14 William Prynn.
beugend vor dem Namen Jeſus, habe er auch vor der Kirchenmuſik Reſpect. Auch das Schauſpiel, die Muſik ſonſt und auch das Tanzen achte er für ein gerechtes und geſetzliches Vergnügen. Was aber den Tadel und die Angriffe anlange, die in dem Buche gegen geiſtliche Perſonen enthalten, ſo verwerfe und verabſcheue er ſie jetzt, wie er es allezeit gethan. Er bekenne, daß er für einen Theil des Buches die Druckerlaubniß ertheilt, aber nie habe er Befehl gegeben, das Buch zu verbreiten. Aber, als er gehört, daß es publicirt worden, habe er verſucht es zu unterdrücken. Was ſonſt die Klage vor⸗ bringe, ſo erkläre er ſich für nichtſchuldig.“
Eine ſeltſame Auslaſſung auf eine Anklage, kaum
verſtändlich ohne Kenntniß der ſpeciellen Verhältniſſe und Perſönlichkeiten. Aber es ſei vorausgeſchickt, daß Buckner ſo gut wie freigeſprochen ward. Er ſollte frei⸗ geſprochen werden, darum mußte er ſo antworten und ſeine Anhänglichkeit an die Kirche, ihre Ceremonien, und ſogar an Muſik und Tanz vorausſchicken.
Der Generalanwalt Noy erhob ſich nun und moti⸗ virte die Anklage durch folgende Rede:
„Dieſes Buch iſt von Maſter Prynn ſelbſt geſchrie⸗ ben, ohne Beihilfe irgend Jemandes. Es ſind Stellen darin, welche den König betreffen, den Staat, die Re⸗ gierung und ſonſt etwas. Ferner behandeln andere die Kirche und die Geiſtlichkeit. Deswegen iſt aber kein Antrag in der Anklage, und ich halte es daher für geeigneter, dies wegzulaſſen, und außerdem iſt es mir auch aufgetragen worden. Demgemäß überlaſſe ich es der Kirche, die von Maſter Prynn ſo tief verwundet iſt, ſich ſelbſt an ihm zu rächen und ſolche Strafe über ihn zu verhängen, als er verdient. Demüthigſt erſuche ich daher den Gerichtshof, daß es ihm gefallen möge, wegen
——


