Vorwort.
tät, und meinte in den Zueignungsworten, den Kranz nur als Repräſentant all der verdienten Männer, die mit ihm an der Zeitſchrift gearbeitet, tragen zu dürfen. Indeß war es Abend geworden. Hitzig hatte ſich, zur ſteten Mahnung für die Pflichten des Lebensweges, eine Gedenktafel entworfen, in welcher die Stunden des Lebens mit denen des Tages zuſammengeſtellt waren. Sein Zeiger war ſchon den Stunden nahe, da die Däm⸗ merung einzutreten pflegt. Auch andere eindringlichere Mahnung kam hinzu. Hitzig war vielfach von körper⸗ lichen Leiden heimgeſucht geweſen; er fühlte jetzt die Kräfte ſchwächer werden; er erblindete auf dem linken Auge und mußte auch den Verluſt des rechten befürch⸗ ten. Er ſuchte im Jahre 1832 die Verabſchiedung aus ſeiner amtlichen Stellung nach, die ihm vorerſt jedoch auf ehrenvolle Weiſe in der Art verweigert ward, daß der Juſtizminiſter ihn aller ſchriftlichen Arbeiten ent⸗ band und nur ſeine fortgeſetzte Theilnahme an den Sitzun⸗ gen des Gerichtes für wünſchenswerth erklärte. Hitzig folgte dem Begehren; doch ſeine krankhaften Zuſtände ſteigerten ſich, und ſo kam er im Jahre 1835 nochmals um ſeinen Abſchied ein, der ihm nunmehr, unter dem 30. September dieſes Jahres, bewilligt ward, mit Ge⸗ währung der ſeinen Verhältniſſen entſprechenden Penſion. Die Muße, deren ſich Hitzig nach der Entbindung von ſeinen amtlichen Pflichten erfreute, konnte ihm doch nur, ſeinen körperlichen Leiden zum Trotz, zu mannig⸗ fach anderweitiger Thätigkeit Anlaß geben. Seine Dop⸗ pelſtellung zur Rechtspflege des Vaterlandes und zu den Angelegenheiten der Literatur hatte ſein Auge ſchon zei⸗ tig dem Verbindungspunkte beider, der geſetzlichen Regelung des literariſchen Verkehrs, zugewandt. Mit lebhaftem Eifer verfolgte er die geſetzlichen Beſtim⸗
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