Franz Schall.
Verbrechens, nämlich daß Ebermann wirklich ermordet ſei, noch eventuell über den ſubjectiven, daß Schall der Mörder geweſen, vorlägen, daß das Kreisgericht daher die weitere Entſcheidung höherm Ermeſſen anheimgeſtellt ſein laſſen müſſe.
Der Umſtand, daß in den Gefängniſſen und Ver⸗ brecherkreiſen noch immer das Gerücht umlief: Ebermann lebt beſtimmt noch! mochte auf dieſen Antrag von Ein⸗ fluß ſein; poſitiver aber der allgemeine, noch durch nichts erſchütterte Glaube, daß Pfeffer der eigentliche Thäter ſei und Schall nur ſein zugezogener Complice.
Jenes Gerücht hatte einige Wochen ſpäter noch eine neue Unterſtützung gefunden. Ein Bierwirth in der Nittelſtraße kannte aus früherer Zeit Ebermann. Der⸗ ſelbe hatte ihm einſt aus Lychen eine Commiſſion des dortigen Poſtſecretärs überbracht. Noch ehe die könig⸗ liche Beſtätigung ergangen war, wollte der Wirth den⸗ ſelben Mann wieder in ſeine Bierſtube eintreten geſehen haben. Die Sache ward der Polizei angezeigt, die auch Recherchen anſtellte, nicht ſowol im Glauben, daß es Ebermann geweſen, als daß hier eine neue Intrigue, um Schall zu retten, angeſponnen ſei. Es ergab ſich indeß ſpäter, daß keines von beidem vorlag, ſondern nur eine zufällige Aehnlichkeit. Der blonde, große Mann war ein durchreiſender Ruſſe.
Der Staatsanwalt Riem und der geweſene Präſi⸗ dent des Schwurgerichts, Holzapfel, ſtatteten einen Gegenbericht ab, in welchem jener bei ſeiner vor dem Schwurgerichte ausgeſprochenen Anſicht beharrte und ſie mit den im Plaidoyer angeführten Gründen unterſtützte, dieſer, ſo unparteiiſch er die Debatte geführt, jetzt aus moraliſcher und juriſtiſcher Ueberzeugung das Verdict der


