Jahrgang 
18 (1852)
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434 Professor Webster.

die übrigen Körperreſte von Parkman herrührten, wo keine dagegen ſprechende Indicien vorlägen. Der Be⸗ weis ſei allerdings mit Vorſicht zu gebrauchen, er ſei in derſelben Art wie der, welcher auf foſſile Ueberreſte angewendet wird, durch einen einzelnen Knochen wird ein ganzes Thier einer erloſchenen Race entdeckt. Die Geſchworenen hätten darüber zu entſcheiden.

Ein Mann ward auf der Straße in Boſton er⸗ mordet gefunden; erſtochen mit einem Meſſer. Ein an⸗ derer Mann ward verhaftet, der Tages vorher ein Meſſer beſeſſen. Der Griff des Meſſers wurde abgebrochen ge⸗ funden nahe beim Geſtorbenen. Es wurde beſchworen, daß es der Griff ſei, der zu dem Meſſer des Gefangenen den Tag vorher gehört habe, und bei der Unterſuchung nach dem Tode wurde eine Klinge gefunden, deren rauhe Bruchſeite des Stahls mit der Bruchſeite an dem Griffe übereinſtimmte. Wo ein Umſtand der Art feſtgeſtellt iſt, wird bei der Abweſenheit aller Zeugniſſe für das Gegen⸗ theil die Anführung ſchlüſſig.

Wo ein Theil ſich beigehen laſſen, Beweiſe zu unter⸗ drücken, verſtärke dies den Verdacht des Schuldbewußtſeins.

Zuvörderſt genüge im vorliegenden Falle zur Feſt⸗ ſtellung des Corpus delicti der Beweis, daß Parkman getödtet worden; daß Selbſtmord und Zufall aus⸗ geſchloſſen ſei. Dieſen Beweis hält der Richter für ge⸗ führt. Eine nähere Beſtimmung der Waffe laſſe ſich nicht geben, wo es möglich, daß er durch Chloroform oder Aether beſinnungslos gemacht worden, und dann durch irgend welche Waffe der Tod herbeigeführt ſei.

Dagegen war der Alibibeweis zuläſſig. Der Richter, hielt ihn für nicht geführt.

Wenn ein ſo bedeutendes Ereigniß ſich zuträgt, wird die ganze Gemeinde in eine Nachforſchungscom⸗