Jahrgang 
1857
Seite
648
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dern nicht; bei einigen wird eine mühſame, koſtſpielige Vor⸗ bildung erfordert, eine ungewöhnliche natürliche Begabung, bei andern nicht. Wird man z. B. dem Arzt, dem Staats⸗ mann, dem Künſtler zumuthen, den Ertrag ihrer Arbeit in einer gewiſſen Zeitdauer für den des gewöhnlichen Tage⸗ löhners in gleicher Friſt hinzugeben? Und doch müßte man dies, wenn in der Arbeit deſſen, der den Dienſt verrichtet, der Maaßſtab des Werths läge. Der Schneider, der in drei Tagen für einen berühmten Maler einen Anzug fertigt, der vielleicht mit 25 Thalern bezahlt wird, könnte dann von dieſem ebenfalls ein in drei Tagen gemaltes Portrait als Aequivalent fordern, wofür gut und gern 100 Louisd'or be⸗ zahlt werden. Endlich kommen auch noch mancherlei Zu⸗ fälligkeiten in's Spiel, welche mit zu veranſchlagen ſind. Jemand findet zufällig einen koſtbaren Diamanten, und verfügt ſomit über einen großen Werth. Er fordert von einem Liebhaber für Ueberlaſſung des Steins einen Betrag, welcher dem Arbeitsertrage deſſelben innerhalb eines Jahres gleichkommt. Kann nun der Käufer dagegen einwenden, daß der Finder ja kaum eine Minute Zeit nöthig gehabt, um den Stein aufzuheben, und ſo gut wie gar keine Mühe auf deſſen Acquiſition verwendet habe, und daß ſie doch Beide den Ertrag gleicher Arbeit austauſchen müßten, weßhalb ſchon der tauſendſte Theil ſeiner Forderung zu hoch wäre? Sicher würde der Finder entgegnen: daß, wenn der Andere die Forderung zu hoch finde, er hingehen möge und ſich ſelbſt einen gleichen Stein ſuchen. Wahrſcheinlich würde ihm der Liebhaber antworten: daß er dann leicht mehrere Jahre und gefährliche und koſtſpielige Reiſen an dieſes Su⸗ chen verwenden müſſe, und am Ende gar nicht einmal des Erfolges ſicher ſei. Aber hätte der Finder alsdann nicht das volle Recht, zu erwidern: Gerade deßhalb glaube er jenem ein gutes Geſchäft anzutragen, indem er ihm nur den Ertrag eines einzigen Jahres ſeiner Arbeit abverlange, und ihm ſo die mehreren Jahre, die Gefahren und Koſten einer Reiſe und obenein die Möglichkeit eines vereitelten Erfolges erſpare? Und hiermit iſt denn auch der eigentliche Punkt, auf den es ankommt, getroffen. Nicht in dem Funde des Diamanten, ſondern in deſſen Ueberlaſſung an den Lieb⸗ haber liegt der Dienſt, welchen der Finder dieſem leiſtet, und es kann dem Liebhaber völlig gleich, und muß auf den Werth der Dienſtleiſtung völlig einflußlos ſein, wie es Jener ſeinerſeits angefangen hat, um zu dem Stein zu gelangen. Der Werth, den die Ueberlaſſung des Steins für den Liebhaber hat, iſt vielmehr gleich derjenigen Arbeit, welche dem Liebhaber dadurch erſpart wird, d. h. demjenigen Auf⸗ wand an Mühe und Koſten, welche ihm das eigne Aufſuchen des Steins verurſachen würde. Denn nur um an eigner Arbeit bei Befriedigung ſeiner Bedürfniſſe zu ſparen, tauſcht man überhaupt. Der Vergleichungspunkt bei Abwägung der gegenſeitigen Leiſtungen iſt alſo keineswegs das, was beide Theile in jedem beſondern Falle an Mühe und Koſten bei ihrer dem Andern dargebotenen Leiſtung aufgewendet haben, ſondern lediglich: Dasjenige, was Jeder durch die Leiſtung des Andern an eigner Mühe ſpart oder zu erſparen glaubt. Fordert der Andere ein Aequivalent, welches entweder dieſe Erſparniß überſteigt, oder ſie doch völlig aufwiegt, ſo geht man eben nicht auf das Geſchäft ein, ſondern verrichtet ſich den Dienſt und ſchafft ſich die Sache entweder ſelbſt, oder ſucht ſie von einem Dritten zu erhalten.

