Zeitschriftenband 
15 (1850)
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Vorwort. XIII

Von vorn herein hatte er ſich, nach eigener Neigung, und weil er ſeit einer Reihe von Jahren der Jurispru⸗ denz entfremdet geweſen und den inzwiſchen erfolgten Neugeſtaltungen derſelben nicht durchaus folgen zu kön⸗ nen meinte, auf das beſondere Fach des Criminalrechtes beſchränkt. Der Criminal⸗Senat erkannte in ihm einen ſeiner ausgezeichnetſten Referenten, der in der Regel die wichtigſten Sachen zu bearbeiten hatte. Seine uner⸗ müdliche Thätigkeit, der Scharfblick, mit welchem er die Gegenſtände aufzufaſſen gewohnt war, gaben die ehren⸗ volle Veranlaſſung, daß ihm mehrfach die ſchwierigſten Commiſſionen übertragen wurden. Es war die Zeit der demagogiſchen Umtriebe. Hitzig wurde, 1826 und 1827, mit der Schlußführung der Unterſuchung wider die in Köpenick bei Berlin Verhafteten beauftragt. Er entledigte ſich deſſen nach dem ganzen Umfange ſeiner Pflicht, unbeirrt durch die bedenklichen Drohbriefe, die ihm die TyrannenmörderHarmodius und Ariſtogiton ſchrieben. Manch einer der Angeklagten aber fühlte das warme Herz des Richters, und aus dem Boden des Gefängniſſes keimte, fruchtbar für die Folgezeit, manch ein freundſchaftliches Verhältniß.

Schon im Jahre 1825 war das Kammergericht mit der Reviſion des Strafrechtes beauftragt worden. Hitzig, als Commiſſar, hatte den Bericht auszuarbeiten. Bei dieſer Gelegenheit nahm er wahr, daß, bei der Kritik des beſtehenden Zuſtandes der Strafrechtspflege in Preu⸗ ßen, das übrige Deutſchland zu wenig Kenntniß von dieſem Zuſtande, Preußen dagegen eine eben ſo dürftige von den diesfälligen Beſtrebungen in anderen Ländern hatte. Dies gab die erſte Idee zu Begründung ſeiner Zeitſchrift für die preußiſche Criminalrechtspflege(24 Bände, von 1825 bis 1833), und ſpäter ſeinerAnna⸗

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