Zeitschriftenband 
19 (1852)
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VIII vorwort.

gewährten die Auszüge aus den gerichtlichen Ver⸗ handlungen, die ſie nur aufnehmen konnten, ſo wenig eine ganz klare Anſchauung der Verhältniſſe, als wir jetzt hoffen können, daß unſere Leſer bei einer vollſtändigen Wiedergabe derſelben ſie gewin⸗ nen werden. Vieles bleibt trotz der Genauigkeit undeutlich; ja über die änſigſte Ausbeutung des Details ſcheinen die größern Züge oft in den Hin⸗ tergrund gedrängt und drohen zu verſchwinden, wenn nicht Ankläger und Vertheidiger ſie wieder aufgriffen und hervorholten, aber jeder zu ſeinem Zwecke ſie färbend. Das Gerichtsverfahren liefert die lebenvollſten Tableaux, aber keine dramatiſche Entwickelung. Es iſt Alles vorher abgethan in einer, wie es ſcheint, vortrefflichen Vorunterſuchung. Dieſe legt der vorſitzende Richter zum Grunde, auf ſie geſtützt richtet er ſeine Fragen an die Ange⸗ klagten und Zeugen, als wäre hier etwas Feſtes, Allbekanntes, das uns doch erſt allmälig und ge⸗ legentlich in der Anklageacte, den Zeugenausſagen, den Reden der Ankläger und Vertheidiger bekannt wird. Die Angeklagten wiſſen, worauf die An⸗ griffe gerichtet ſind, ſie ſtehen alſo bei jeder Frage

wird aber ihre Hand einem beglückten Bräutigam reichen, und, nachdem von den Wänden und Dielen das Blut ihres Bruders abgewaſchen und abgehobelt, das Schloß zu neuem Glanze reſtauriren ſagen die Zeitungen. Ob Roman, ob Wahrheit, laſſen wir auf ſich beruhen.

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