Jahrgang 
22 (1854)
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Durch das Anklageerkenntniß vom 2. Juli 1853 ward der Friſeur Ernſt Eduard Dombrowsky wegen des Giftmordes, begangen an ſeiner Ehefrau Karoline Friederike(gewöhnlich Mathilde genannt) geborene Angelſtein in den Anklageſtand geſetzt und am 28. Juli vor das Geſchworenengericht geſtellt, als deſſen Prä⸗ ſident der Obergerichtsrath Dr. Trieps fungirte.

Der Schwurgerichtsſaal war gedrängt voll, denn der in der Stadt und Gegend unerhörte Fall hatte das ruhige Wolfenbüttel in fieberhafte Aufregung verſetzt. Der An⸗ geklagte ward gegen 7 Uhr vorgeführt, ein kleiner Mann, 40 Jahr alt, von ſchmächtiger Statur, mit einem blaſſen Geſichte, welches zwar angegriffen war, aber von einer gewiſſen Faſſung ſprach. Nur in den etwas lauernden Blicken zeigte ſich dann und wann Unruhe.

Die verleſene Anklageacte lautete:

Am Morgen des 11. April dieſes Jahres ward die Ehefrau des Friſeurs Dombrowsky, Karoline Friederike, geborene Angelſtein, gewöhnlich Mathilde genannt, welche mit ihrem gedachten Ehemanne zuſammen lebte, plötzlich von einem Ubelbefinden befallen, welches ſich hauptſäch⸗ lich durch Erbrechen und ſtarken Durchfall äußerte. Noch am demſelben Tage ward der Pr. med. Schrader sen. zugezogen und nahm dieſer die Dombrowsky in ärztliche Behandlung. Das Erbrechen und der Durchfall dauerte jedoch fort, auch trat ein nach der Angabe des Arztes