8 Friscur Dombrowsky.
Umſtand, aus welchem namentlich auf eine mit Vor⸗ bedacht oder Uberlegung ausgeführte und fortgeſetzte Ver⸗ giftung geſchloſſen werden muß. Nun hat aber der An⸗ geklagte faſt ſämmtliche Nahrungsmittel, welche die Kranke genoſſen, ſelbſt zubereitet, und auf dieſe Weiſe ſehr wohl Gelegenheit gehabt, das Gift den Speiſen nach und nach heimlich beizumiſchen.
5) Hat Dombrowsky, gleich nachdem ſeine Ehefrau erkrankt iſt und während des ganzen Laufs der Krank⸗ heit, ſich ſtets dahin geäußert, er ſei der feſten Uber⸗ zeugung, daß ſeine Frau ſterben werde, eine Thatſache, die jedenfalls verdächtig erſcheint.
6) Hat Angeklagter ſeine Ehefrau am 12. April die⸗ ſes Jahres dahin bewogen, durch den Dr. Dedekind ein Document aufnehmen zu laſſen, in welchem ſie ihm ihr Vermögen geſchenkt hat.
7) Am 12. April dieſes Jahres, während die Ehe⸗ frau des Kunſtmalers Mühlhahn ſich Nachmittags eine Zeitlang bei der Kranken aufgehalten, hat Dombrowsky jedesmal, wenn ſeine Ehefrau ſich übergeben hat, den Topf mit dem Ausbrochenen ſelbſt aus dem Zimmer ge⸗ tragen; dies iſt der Zeugin Mühlhahn um ſo mehr auf⸗ gefallen, als die Quantität des jedesmal Ausgebroche⸗ nen nur gering und Dombrowsky ſonſt nicht ſo auf⸗ merkſam gegen ſeine Frau geweſen iſt.
8) Bei derſelben Anweſenheit der Mühlhahn im Dom⸗ browsky'ſchen Hauſe hat dieſe an die Kranke die Frage gerichtet, ob ſie denn etwas Schädliches zu ſich genom⸗ men habe? Hierauf hat der Angeklagte, ohne die Ant⸗ wort ſeiner Ehefrau abzuwarten, unaufgefodert im hef⸗ tigen Tone erwidert:„Was wir gegeſſen und getrun⸗ ken haben.“
9) Als am 12. April die verehelichte Mühlhahn die


