ſchlecht zu Geſchlecht wachſenden Erbe, von welchem allein jeder Kulturfortſchritt, alle Civiliſation, die allmälige Ver⸗ vollkommnung menſchlicher Zuſtände in intellectueller, ſitt⸗ licher und wirthſchaftlicher Hinſicht ausgeht, welchem wir überhaupt die Möglichkeit einer Geſchichte der Menſchheit verdanken. Seine Form aber iſt eben die Geſellſchaft. Dieſe Betrachtung führt uns auf die andere Seite der⸗ ſelben. Aus einer bloßen Gemeinſchaft in den Mit⸗ teln, als welche ſie ſich uns unter dem erſten Geſichtspunkte darſtellte, ſehen wir ſie zu einer Gemeinſchaft in den Zwecken erhoben, d. h. zu einer ſittlichen, im Gegenſatze zu der blos rechtlichen. Und wie einerſeits das nothwen⸗ dige Element für das Daſein der Einzelnen, ſtellt ſie andrer⸗ ſeits in ihren tauſendfach verſchlungenen Beziehungen, womit ſie dieſelben verknüpft, jenes Geſammtleben der Menſch⸗ heit dar und gewinnt ſo eine ſelbſtſtändige Bedeutung, ver⸗ möge deren ſie uns nicht blos als Mittel zum Zweck, ſondern, wie jeder Organismus, als Selbſtzweck erſcheint. So ſehen wir, wie überall in der Natur, Mittel und Zweck, Urſache und Wirkung, als Glieder einer zuſammenhängenden Kette wechſelſeitig in einander übergreifen. Der Einzelne bedarf der Geſellſchaft zur Erreichung ſeiner Sonderzwecke, und alle Einzelnen zuſammen dienen der Geſellſchaft, bewußt oder
Erreichung der höhern Zwecke des Gattungslebens. Schließlich verſuchen wir, das Reſultat der vorſtehenden Erörterung in einige kurze Sätze zuſammenzufaſſen, welche für die geſellſchaftlichen Beziehungen überhaupt, namentlich auch für die wirthſchaftlichen, auf die wir im Folgenden ſpe⸗ cieller eingehn, practiſche Anwendung finden. Zunächſt gehen wir davon aus:
daß die Einzelnen, welche das Kollektivweſen„Geſell⸗ ſchaft“ ausmachen, Weſen ſind, denen der Geſell⸗ ſchaftstrieb innewohnt, welche von der Natur zum geſell⸗ ſchaftlichen Zuſammenleben geſchaffen ſind, und daß daher die Geſetze ihres, des menſchlichen Einzelorganis⸗ mus, mit den Geſetzen der Geſellſchaft nicht im Wider⸗ ſpruch ſtehn können, vielmehr ihnen entſprechen müſſen.
ſeiner Schilderung zurück. Die ganze Krankheit zerfällt in zwei Hauptperioden, deren erſte, nachdem die oben berührten Vorläufer beendet ſind, der fortſchreitenden Ent⸗ wickelung und Höhe des Typhusprozeſſes angehört. Was in ihr geſchieht, iſt dieſem Prozeß ausſchließlich zuzuſchreiben. Doch können auch ſchon jetzt Nebenkrankheiten und Zufälle eintreten, welche an ſich der Typhuskrankheit ferne ſind. Der Arzt und Krankenpfleger müſſen darauf immer gefaßt ſein, wenn auch im Allgemeinen in dieſen erſten Wochen wirkliche Nebenkrankheiten ſeltener, dagegen beängſtigende Erſcheinun⸗ gen öfter kommen, als in der zweiten Periode. Dieſe be⸗ wirkt nämlich in normal verlaufenden Fällen die Rückbil⸗ dung des typhöſen Prozeſſes. Aber gerade in die Tage, welche die Wendung der Krankheit herbeiführen ſollten (14—21 Tage), fallen ſehr häufig die ſchwerſten und ge⸗ fährlichſten Ereigniſſe. Es iſt die Zeit, in welcher viele Typhuskranke ſterben.
