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Vvorwort. XXV
denen wohlthätigen Vereinen(namentlich auch im Ge⸗ fängniß⸗Verein); bei der Direction des Haupt⸗Vereins für chriſtliche Erbauungsſchriften in den preußiſchen Staa⸗ ten und bei der preußiſchen Haupt⸗Bibelgeſellſchaft war er längere Zeit hindurch, nach jeder Wahlperiode aufs Neue gewählt, betheiligt.
Unermüdlich war er im perſönlichen Wohlthun. Doch wäre es allzuſehr ſeinem Sinne und der ſtillen Weiſe ſeines Wohlthuns zuwider, wenn hier näher auf dieſen Punkt eingegangen würde. Eine hierher gehörige That⸗ ſache aber darf wol mit ein paar Worten näher berührt werden. Er hatte einige Jahre nach ſeiner Penſionirung ſeinen Geſundheitszuſtand ſich erheblich beſſern gefühlt und es ſtiegen nun Zweifel in ihm empor, ob er nicht ein wirkliches Unrecht damit begangen, daß er dem Staate ſeinen Dienſt als Richter entzogen und Jahre lang Lohn genommen habe, ohne etwas dafür zu leiſten. Die Zweifel wurden immer peinlicher, und ſo beſchloß er, nach Spener's Anleitung(in deſſen„Theologiſchen Bedenken“, Bd. Il. S. 453), das mögliche Unrecht in thunlicher Weiſe wieder gut zu machen. Er erbat vom Könige die Erlaubniß, ein dem etwa zehnjährigen Be⸗ trage ſeiner Penſion gleichkommendes Kapital dem Staate als Vermächtniß darbringen zu dürfen, nachdem die Zin⸗ ſen deſſelben die Witwe eines ſeiner Freunde auf Lebens⸗ zeit oder ihre Kinder bis zum Zeitpunkte der Majoren⸗ nität des jüngſten genoſſen haben würden. Er ſtellte das Kapital zur freieſten Dispoſition des Königs und ſprach nur den Wunſch aus, daß es ganz oder getheilt derjenigen oder denjenigen der milden Anſtalten des Staates zugewendet werden möge, welche der König in ſeiner Weisheit für die wohlthätigſte halten würde. Sei⸗ nen Kindern glaube er hierdurch keine allzuſchwere Laſt
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