Zeitschriftenband 
15 (1850)
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Vorwort.

len für deutſche und ausländiſche Criminalrechtspflege (7 Bände, von 1828 bis 1837, von da ab fort⸗ geſetzt durch Demme und Klunge). Ueberhaupt kam es ihm bei dieſen Unternehmungen darauf an, die vermeint⸗ liche Kluft zwiſchen Theorie und Praxis, die er auf dem Felde ſeiner amtlichen Wirkſamkeit wahrnahm, möglichſt auszufüllen, den intelligenten Theil des Volkes zur Kennt⸗ nißnahme an dieſem wichtigen Zweige der vaterländiſchen Rechtspflege, zur Aneignung eines Urtheils über denſel⸗ ben heranzubilden. Doch noch ein ungleich Höheres, das auf ſeiner ganzen, ſtreng religiöſen und moraliſchen Anſchauung beruhte, ſuchte er hierbei zu erſtreben. Es galt ihm den Kampf gegen die laxen Grundſätze der Neuzeit, gegen die falſche Humanität, die das Verhält⸗ niß von Wille und That verrückt hatte, die aus viel⸗ fachen inneren und äußeren Verhältniſſen Beweiſe her⸗ nahm, um die Zurechnungsfähigkeit des Verbrechers möglichſt zu beſeitigen, und die ſolchergeſtalt auch die Schlußfolgerung von Schuld und Sühne ſchwankend gemacht hatte. Fort und fort wurde dieſer Kampf, während der langen Dauer jener criminalrechtlichen Mit⸗ theilungen, geführt?). Von dem Ertrage der Zeitſchrift beſtimmte Hitzig eine beſtimmte Summe(50 Thaler von jedem Bande) zur Remuneration bedürftiger, beim Kam⸗ mergerichts⸗Inquiſitoriat arbeitender Referendarien.

Die Wunde, die Hitzig ſeit dem Tode ſeiner Gattin

*) Und zwar geſchah dies im bewußten Einklange auch mit einem Manne wie Goethe, der vom Standpunkte ſeiner Welt⸗ anſchauung über denſelben Gegenſtand an Zelter ſchrieb:Die Strafloſigkeit der niederträchtigſten Handlungen, beſonders wenn ſie ganz außer Maßen und Geſchick ſind, haben wir der Läßlich⸗ keit unſerer Criminaliſten zu danken, welche eigentlich nur berufen und angeſtellt ſcheinen, um Mord und Todtſchlag zu entſchul⸗ digen.