Zeitschriftenband 
20 (1853)
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erfolgte am 10. Januar 1853. Ohne alle Erſchütterung, mit vollkommenſter Ruhe und Kaltblütigkeit hörte Schall die Verkündigung an.

Kurz vorher, am Neujahrstage, hatte ihn der Ge⸗ fangenwärter eines Morgens ſehr froh geſtimmt gefun⸗ den. Schall hatte ihm geſagt, er habe einen glücklichen Traum gehabt: er werde bald loskommen. Jetzt ſagte er, ins Gefängniß zurückgeführt:Sehen Sie, mein Traum hat nicht getäuſcht. Ich komme nun los.

Am folgenden Tage, 11. Januar, ließ der Gefangene melden, da es nun doch aus ſei, wolle er auch ein voll⸗ ſtändiges Bekenntniß ablegen, aber nicht vor dem bis⸗ herigen Unterſuchungsrichter(vor dem er ſo viel gelogen), ſondern vor einem andern, dem Kreisgerichtsrath Krahn. Zugleich bat er aber, was ſchon ſehr auffällig, daß der Kreisphyſikus Heeſe aus Spandau, welcher die Eber⸗ mann'ſche Leichenobduction geleitet, mit zum Termine hinzugezogen werde. Dies konnte aus zufälligen Um⸗ ſtänden nicht geſchehen; Schall legte aber nichtsdeſto⸗ weniger ſein, wie er es nannte, vollſtändiges und auf⸗ richtiges Bekenntniß dahin ab:

Ja, er habe den Ebermann umgebracht, aber nur aus Nothwehr.

Zwiſchen Beiden war es ſchon lange nicht richtig. Ebermann hatte nichts weniger als baares Geld, er ſchuldete vielmehr dem Schall, der auf der mecklenburger Recognitionsreiſe(zum intendirten Einbruch in Mirow) die Auslagen für ihn gemacht, noch eine Summe, und Ebermann wollte immer gut und groß als ein Herr leben. Sonntag am 9. September hatten Beide ſich