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William Prynn. 13
literariſch gebildeten Männer, und hätten deshalb auch nicht beurtheilen können, ob ſich das Buch für den Druck eigne oder nicht. Das Buch aber habe die Druck⸗ erlaubniß erhalten, die Debitserlaubniß, nachdem es ge⸗ druckt worden, und ehe es öffentlich angekündigt und der Verkauf erlaubt worden, ſei es in der Slationers- hall einregiſtrirt, und habe der dortige Beamte durch Unterſchreibung ſeines Namens es für ein Buch erklärt, welches ins Publicum gehen könne. Drei Jahre war das Buch unter der Preſſe. So viel Zeit verſtrich, ehe es gedruckt war. Da wurden mehre Nachforſchungen gehalten und man kam in die Druckerei. Sie ſahen dort das Buch ganz öffentlich ausliegen, es lag nicht eben in einem dunkeln Winkel und ward nicht heimlich geſetzt, wie das die Klage ſelbſt zugibt. Es ward ge⸗ druckt und publicirt und einige der Exemplare wurden von Sparkes verkauft. Und Sparkes ſagt: Das Drucken dieſes Buches koſte ihm beinahe 300 Pfd. Sterl. und verſichert auf ſeinen Eid, daß er nur einige Exemplare verkauft hat. Und was den Vorwurf anlangt, daß er ein bekannter Drucker ungeſetzlicher Bücher ſei, ſo be— merkt er, daß es ihm in ſeinem Geſchäft bisher wohl ergangen. Und einige andere Buchhändler, welche um deswillen ihn ſchon längſt im Auge gehabt, hätten ihn um ſein Verlagsgeſchäft beneidet, und überlaſſe er es demnach Mylords den Biſchöfen über ſeine Schuld oder Unſchuld zu entſcheiden.“
Für den, nach unſerer Anſicht Hauptſchuldigen, wenn überhaupt hier eine Schuld, den Cenſor, Maſter Buck⸗ ner, antwortete der Anwalt Lightfoot von Grays⸗Inn:
„Sein Client ſei Kanzler geweſen beim verſtorbenen Erzbiſchof von Canterbury, er ſei ein treuer Anhänger der engliſchen Kirche und aller ihrer Ceremonien. Sich


