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Candidat Rüsau. 431
ſtellung des unbekannten Verfaſſers, dem wir hier ge⸗ folgt ſind, auch in Angabe der factiſchen Umſtände meht zu trauen, da, was aus actenmäßigen Ermittelungen übrig iſt, mit ſeiner Erzählung ſtimmt, wenngleich der Verfaſſer geſtändlich kein Rechtsgelehrter war und ſich im Moraliſiren zu weit ergeht. Der angebliche Rechts⸗ gelehrte ſcheint mehr im Buchhändlerauftrag ein haar⸗ ſträubendes, pathetiſches Schriftchen fürs Volk verfaßt zu haben, wo es weniger auf die Wahrheit ankam, als auf eine ſchnell zu erzielende zweite Auflage. Aus der Vergleichung beider geht hervor, daß man, trotz der un⸗ gewöhnlichen Publicität, welche der Fall gewonnen, eine actenmäßige Mittheilung der Wahrheit nicht für nöthig gehalten habe. X
Er ſchleicht aus der unheimlichen Stube, wo vier Verrätheraugen ſchlafen mögen, wieder herab. Es ſcheint, daß ihn jetzt die Beſinnung verlaſſen. Er hat ſich vor— geſetzt, er fühlt, er muß ſich ſelbſt das Leben nehmen, aber er hat vergeſſen, wie er es ins Werk ſetzen gewollt. Er hätte vielleicht entfliehen können, daran hat er nie gedacht. Sich ſelbſt unter den ausrauchenden Leichen umbringen! Das war das Nächſtliegende. Aber unſer Verfaſſer läßt einen guten Genius ihm einhauchen, daß er es nicht thun ſolle, denn es hätte unverdiente Leiden und Kränkungen für die Hausgenoſſen hervorbringen können. Der ſogenannte Rechtsgelehrte, welcher anſchei⸗ nend den Theologen dabei einen Seitenhieb verſetzen will, ſagt:„Der kalte, entmenſchte Theolog geht ruhig wie⸗ der in ſein Zimmer, wäſcht die Hände von der bluten⸗ den That, die die Fluten der Ewigkeit nicht von ſeiner Seele waſchen können, kleidet ſich an und will ins Freie— wahrſcheinlich um ſich feierlich zum Tode in der Einſam⸗ keit vorzubereiten und alsdann zu ſterben.“


