Zeitschriftenband 
20 (1853)
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Franz Schall. 479

winters, der über die Felder trieb und Dächer und Höfe weißte, hatten die zahlreichen Zuſchauer, welche Einlaß⸗ karten empfangen, nicht zurückgehalten, während die Zu⸗ gänge des Caſtells militäriſch beſetzt waren. Beiläufig erwähnt, ſo hatte man gefürchtet, daß die Bürgerpflicht, wonach 12 Eingeſeſſene des Ortes, wo die Hinrichtung erfolgt, als Zeugen zugegen ſein müſſen, wenn nicht auf viele Weigerungsgründe ſtoßen, doch von den meiſten un⸗ gern werde erfüllt werden. Aber man riß ſich beim Ortsvorſteher um die Einlaßkarten.

Eine frühere Hinrichtung nach der neuen Geſetzgebung war auf einem Sandhaufen zu ebener Erde vollzogen worden. Alle Zeugen fanden dieſe Art angemeſſen, ſie erſparte dem Armenſünder die letzte Qual, noch eine Treppe zum Schaffot zu beſteigen. Man war inzwi⸗ ſchen höhern Orts anderer Anſicht geworden, und foderte eine mehre Feierlichkeit; es war deshalb ein niedriges Schaffot aufgezimmert, was indeß, nach dem Urtheil der Anweſenden, die Feierſtimmung nicht erhöhte. Viele Juriſten, Mediciner, Militairs waren zugegen, wol mit in Erwartung, was Schall noch bekennen werde, da ſein letztes Geſtändniß noch nicht bekannt geworden.

Mit dem Schlage 8, wo die Glocke ertönte, trat er aus der Thür, der Propſt Peldram ihm zur Seite. So elaſtiſchen Schrittes ſprang er mehr, als er ging die Treppe hinab, daß der Beichtvater Mühe hatte, ihm zu folgen. Und doch ſchien es nicht Aufregung, ſondern das Schnappen nach freier Luft, das Verlangen nach einem Schluß ſeines Daſeins, und der Wunſch, daß es nun raſch vorüber ſei. So trat er, ohne Auffoderung, an den ihm angewieſenen Platz, mit dem Rücken gegen das Schaf⸗ fot, das Geſicht gegen den Unterſuchungsrichter, der Ur⸗ theil und königliche Beſtätigung vorlas und dem Scharf⸗