Zeitschriftenband 
13 (1848)
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Der Leuenmord in Lizern. 3

ſervativen Regierungen ſich gedrängt fühlten, für die Con⸗ ſervativen in den Urcantonen und Luzern(wie ſich ſeit⸗ dem erwieſen, zu ihrem eigenen, faſt unmittelbaren Ver⸗ derben) aufzutreten, verfielen ſie ſchon principiell in den Irrthum, eine ſo entſchiedene Demokratie zu begünſti⸗ gen, als ſie in ihrem eigenen Lande unter allen Umſtän⸗ den für verderblich und mit ihrem Regierungsſyſtem für unvereinbar erklärt hätten. Wenn ſie aber gegen die ad⸗ miniſtrativen Grundſätze der dortigen liberalen, oder radicalen Partei ſich erklärten, ſo geriethen ſie in die noch größere Verlegenheit, die von ihnen ſelbſt befolgten verdammen zu müſſen; alles Dies unbeſchadet den re⸗ ligiöſen, Familien- und perſönlichen Intereſſen, welche ſich in die politiſchen Parteien der Schweiz miſchen und dieſelben färben.

Die liberale Partei hatte ſeit der Julirevolution in den meiſten Cantonen die Oberhand gewonnen und das Regiment an ſich geriſſen. Daß ſie die Erwartun⸗ gen nicht befriedigte, iſt eine hiſtoriſche Thatſache; in einigen Dingen thaten die neuen Regierungen zu wenig, in den alten Schlendrian nur mit andern Perſonen zu⸗ rückverfallend(die Schlafröcke und Perücken ſind die alten geblieben, nur andere Perſonen und Familien hinein⸗ gerutſcht, lautete der Vorwurf der Radicalen), in an⸗ dern Dingen zu viel, die alte Sitte, die alten Gefühle beleidigend. Wie die liberale Herrſchaft in Luzern in der Rechtspflege eine harte, unbillige, ja grauſame Seite herauskehrte, ſahen wir in dem Proceſſe gegen die ver⸗ meintlichen Mörder des Schultheißen Keller und der Unterſuchung, veranlaßt durch die ſchwatzhaften Angaben der Klara Wendelz eine Unbill, die gerächt iſt. Aber in gegenſeitigen Unbilden äußert ſich überall der erbitterte Parteienkampf; die unparteiiſche Gerechtigkeitshandha⸗

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