Zeitschriftenband 
13 (1848)
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Lartouche.

Provinzialſtadt. Als der Geiſtlihe ihn daher eines T ges gefragt, ob er ihm einige fromme Bücher zum in der Einſamkeit zuſchicken ſolle, antwortete er raſch!

danke Ihnen unendlich, mein Herr Curé, aber was hülfe

mir Ihr gütiges Anerbieten, da ich nicht leſen kann.

Nach ſeiner Herſtellung beeilte man den Proceß. Obgleich er in drei Verhören nichts eingeſtanden hatte, ward er dennoch auf die anderweiten ausreichenden Be⸗ weiſe am 26. November 1721 für ſchuldig erkannt und zum Rade x iten verurtheilt.

Nach a ſſoen Gerichtsgebrauch ward er am nach dem Urtheil auf die Folter gebracht, um ine Mirſchuldigen zu nennen. Man erpreßte ihm auch nicht ein einziges Wort. Ebenſo wenig war ſein Beich⸗ tiger im Verſuche, ein Geſtändniß zu entlocken, glücklich. Als einer ſeiner Mitangeklagten und ehemaliger Diener ſchon bei Einſchüttung der achten Flaſche Waſſer in ſei⸗ nen Leib zu bekennen anfing, ward Cartouche wüthend und ſchalt ihn einen elenden Feigling, von dem er ſich Beſſeres erwartet gehabt.

Endlich ſchlug die verhängnißvolle Stunde. Gegen 5 Uhr Abends führte man ihn nach dem Greveplatze, wo ſeine und ſeiner Geſellen Hinrichtung ſtattfinden ſollte. Auf dem ganzen Platze ſelbſt und in den anliegenden Straßen ſah man nichts als Schaffotte gezimmert und Räder in Bereitſchaft gehalten. Alle Fenſter und Dächer wimmelten von Köpfen.

Beſonders beim Anblick von vier Rädern und zwei Galgen, die von Soldaten zu Fuß und Pferde umringt waren, ſchien ihn ſein bisheriger Gleichmuth zu verlaſſen. Als er den Henker wie zur Probe das Rad ſchwenken ſah, rief er halb laut und mit bewegter Stimme:Das

dern der unwiſſende Sohn eines Burgers aus einer