebildeten Begriffen echten und wahren Chriſtenthums, verbunden mit rührender Liebe zu den Ihrigen, namentlich ihrem Ehemann, was allein ſie auch nur zurGenoſſin ſeines Verbrechens gemacht. Desgleichen war ihm der Ge⸗ ſelle Blöſel als ein fleißiger und treuer Arbeiter bekannt, der die Wirthshäuſer nur ſelten beſuchte und ſich auch ſonſt eines unbeſcholtenen Leumunds erfreut habe.

Eine für jene Zeiten ſehr wichtige und umſtändlich uns mitgetheilte Epiſode des Proceſſes übergehen wir ganz die Bitte Kirchmeier's, ſich einen Rechtsbeiſtand nehmen und erwählen zu dürfen, eine Bitte, von ſeinen Verwandten aufs eifrigſte unterſtützt, die ihm auch end⸗ lich, nach ernſthaften Berathungen, gewährt wurde. Da⸗ gegen entheben wir aus einem Schreiben deſſelben an ſeinen Rechtsconſulenten einige Anführungen, welche das von Kirchmeier's Beichtvater demſelben geſtellte Zeugniß, daß er kein alltäglicher gemeiner Denker geweſen, beſtä⸗ tigen ſollen. Der Barbier ſcheint noch immer ſeine Ver⸗ theidigung darin zu ſuchen, daß er die Selbſtanklage des Schloſſers als unrichtig anzweifelt. So ſtellt er unter andern Anträgen den:die Sterbenk'ſche Hausthüre zu viſitiren, ob man auch Merkmale eines eingebrachten Eiſens wahrnehme und probiren zu laſſen, ob nach Ausſage des Schloſſers eine zugemachte Thüre, ſowie geſchehen, aufzumachen möglich ſei oder nicht.

Mittlerweile war gegen den Schloſſer Göſſer und