Jahrgang 
22 (1854)
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388 Der nürnberger Kassendiebstahl.

gelingen konnte, das Bürger- und Meiſterrecht in der freien Reichsſtadt zu erhalten. Er trat den meiſterlichen Betrieb ſeiner Profeſſion mit Schulden an, hatte ein Haus damit ſchwer belaſtet, und war nicht der Mann, der durch eiſernen und unermüdeten Fleiß ſeine Schul⸗ den zu tilgen und ſich aus ſeiner bedrängten Lage durch Selbſtgefühl und Selbſtthätigkeit herauszureißen ver⸗ ſuchen wollte.

Göſſer war eine jener negativ guten Naturen, die nicht ſündigen, weil ſie nicht zu ſündigen brauchen, die zwar anfangs den Gedanken an eine Ubelthat mit Schau⸗ dern von ſich weiſen, bei ſeiner Rückkehr aber ſich immer vertrauter mit ihm machen, ſeine Häßlichkeit ihm zu be⸗ nehmen trachten, ihn endlich lieb gewinnen und die ſchmeichelnde Gelegenheit, die hinter dem Gedanken lüſtern hervorguckt, begierig ergreifen, benützen und ſo, ehe ſie nur vermeinten es werden zu können, Diebe, Räuber, Mörder geworden ſind.

Göſſer gab in ſeinem ſummariſchen Verhöre an, daß er als Hausſchloſſer öfters in das Sterbenk'ſche Haus gekommen und dabei wahrgenommen, wie leicht es ihm als Schloſſer gelingen dürfte, das Schloß der Schreib⸗ ſtube zu öffnen. Oft mangelten ihm und den Seinigen die nothwendigſten Lebensbedürfniſſe; ſeine Schwieger⸗ ältern konnten oder mochten ihn nicht unterſtützen; der Geſelle hatte ſchon wochenlang gearbeitet und keinen Lohn erhalten; er verzweifelte, daß ihm auf geradem, offenem Wege geholfen werden könne. Dort ſtand eine Kaſſe mit Geld, vielem Gelde gefüllt; nur die Hälfte, nur das Drittel deſſelben und ihm war geholfen! Darin lag das Eigenthum eines Mannes, der ihm, wie er ſelbſt zugeſtand, ſchon viel, ſehr viel zu verdienen gegeben hatte; aber der war reich und er in Noth. Die Kaſſe