Zeitschriftenband 
20 (1853)
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VIII vorwort.

umgewühlten Leichenacker der Tollheit erquickt uns wie ein erfriſchender Morgenwind der Fall aus Amerika. Das Wetterglas iſt geſtiegen und der Geiſt ſiegt über den Buchſtaben. Wichtig iſt der Prozeß auch in Bezug auf die Frage: ob und wann in Libellen und Injurienprozeſſen der Beweis der Wahrheit zuläſſig iſt? Auch ſie iſt ſchon vor hundertundfunfzig Jahren mit allem Scharfſinn in England und ſeinen Colonien erörtert worden. In Amerika gelangte man darin um einen Schritt weiter.

Der Criminalfall des Pfarrer Schäffer in Köln, zu Anfang dieſes Jahrhunderts, lebt in den Rheinlanden noch in ſchreckenvollem Gedächtniß. Die reichhaltigen Aufzeichnungen, die uns darüber erhalten ſind, geſtatteten, ihn in ſeinen lebenvollen Zügen dem Publicum wiederzugeben, als das ſchauerliche Portrait einer gemeinen Seele, die ſich zum ſcheußlichſten Verbrechen begeiſtern, aber ſelbſt in der Lüge nicht über die Erbärmlichkeit erheben kann, auch für den Pſychologen von Intereſſe. Als Gegenſtück der aus der Schweiz uns zuge⸗ gangene Fall des Pfarrer Welty; ein Verbrecher von mehr Charakterſtärke, wie es ſcheint, den der Wahnſinn der Angſt aber zu einer Reihe in ihren