Jahrgang 
1857
Seite
611
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Schiller und Körner vor. Mit ſeiner Anſtellung als Pro⸗ feſſor in Jena und mit ſeiner Verheirathung hatte er auch ſeine finanziellen Verhältniſſe zu ſeiner großen Freude beſt⸗ möglich geordnet, ſo daß er bei ſeiner Ueberſiedelung von Jena nach Weimar damit ziemlich im Reinen geweſen zu ſein ſcheint.

Ein Herzenswunſch war ihm jedoch in Weimar einen eigenen Herd zu beſitzen, und entſchloß er ſich zu Anfange des Jahres 1802 von dem Engländer Melliſch ein Haus zu kaufen, welches in der damaligen Esplanade, jetzigen Schiller-Straße, liegt und ſeitdem den Namen des Schillerhauſes trägt. Dieſes Haus war für Schiller ſehr paſſend. Es iſt nicht weit vom Theater entfernt, das

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Kapital wurde auch längere Zeit gehörig von ihm verzinſet, darauf aber ſtarb, wie bekannt, Schiller am 9. Mai 1805, und bald darauf(1807) auch der Darleiher Weidner.

Von dieſem Darlehen war dann geraume Zeit keine Rede mehr und beide Familien, nämlich die Schiller'ſche und Weidner'ſche, zogen von Weimar und Niederroßla weg und waren auf beiden Seiten unmündige Kinder vorhanden.

Endlich in den zwanziger Jahren entſchloß ſich aus dem Grunde des Wegzugs von Weimar die Schiller'ſche Familie, das Haus wieder zu verkaufen, und erſt bei dieſer Gelegen⸗ heit kam die obenerwähnte Darlehnsſache wieder zur Sprache. Als nämlich der neue Kaufbrief bei der Weimariſchen Be⸗

Schillerhaus in Gohlis.

er gern beſuchte, und ſtand am Anfang einer ſchönen Allee, wonach die Straße eben den Namen Esplanade führte. Auch waren die Lokalitäten im Manſard ſo beſchaffen, daß er darin ungeſtört durch das Treiben in und außer dem Hauſe arbeiten konnte. Allein der Kaufpreis des Hauſes war mehrere Tauſend Thaler und dieſe hatte er zu jener Zeit noch nicht disponibel. Er ſah ſich deshalb genöthigt, zu Bezahlung dieſer Hauskaufgelder ein Anlehn zu machen, und dieſes bewirkte er bei dem Oekonomen und Kammerguts⸗ pachter Weidner zu⸗Niederroßla im Betrage von 2000 Thalern. Dieſes Darlehn erhielt er zunächſt auf Handſchrift, ſcheint aber dafür einen Conſens verſprochen zu haben. Das

hörde übergeben wurde, zeigte ſich, daß Schiller noch bei Lebzeiten ſeinem Darleiher Weidner über dieſes Darlehn eine Hypothek auf dieſes Haus ausgebracht und darüber auch bereits eine Conſens⸗Urkunde ausgefertigt worden war.

Dieſe Urkunde befand ſich nun zwar noch bei den be⸗ treffenden Acten; allein da die Hypothek noch von Schiller ſelbſt legal ausgewirkt worden war und dadurch der Hypo⸗ thekengläubiger darauf ein wohlerworbenes Recht erlangt hatte oder wenigſtens möglicherweiſe erlangt haben konnte, ſo fand die Behörde Bedenken, dieſe Hypothek ohne ausdrückliche Genehmigung des Hypothekengläubigers eigenmächtig oder auch auf blos einſeitigen Antrag der Hypothekenſchuldner