392 Der nürnberger Kassendiebstahl.
den Vorfall, den der Geſelle Wagner angegeben hatte, gab er, inſoweit derſelbe ihn betraf, unbedingt zu mit dem Bemerken, daß er durch Blöſel veranlaßt worden, ſich und ihn auf der Herberge rechtfertigen zu wollen, indem ihm dieſer ſeine Beſorgniß über den von dem Berliner gemachten Vorwurf mittheilte.
Ehe Göſſer arretirt und zur Haft gebracht worden, hatte er verſucht, ſich mit einem Raſirmeſſer den Hals abzuſchneiden, ſowie er im Gefängniß ſelbſt die Adern zu öffnen und ſich zu verbluten verſuchte; beide Selbſt⸗ mordsverſuche ſcheiterten an der Wachſamkeit ſeiner Hüter. Uber das Motiv befragt, gab er lediglich die„Beklem— mung ſeines Herzens“ anz vielleicht eine letzte Regung ſeines Ehrgefühls.
Außer dem zugeſtandenen Kaſſendiebſtahl hatte Göſſer, nach ſeinem Vorgeben, kein Verbrechen oder Vergehen ſich zu Schulden kommen laſſen. Zu ſeiner Vertheidi⸗ gung konnte er nichts als eben ſeine große Dürftigkeit und die durch ſie geborene Verzweiflung anführen.
So hatte man endlich eine vollſtändige Aufklärung über den räthſelhaften Zuſammenhang; an der Wahr⸗ haftigkeit des Bekenntniſſes war kein Grund zu zweifeln.
Auch die Ehefrau des Schloſſers, Kunigunde Göſſer,
3 Jahre alt, Mutter von zwei Kindern, von denen das jüngere damals erſt 20 Wochen zählte und noch an ihrer Bruſt lag, ſtimmte im Allgemeinen und im Beſondern mit dem von ihrem Mann abgelegten Ge⸗ ſtändniß überein. Da ſie wegen Krankheit ihres Kin⸗ des und ihrer böſen Bruſt in jener Nacht abgeſondert von ihrem Ehemanne ſchlief, wurde ſie es auch nicht gewahr, als Göſſer aufſtand und ſich aus dem Hauſe entfernte. Nur hinſichtlich des Tags, an welchem ſie Kenntniß von dem Diebſtahle erhalten, differirte ſie mit


