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geben, weil ſie mit⸗Sicherheit vorausſehen kann, daß man keinen anderr auch von dieſen Rechten machen würde, als aufs Ne le Abreißung von Oeſtreich vorzubereiten und ins Werk zu ſetzen. Unter dieſen Umſtänden muß die Regierung Oeſtreichs ſich darauf beſchränken, dem italieni⸗ ſchen Volke eine gewiſſe berathende Theilnahme an der Ver⸗ waltung zuzugeſtehen, damit die Adminiſtration, indem ſie Jedermann durchſichtig und klar iſt, nicht von der unermüd⸗ lichen Partei der Italianiſſimi zu einem fortwährenden Gegen⸗ ſtand der Verleumdung gemacht, zur Beunruhigung der Ge⸗ müther misbraucht werde. Weiterhin hat ſie darauf zu ſehen, daß die Gemüther, insbeſondere Baſſeedaddſenn der an früheren Aufſtänden Betheiligten, verſöhnt und die Geiſter, wenigſtens der Mehrzahl, zu der Erkenntniß hinge⸗ leitet werden, daß die italieniſche Einheit eine Chimäre und die Lombardei mit Venedig unter öſtreichiſcher Herrſchaft weitaus der materiell glücklichſte Theil Italiens iſt, während die Verleihung größerer Freiheiten lediglich durch das Auf⸗ geben jener Chimäre und durch eine aufrichtige Ergebung in die Herrſchaft Oeſtreichs bedingt wäre.
Anders iſt es mit dem Magyarenvolke. Während in Italien das ſeparatiſtiſche Intereſſe das herrſchende iſt, iſt dieſe Richtung in Ungarn ohne allen Boden im Volke und in der Geſchichte. Die Magyaren können nicht, wie die Italiener, auf eine eigene, uralte Kultur pochen; was ſie davon in ſich aufgenommen, iſt ihnen von außen, und insbe⸗ ſondere von Deutſchland gekommen. Deutſchland hat dieſe wilden Horden gezähmt, zuerſt in blutigen Schlachten zur Abwehr ihrer räuberiſchen Einfälle, die das ganze Abendland mit Schrecken erfüllten, dann durch Religion und Bildung, die es unter ihnen ſtiftete. Deutſchland hat ſie aber nicht bloß gezähmt, ſondern auch befreit, befreit vom türkiſchen Joche, von dem ſie aus eigner Kraft ſich nicht zu erretten vermocht, befreit durch lange, ſchwere Kämpfe, in denen das Blut aller deutſchen Stämme gefloſſen. Dadurch hat Deutſch⸗ land ſich ein doppeltes Anrecht an das Magyarenvolk erwor⸗ ben, und man kann nicht ſagen, daß dieſes Anrecht geradehin geleugnet und beſtritten worden ſei. Die Magyaren haben zwar ſtets an ihrer eigenthümlichen, auf Selbſtregierung be⸗ gründeten Verfaſſung, an dem Steuerbewilligungsrechte, überhaupt an ihrer politiſchen Autonomie innerhalb des öſtreichiſchen Kaiſerſtaates feſtgehalten und dieß thun ſie mit unwandelbarer Conſequenz noch heute, nachdem die Verfaſ⸗ ſung acht Jahre lang aufgehoben iſt; aber ſeparatiſtiſch, auf Losreißung von Oeſtreich gerichtet war die magyariſche Nation niemals und die in Ungarn durch großen Grundbe⸗ ſitz und, innerhalb der aufgehobenen Verfaſſung, durch poli⸗ tiſche Rechte mächtige Ariſtokratie hat ein ganz natürliches Intereſſe, ſich um den Thron des Kaiſers von Oeſtreich zu ſchaaren. Nur daß dieſer Kaiſer für ſie der König eines freien, ſich ſelbſt regierenden Magyarenvolkes ſei, behaupten ſie mit unerſchütterlicher Zähigkeit. Allerdings wurde Koſ⸗ ſuth durch die Logik der Revolution bis zur magyariſchen Unabhängigkeitserklärung fortgetrieben, allein eben dieſe Er⸗ klärung wurde zugleich das Todesurtheil der Revolution; der Geiſt der Nation fühlte augenblicklich, daß er auf einen Irrweg hingetrieben ſei. In dem durchaus ariſtokratiſchen Ungarn hat natürlich eine Republik nicht den geringſten Boden, und jede definitive Trennung von Oeſtreich würde zu einer Ab⸗ hängigkeit von Rußland führen, wie denn auch Koſſuth, in Verfolgung ſeiner verkehrten Bahn, zu Unterhandlungen über Verleihung der ungariſchen Königskrone an einen dem Zaren⸗ hauſe verwandten Fürſten fortgetrieben worden iſt.
