Jahrgang 
22 (1854)
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Der nürnberger Kassendiebstahl. 393 der Angabe des Schloſſers, indem ſie behauptete, nicht vier Tage nach Verübung des Verbrechens, ſondern ſchon zwei Tage hierauf habe ſie von demſelben erfah⸗ ren.Sie ſei, lautet hierüber das Protokoll,Freitag aus dem Kindbett gegangen und habe bei St.⸗Laurenzen die Betſtunde beſucht. Gegen Abend ſei die Naglerin Greinersdörferin gekommen, welche ihr Mann für abge⸗ holte Nägel mit einem Thaler bezahlt, und als ſie ihn befragt, woher ſelbiger das Geld genommen, habe er geſagt, daß er ſich bei Herrn von Scheidlin ſechs Gul⸗ den auf die Arbeit habe geben laſſen. Sie habe hierauf ihr Befremden und daß er Alles ohne ſie thue, zu er⸗ kennen, er ihr aber dagegen zu verſtehen gegeben, daß, wenn ſie eine ordentliche und weniger zankſüchtige Frau wäre, ſo wolle er ihr gern Alles ſagen, was er thue. Er ſei ihr ſodann ſelbigen Abend immer aus dem Wege gegangen, von der Stube in die Werkſtatt und von da wieder zurückgeeilt, habe beſtändig mit dem Geſellen ge⸗ blieſelt(leiſe geſprochen), und da ſie ihm dann heftig angelegen, zu ſagen, was dies zu bedeuten habe, ſie beim Arm ergriffen, in die Kammer geführt, zuvor aber befragt, ob ſie ihm auch verzeihen werde, nicht verzagt und nicht erſchrocken ſei und ihr dann die Sache ent⸗ deckt. Sie habe freilich geglaubt, ſie müſſe in den Erd⸗ boden ſinken und habe ihm ſogleich zu Gemüthe geführt, daß er ſie und ihre Kinder nicht ſo unglücklich hätte machen ſollen, worauf dann er ſie damit beruhigt, daß es Niemand geſehen und die That verſchwiegen bleiben würde.

Sie bezeichnete aufs pünktlichſte die von dem geſtoh⸗ lenen Gelde angekauften oder aus dem Verſatze gelöſten Gegenſtände, woraus man entnehmen konnte, daß die Familie am Nothwendigſten Mangel gelitten. Sie gab

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