Zeitschriftenband 
20 (1853)
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Franz Schall. 465

Sein eigenes Benehmen: Warum wollte er dies Geſtändniß nicht vor dem bisherigen Unterſuchungs⸗ richter ablegen, der mit allen Winkelzügen ſeiner Ad⸗ vocatenkunſt wie mit den Details des Prozeſſes aufs genaueſte bekannt war? Weshalb hatte er die Zuziehung des ſpandauer Gerichtsarztes verlangt? Es war alſo eine Präparation in dem Geſtändniß, die nichts weniger als von Reue und Aufrichtigkeit Zeugniß ablegte, ſon⸗ dern auf eine neue verſuchte Täuſchung deutete.

Die Gerichtsärzte gaben ein neues Gutachten, mit dem wir unſere Leſer nicht aufhalten wollen, da die ärztlichen Berichte ſchon ſo viel Raum in dieſem Falle einnehmen. Es genügt hier das Reſultat: daß die Angabe des Vorfalls, wie Schall ſie gemacht, durchaus unmöglich ſei; er, oder vielmehr die von ihm abgedrückte Flinte, hätte in die Erde ſchießen müſſen.

Der katholiſche Geiſtliche endlich, der würdige Propſt Peldram in Berlin, welcher jetzt den Verurtheilten be⸗ ſuchte und ihm das Abendmahl reichte, gab noch am 20. Januar die Hoffnung auf, ihn zu einem wahren Bekenntniß zu ſtimmen. Er bemerke nichts von wirk⸗ licher Zerknirſchung und Reue in Schall, ſondern aus allen ſeinen Reden blicke noch die Luſt hervor, zu täuſchen.

Da die Sache durch ein rechtskräftiges, vom König beſtätigtes Urtheil abgemacht war, und auch der zum Tode Verurtheilte gar keinen Antrag geſtellt hatte, weder auf eine neue Unterſuchung, noch um Gnade oder Auf⸗ ſchub der Strafe, ſo war nach der Gerichtsordnung kein Grund vorhanden, über dieſe ſpäte Auslaſſung noch eine Nachunterſuchung anzuſtellen. Es geſchah nur im Intereſſe der Wahrheit und weil es eine wirkliche cause

célèbre geworden, die ſo manchen Zweifel unter den 20