Die Mehrzahl der Nation und insbeſondere die unga⸗
riſche Ariſtokratie hat, wie geſagt, dieſe ſeparatiſtiſchen Schritte niemals gutgeheißen, vielmehr war die Sache der Revolution gerade in Folge der Unabhängigkeitserklärung verloren ge⸗ gangen. Wohl aber hält der Ungar feſt an ſeiner alten Verfaſſung und ſieht die Zuſtände, wie ſie ſeit einigen Jah— ren unter der Herrſchaft des Abſolutismus dort eingeführt wurden, als nicht zu Recht beſtehend und vorübergehend an. Nun iſt allerdings Manches in dieſer Verfaſſung und den alten Geſetzen, was nicht wiederhergeſtellt werden kann. Die Zollabſperrung Ungarns vom übrigen Reiche, die Gebun⸗ denheit des adeligen, d. h. faſt des ganzen Grundbeſitzes, die Zuſammenſetzung der Comitatsverſammlungen aus ſchreien⸗ den, unwiſſenden, bettelhaften Edelleuten und manche andere Ingredienzen der alten Verfaſſung ſind heute vom Zeitgeiſt verurtheilt und als Ueberreſte einer barbariſchen Periode zu den Todten geworfen. Allein aus dieſer Unhaltbarkeit und Ausgelebtheit vieler Einzelheiten der alten Verfaſſung, die auch von den Einſichtigen in Ungarn bereitwillig zugeſtan⸗ den wird, folgt doch noch nicht, daß alle Spuren alter, in das ganze Volk eingelebter Selbſtregierung vernichtet und das ganze Volk unter die Vormundſchaft einer vom Willen ihrer Vorgeſetzten unbedingt abhängigen Bureaukratie geſetzt, daß jede Theilnahme des Volks an der Verwaltung ſeiner eigenen Angelegenheiten beſeitigt werden ſolle. Die Magya⸗ ren, von der höchſten Ariſtokratie abwärts bis zum ärmſten Hirten, ſind einig in dem Wunſche, ihre alte Verfaſſung in ihren großen und weſentlichen Grundzügen, mit Beſeitigung deſſen, was unter den veränderten Zeitverhältniſſen nicht mehr lebensfähig iſt, wiederhergeſtellt zu ſehen, und die Hoff⸗ nung, dieſem Ziele um einen großen Schritt näher zu kom⸗ men, knüpften ſie natürlich an den Entſchluß des Kaiſers, ihr Land mit ſeiner Gegenwart zu beehren. Den Kaiſer für dieſen ihren Wunſch geneigt zu ſtimmen, ihm durch die auf— richtigſten und herzlichſten Huldigungen den Glauben an ihre Treue und Loyalität und die Ueberzeugung beizubringen, daß es bei ihnen eines Regiments der Gewalt und der rein mechaniſchen Beherrſchung nicht länger bedürfe, das iſt der wahre und tiefere Sinn des glänzenden Empfangs, den das Kaiſerpaar auf ſeiner Reiſe überall gefunden hat und die politiſche Bedeutung derſelben knüpft ſich an die Frage, ob die öſtreichiſche Regierung von ihrem bisherigen Syſteme nunmehr allmälig abgehen und zur Wiederan⸗ erkennung der politiſchen Rechte der magyariſchen Nation einlenken werde. Natürlich bedarf ein ſolcher Syſtemswechſel reiflicher Erwägung und ein raſcher Uebergang darf in keiner Weiſe erwartet werden.
Aus dieſen im Vorſtehenden kurz und im Allgemeinen dargelegten Verhältniſſen und politiſchen Hintergedanken er⸗ kkärt ſich alſo die beſondere Feierlichkeit und der außeror⸗ dentliche Glanz, wodurch ſchon der Anfang der Kaiſerreiſe überall verherrlicht wurde und die ohne Zweifel auch ihre am 8. Auguſt wieder aufgenommene Fortſetzung begleiten werden.
Vor Allem mußte die Hauptſtadt des Landes, Peſth, welche einſt der Schauplatz heftiger, ja verbrecheriſcher Re⸗ volutionsſcenen geweſen war, bemüht ſein, die Gunſt des Kaiſers wiederzugewinnen und das Andenken jener trüben Tage der Verirrung zu verwiſchen. Die ganze Stadt war feſtlich geſchmückt, ſo daß die einzelnen Häuſer kaum wieder zu erkennen waren vor Fahnen, Teppichen und Draperien, insbeſondere die Gebäude am Kai waren förmlich eingehüllt in Dekorationen, welche die Farben Oeſtreichs, der Stadt Peſth, aber auch die ungariſchen Nationalfarben zurückſtrahl⸗ ten. Hier erhob ſich am Eingang der großen Brückgaſſe die
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