Daß nätürlich die Schwierigkeit und Koſtſpieligkeit einer Leiſtung im Allgemeinen, das heißt die Schwierigkeit und Koſtſpieligkeit, die es für einen Jeden hat, dieſelbe

herzuſtellen, mit jener beim Tauſch geſuchten Erſparniß faſt immer zuſammenfällt und alſo auf den Werth von Ein⸗ fluß iſt, verſteht ſich von ſelbſt. Nur hüte man ſich, dies zu ſpecialiſiren, ſo daß man z. B. einem beſtimmten Produkt des A, je nach dem Maaße von Arbeit, das derſelbe dabei aufgewendet hat, einen Werth beimeſſen wollte, weil dies, wie wir vorſtehend zeigten, den geſchickten und ungeſchickten Arbeiter in eine Klaſſe werfen, Fleiß und Faulheit, gute und ſchlechte Producte gleich qualificiren hieße. Das Publi⸗ kum fragt niemals, was ein Erzeugniß dieſem oder jenem Producenten an Arbeit und Auslagen gekoſtet hat, ſondern ſchätzt die Waaren nur darnach: wie ihre Herſtellung unter Benutzung aller Hülfsmittel der Produktion und des Verkehrs bei einſichtigem, tüchtigem Be⸗ triebe zu ſtehen kommt. Und darin hat das Publikum ganz Recht. Es bleibt Sache eines Jeden, ſich die erforder⸗ liche Tüchtigkeit und Umſicht in ſeinem Erwerbszweige anzu⸗ eignen, und niemals kann den Konſumenten zugemuthet werden, für jeden Mißgriff, jedes Ungeſchick, jeden Mangel in zweckmäßiger Betriebsweiſe, welches Alles die Produktion mühſamer und koſtſpieliger macht, zu bezahlen, indem dafür gerechter Weiſe nur der zu büßen hat, der ſie verſchuldet. Außer der Möglichkeit, ſich eine Sache ſelbſt anzufer⸗ tigen, einen Dienſt ſelbſt zu leiſten, wenn uns von Jeman⸗ dem mehr, als uns billig dünkt, dafür abgefordert wird, deuteten wir im Vorigen noch auf den Ausweg hin: das Gewünſchte von einem Dritten zu erhalten zu ſuchen, als ein Hauptſchutzmittel gegen Uebertheurung. In der That würde es ohne dies ſehr übel um den menſchlichen Verkehr ſtehen. Denn hätten wir ſtets nur die Wahl, eine jede Sache oder Leiſtung entweder von einer beſtimmten Perſon zu entnehmen, oder ſie uns ſelbſt herzuſtellen, ſo würden wir meiſt die geſtellte Forderung, wie hoch ſie auch wäre, bewilli⸗ gen, oder auf die Sache gärzlich verzichten müſſen, weil wir, beim beſten Willen eine verhältnißmäßig nur geringe Anzahl von Gegenſtänden oder Dienſten ſelbſt herzuſtellen oder zu leiſten im Stande ſind. Der Schloſſer braucht einen Anzug, der Holzhauer eine Säge, die Waſchfrau einen Keſſel, der Kaufmann ein Pianoforte u. ſ. w., und keiner von ihnen Allen iſt auch nur im Entfernteſten im Stande, eines dieſer Dinge durch eigne Thätigkeit herzuſtellen, und hat nur im Austauſch mit Andern die Möglichkeit vor ſich, je zu ihrem Beſitz zu gelangen. Wären ſie nun blos an eine einzige Perſon deßhalb angewieſen, ſo müßten ſie zahlen, was dieſe verlangte, oder ſie bekämen Nichts. Allein ſo haben ſie, ſtatt dieſer Alternative, noch den Ausweg, wenn ſie von dem Einen übertheuert werden, ſich an Andere zu wenden, welche das Geſuchte ihnen ebenfalls zur Verfügung zu ſtellen bereit und im Stande ſind. So erhalten wir in der Kon⸗ kurenz einen Hauptregulator des Werthes. Schon früher erkannten wir die Freiheit als das Element des Tauſches und ſomit alles Verkehrs. Die Befugniß Aller, mit Allen zu tauſchen, iſt nun eben die freie Konkurrenz, unter deren Herrſchaft Jeder gewiß ſein darf, ſeine Bedürfniſſe im Wege des Tauſches auf die möglichſt vollkommenſte und billigſte Weiſe befriedigt zu erhalten. Denn in demſelben Grade, wie die Konſumenten der Begehr des Erwerbs gewiſſer

derſelben, weil dieſer Abſatz ihnen allein die Mittel giebt, hinwiederum ihren eignen Bedarf, ihre eigne Konſumtion in andern Artikeln zu decken. Und ſorge nur Niemand, daß irgend ein Bedürfniß, irgend ein Wunſch auf dieſem Markte der Konkurrenz unbefriedigt bleiben möchte. Es iſt wunder⸗ bar, wie das Eigenintereſſe die Beobachtung der Produ⸗

Sachen, treibt die Producenten der Begehr des Abſatzes,

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