Zeitschriftenband 
20 (1853)
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Franz Schall.

gewiegteſten Juriſten und Pſychologen angeregt hatte. Sie konnte keine rechtlichen Folgen haben und ward auch deshalb vom Juſtizminiſterium gerügt.

Doch ward durch dies Verfahren ex post ein Neben⸗ umſtand ermittelt, welcher bei der Unterſuchung ſelbſt von Wichtigkeit geweſen wäre. Schall hatte bekannt, daß er die doppelläufige Büchsflinte Ebermann's, mit der er ihn erſchoſſen, mitgenommen und ſich ange⸗ eignet. Er hatte ſie in Berlin zuerſt am Königsgraben verſetzt, dann eingelöſt und einem Trödler auf dem Haack'ſchen Markte verkauft. Alles dies fand ſich der Wahrheit gemäß, die Flinte aber hatte noch weitere Schickſale gehabt. Sie war endlich kauf- oder leihweiſe in die Hände eines Tiſchlers gekommen, der ein Jagd⸗ liebhaber war. Bei Weißenſee war derſelbe, als er in Verfolgung ſeiner Jagd über fremden Acker gerieth, von Bauern gepfändet worden und die Flinte fand ſich als rechtmäßig gepfändetes Gut in Verwahrung beim gegen⸗ wärtigen Gutsbeſitzer von Weißenſee. Ueber die Iden⸗ tität der Flinte war kein Zweifel; auch die Hanſen er⸗ kannte ſie aufs beſtimmteſte als die ihres ehemaligen Geliebten an.

Als der Unterſuchungsrichter am 26. Januar 1853 Schall noch einmal vernommen und ihn auf das Gut⸗ achten der Aerzte verwieſen hatte, rief dieſer unter Anderm trotzig aus:Ich will ja von der Sache gar nichts mehr wiſſen, denn ich kann mir Alles denken, worauf die Aerzte hinauswollen. Ich bin meines Lebens überdrüſſig und bitte nur, die Sache kurz zu machen. Bei der Abführung ſchien er weicher zu werden; er bat den Dr. Louis um Verzeihung, daß er nicht ihm, ſondern einem andern Richter das Bekenntniß abgelegt, aber ein Ertrinkender halte ſich ja auch noch an einem Stroh⸗