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436 Professor Webster.
ſtützt durch die Thatſachen und durch die Ausſagen der Polizeibeamten.
Vom Montag bis Freitag ſei ſehr genaue Wache über das Collegium gehalten worden, die Entſchleppung der Körpertheile in dieſer Zeit ſei faſt unmöglich. Ent⸗ weder Webſter oder Littlefield müſſe um die Geheim⸗ niſſe des Abtritts, der Theekiſte und des Ofens gewußt haben.
Aus dem obwaltenden Schuldverhältniß und den vorgefundenen Papieren, Noten, ſowie dem Umſtande, daß Webſter den Parkman, um ihn zu bezahlen, in ſein Haus geladen— wenn er bezahlen konnte, warum machte er es nicht mit dem einen Gange am Morgen in Park⸗ man's Haus ſelbſt ab?— zieht der Oberrichter den Schluß, daß die eventuell von dem Vertheidiger aufge⸗ ſtellte Möglichkeit: daß Beide, als ſie zuſammen waren, der Eine, um Geld zu zahlen, der Andere, um es zu erhalten, ſich gezankt, Webſter den Parkman in auf⸗ wallender Hitze getödtet, und dann erſt, um die Ent⸗ deckung zu vermeiden, den Körper verſteckt und verbrannt, — daß dieſe Möglichkeit von den vorangängigen und nachfolgenden Umſtänden nicht unterſtützt werde.
Der vorangängige Charakter beweiſe nichts bei einem ſo ſchrecklichen Verbrechen. Der Richter ſchloß mit den Worten:„Sie, durch das Loos aus den thätigſten Ge⸗ ſchäftsmännern gewählt, um die größte Unparteilichkeit zu ſichern, nehmen Sie ſich hinreichende Zeit, um über Ihren Spruch zu berathen, brauchen Sie Ihr gutes Ur⸗ theil und geſundes Gewiſſen, und wir ſind ſicher, es wird ein richtiger Spruch ſein.“
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