Jahrgang 
1857
Seite
418
Einzelbild herunterladen

418

Hier wurde Dr. Martin Luther

am IV. Mai 1521

auf Befehl Friedrich des Weisen Kurfürsten von Sachsen aufgehoben und nach dem Schlosse Wartburg geführt. Er wird trinken vom Bache am Wege darum wird er das Haupt erheben. Psalm 110, 7. Rückſeite Errichtet von Bernhard Erich Freund Herzog zu Sachsen-Meiningen im Jahre 1857. Erſte Nebenſeite:

Herr mein Fels

meine Burg

mein Erretter

mein Gott

mein Hort

auf den ich traue. Psalm 18, 3.

b V

Zweite Nebenſeite:

Wer in Gerechtigkeit wandelt und redet was recht ist der wird in der Höhe wohnen

und Felsen werden seine Veste und Schutz sein.

Jesaias 33, 15 u. 16.

Möge dieſes Denkmal lange ſtehen, möge aber auch der alte Baumſtrunk noch lange fortgrünen und an die hehre Buche erinnern, von der ich neun Jahre vor ihrem Falle vorahnend ſang*):

Der graue Baumgreis, der voll Wonnezittern Mit jedem Mai ſang ſeine Fruͤhlingspſalter

In der Natur gottvolles Freudebeben,

Der wird wohl bald gefällt von ſeinem Alter, Wie feſt er ſtand in Stuͤrmen und Gewittern. Die Buche ſtirbt, das Buch wird ewig leben, Das Luther treu gegeben;

Das iſt geſetzt mit diamant'nen Lettern

Der ewigen Liebe Gottes, uranfänglich;

Das iſt ein Baum, den kann die Zeit nicht tödten, Den können Weltenſtürme nicht entblättern,

Und ſeine Quelle ſprudelt unvergänglich,

Ein Troſtesborn, in allen Erdennöthen.

*) Siehe Luther. Ein Gedicht. Frankfurt a. M. 1834.

Volkswirthſchaftliche Skizzen.

Von H. Schulze⸗Delitzſch.

II. Das Eigenintereſſe, die bewegende Macht im Haushalt der eſeſſſchaft. (Schluß.)

Daß hiernach, je ſcharfſichtiger das Eigenintereſſe tauglich ſcheinenden Mittel verfolgen können, und ſomit er⸗

für den eigenen Vortheil iſt, es deſto weniger ſich mit dem allgemeinen Wohl in Widerſpruch ſetzen wird, iſt klar. Wer es weiß, daß er nur innerhalb des geſelligen Verbands ge⸗ deihen kann, und daß er um ſo mehr Chancen für ſein eige⸗ nes Wohlbefinden hat, je mehr ſich alle Andern neben ihm wohl befinden, der wird ſich hüten die Grundbedingungen der Geſellſchaft anzutaſten, die Intereſſen ihrer einzelnen Mitglieder zu verletzen, weil er ja dadurch gegen ſein eigenes wohlverſtandenes Intereſſe handelt. Allein, als hätte ſich die Natur bei einer Sache von ſolchem Gewicht nicht auf das Vorhandenſein ſelbſt eines ſo geringen Grades von Ein⸗ ſicht bei den Betheiligten verlaſſen mögen, wie er zu obiger Erwägung erfordert wird, iſt dem Eigenintereſſe von ihr geradezu eine gewiſſe innere Nöthigung beigemiſcht, wornach die von ihm gegebenen Antriebe, ohne daß es die Einzelnen beabſichtigen, ja ſogar in vielen Fällen geradezu wider ihren Willen, zuletzt ſtets zum allgemeinen Beſten, zum Wohle Aller ausſchlagen müſſen; ein Punkt, bei dem wir, ſeiner großen Wichtigkeit halber, etwas länger verwei⸗ len und das ganze Spiel des ſich tauſendfach kreuzenden

dies umſonſt zu gewähren.

Einzelintereſſe einmal vor unſern Augen vorübergehn laſſen

wollen.

Soll ſich das Intereſſe im Thun und Denken der

Menſchen überhaupt bethätigen, ſo verlangt es vor allen Dingen freien Spielraum. Die Einzelnen müſſen ihren Willen und ihre Kräfte nach allen Seiten gebrauchen, die⸗

halten wir in der Freiheit die erſte Bedingung des geſell⸗ ſchaftlichen Verkehrs. Vermöge der erwähnten eigenthüm⸗ lichen Begabung des Menſchen aber, die ihn zum Behufe vollſtändiger Befriedigung ſeiner Bedürfniſſe ſtets darauf anweiſt, die Leiſtungen Anderer in Anſpruch zu nehmen, tritt zu jener erſten Bedingung noch die Gegenſeitigkeit als nothwendige Ergänzung hinzu. Denn da das Eigenin⸗ tereſſe Jeden treibt:ſo wenig als möglich zu thun und ſo viel als möglich dafür zu haben, ſo wird kein Menſch geneigt ſein, dem Andern, der von ihm Etwas verlangt, Vielmehr iſt er ebenſogut wie Jener in dem Falle, fremde Leiſtungen zur Befriedigung eigner Bedürfniſſe in Anſpruch nehmen zu müſſen, weßhalb ihn ſein Intereſſe treibt, einen Gegendienſt, einen Rekompenz von dem Andern zu fordern, dafür, daß er demſelben ſeiner⸗ ſeits den gewünſchten Dienſt leiſtet. Somit findet das durch ſeine Allgemeinheit im Zaum gehaltene Eigenintereſſe, d. h. das Intereſſe des Einen aufgewogen durch das der Andern, ſeinen Ausdruck in der Formel:Keine Leiſtungrohne Gegenleiſtung. Dies der Grundſtein, worauf der ganze Haushalt der Geſellſchaft beruht, und beide Bedingungen, Freiheit und Gegenſeitigkeit gleichſam die Pole der Axe, um welche ſich der Verkehr der Menſchen dreht. Indem dieſelben einander wechſelſeitig zu ihrem Daſein nicht entbehren können, ſind ſie durch das ſtärkſte Band verknüpft und die Bedürfniſſe der Geſammtheit werden

jenigen Zwecke, welche ſie ſich vorſtecken, mittelſt der ihnen auf das Zuverläſſigſte dadurch beſchafft, daß Jeder nur an

+

Xyäy, ú 8A

4..

.

y,