Jahrgang 
22 (1854)
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398 Der nürnberger Kassendiebstahl.

eines Zeugen, der Etwas geſehen zu haben ausſagt, dieſe Ausſage eidlich erhärtet und, nachdem ihm durch die evidenteſten Thatſachen gezeigt iſt, daß er entweder fahrläſſig oder doloſe falſch geſchworen haben muß, doch bei ſeinen gemachten Depoſitionen ſtehen bleibt, und es nicht enthüllt werden kann, ob dieſelben das Erzeugniß entſetzlicher, wohlüberlegter Bosheit waren, ob die Ge⸗ burt eines unerhörten Leichtſinns, ob endlich Außerungen eines momentan geſtörten Seelenlebens. Letztere Ver⸗ muthung ſucht man auch ſoviel als möglich zur Gewiß⸗ heit zu erheben.

Das Folgende geben wir als die Annahme unſers Berichterſtatters aus den Acten mit ſeinen Worten, ohne ein pro oder contra unſererſeits beizufügen:Der Organismus des pſychiſchen Lebens iſt unendlichen krank⸗ haften Zuſtänden unterworfen, faſt mehr als der des ſicht⸗ baren Leibes, und wenn der Träumende ſich Gegenſtän⸗ den nahe gerückt ſieht, von welchen ihn vielleicht Hun⸗ derte von Stunden und Meilen trennen; wenn er Gegenden in ſeinem Schlafleben erblickt, die er vielleicht nie geſehen, in ſeinem jetzigen Verhältniſſe nie zu ſehen hoffen kann, die aber gleichwol dereinſt, vielleicht erſt nach Jahren, ſich ihm verkörpert ſo getreu, ſo bis auf den kleinſten Strauch, auf das einzige Wölkchen am tief⸗ blauen Himmel ſeinem Traumgemälde gleichend, dar⸗ ſtellen; wenn er Begebenheiten und Vorfälle träumt, die er erſt nach manchem Jahre wirklich erlebt: wäre es dann unmöglich, daß die Einbildungskraft eines Mannes, wie unſers Barbiers, der überdies erſt vor kurzem von einem Gallenfieber geneſen war, durch die ihm auf jedem Schritt begegnenden Gerüchte von dem Diebſtahle einer Kaſſe auf das höchſte geſpannt, ſich ein Bild aus ver⸗ ſchiedenen ſchon geſehenen Kaſſen moſaikartig zuſammen⸗