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ſie würden es am liebſten ſehen, wenn er gar nicht wiederkehrte.
Bei der folgenden Schlußſitzung, am 27. Februar, war ein noch größeres und anſehnliches Auditorium ver⸗ ſammelt. Der Angeklagte warf ſich in einem Zuſtande völliger Aufgelöſtheit auf die Bank.
Wir erfahren aus dem Vorangängigen, daß Bomal ſeine Vertheidigung, wenn man es ſo nennen darf, nur dahin wandte, der Sache den Anſchein zu geben, als ſei das Geſanmtverbrechen, wie es vorliegt, nicht ſo kalt⸗ blütig und lange vorausbedacht, ſondern in ſeinen ein⸗ zelnen Atrocitäten mehr das Werk des Impulſes, eines halben Wahnſinns, der ihn überkommen. Er wollte etwas wenigſtens von ſeiner moraliſchen Ehre retten. Daher beſtritt er die Prämeditation, nicht des Verbre⸗ chens ſelbſt, ſondern daß er ſich durch künſtliche Vorkeh⸗ rungen, durch eine Präparation eines Alibi, perſönlich vor Verdacht und Verfolgung retten wollen; daher, daß er keinen ſpitzen Dolch zur That beigeſteckt, ſondern in der
Raſerei das erſte beſte Werkzeug ergriffen habe, um Mord und Tod um ſich zu ſchleudern. Wie ihm das von Nutzen werden ſollte, iſt freilich nicht erſichtlich, wo es außer allem Zweifel und von ihm eingeſtanden war, daß er die beſtimmte Abſicht gehabt, Frau und Kind, und das ganze Haus in Rauch, Qualm und Brand unter⸗ gehen zu laſſen, und dieſe Abſicht durch den Angriff be⸗ thätigt war. Ja, es konnte ſcheinen, daß, wenn er mit ſcharfen Dolchen vorher ſeine Familie ermordete, er als ihr Wohlthäter handelte, denn dieſer raſche Tod war doch weniger qualvoll als der langſame und zweifelhafte Erſtickungs⸗ oder Verbrennungstod. Was endlich half
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