unbewußt, als der Repräſentantin der Geſammtheit, zur
Sodann beſitzen dieſe Einzelnen Selbſtbewußtſein und Freiheit. Vermöge der erſtern Eigenſchaft ſind ſie befähigt, ſich außer ihres individuellen Lebensproceſſes zu⸗ gleich des Gattungslebens, deſſen Träger ſie ſind, ihrer geſellſchaftlichen Beziehungen, ihrer Stellung als Glieder eines Ganzen bewußt zu werden. Vermöge der zweiten
Eigenſchaft vermag das Spiel ihres Willens bald fördernd
bald hemmend einzugreifen, immer jedoch auf ihre Gefahr, da die Folgen der davon berührten Geſetze ſich unausbleib⸗ lich an ihr Thun heften. Aus dieſer Wechſelbeziehung zwiſchen Einzel⸗ und Geſammt⸗Daſein, vermöge deren jedes dem andern zu ſeinem Beſtehen unentbehrlich iſt, folgt aber: daß der Einzelne bei Verfolgung ſeiner Sonder⸗ zwecke nie die Grundbedingungen der Geſellſchaft über⸗ haupt verletzen, und daß hinwiederum die Geſell— ſchaft den Grundbedingungen der individuellen Ent⸗ wickelung bei dem Einzelnen niemals hemmend entgegen treten darf. In dieſem Satze haben wir das Grundelement aller Geſellſchaft, in ſittlicher wie in rechtlicher, in politi⸗ ſcher wie in wirthſchaftlicher Hinſicht. Der Einzelne
kann ohne die Geſellſchaft nicht exiſtiren, taſtet er dieſelbe
an, ſo zerſtört er ſich ſelbſt. Nun iſt aber die Geſellſchaft die Summe aller Einzelnen, ihre Exiſtenz wird alſo ange⸗ taſtet in der Exiſtenz eines Jeden von dieſen, als eines ihrer Träger. Wie alſo Jeder für ſich einen gewiſſen Kreis zu ungeſtörter Lebensäußerung, ungehemmter Bethätigung ſeines Willens und ſeiner Kraft beanſpruchen kann, ſo muß er den⸗ ſelben auch allen Andern neben ſich geſtatten, welche er als Weſen gleicher Art in Gemeinſchaft mit ſich und alſo in Gleichberechtigung, denſelben Zweck verfolgen ſieht. So reſpectirt er ſich ſelbſt in den Andern, die er im eignen In⸗ tereſſe nicht entbehren kann; und das ewige Wort:„Liebe deinen Nächſten als dich ſelbſt,“ als Anfang und Ende aller ſocialen Weisheit, aus dem Weſen der Dinge ſelbſt bewahrheitet, bedarf nicht erſt der hiſtoriſchen Be⸗ glaubigung.
Aus der Krankenſtube. II. Der Cyphus.
(Schluß.) Kehren wir jetzt zum Typhus ſelbſt und zum Verſuche
Und was iſt nun dieſer Typhusprozeß? Geſtehen wir es offen, auch die Wiſſenſchaft weiß darüber keine prä⸗ ciſe Auskunft zu geben. So lang ihr die Entſtehung
der Krankheit in Finſterniß gehüllt bleibt, kann ſie nur von
deren Ergebniſſen ſprechen. Man hat allerdings beobachtet, daß faulende und in Zerſetzung begriffene Stoffe, deren Gerüche die Atmoſphäre erfüllen(Miasma), verdorbene Nahrungsmittel, Trinkwaſſer, in welches unreine Stoffe ſickern u. ſ. w. bei einzelnen Perſonen von Typhen gefolgt waren oder die epidemiſche Verbreitung der Krankheit in einzelnen Häuſern, Häuſergruppen und Stadttheilen offen⸗ bar begünſtigten.(Keine Typhusform, etwa die Peſt aus⸗ genommen, verbreitet ſich epidemiſch über ganze Länder und Erdtheile, ja ſelbſt nur über den ganzen Umfang größerer Städte). Es iſt daher natürlich, daß ſolche Perſonen, welche unter derartigen Verhältniſſen leben, alſo im Allgemeinen die ärmern Klaſſen, vorzüglich häufig und beſonders ſchwer von dieſer Krankheit heimgeſucht werden, ohne daß doch die⸗
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