Jahrgang 
1857
Seite
362
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tiefeindringendem Scharfſinn an die alltägliche Erfahrung anzuknüpfen verſtand, ſo daß die Dinge gewiſſermaßen Fleiſch und Blut unter ſeiner Behandlung gewinnen. Verſuchen wir es daher, nach ſeinem Vorgange die Grundbegriffe und Grundlehren der vom Publikum bisher ſo vernachläſſigten, und doch praktiſch ſo unendlich wichtigen Wiſſenſchaft in kurzer, gemeinfaßlicher Darſtellung an uns vorübergehen zu laſſen. Und fürchte ſich nur Niemand vor allzugelehrten Dingen. Eigentlich handelt es ſich um weiter Nichts, als dem, was täglich um uns vorgeht, einmal genauer auf den Grund zu blicken. In dem eignen Kopfe aufzuräumen, ehe man es unternimmt, die Welt in Ordnung zu bringen, das iſt doch das Wenigſte, was man von Einem verlangen kann. Dabei müßte es ſchlimm zugehn, wenn wir nicht in vielem uns recht nahe Liegendem, bei dem wir aber ebendeßhalb für ge⸗

wöhnlich achtlos vorübergehn, einen oft weit geſuchten Auf⸗ ſchluß über wichtige Fragen, die natürliche Löſung von Ver⸗ wickelungen finden ſollten, um die man ſich mit einem enor⸗ men Aufwand künſtlicher Mittel lange vergebens abmühte.

Die Volkswirth ſchaftslehre alſo, auch politiſche oder National⸗Oekonomie iſt die Lehre vom Haus⸗ halt der Geſellſchaft, und hat es mit den wirth⸗ ſchaftlichen Beziehungen des menſchlichen Verkehrs zu thun, mit der Erzeugung und Vertheilung der zur Nothdurft und Annehmlichkeit des Lebens erforderlichen Güter. Ihr Element iſt die menſchliche Geſellſchaft. Indem ſie eine beſondere Seite derſelben, die ökonomiſche, behandelt, wird man ſie als einen Zweig der Geſellſchaftswiſſen⸗ ſchaft überhaupt aufzufaſſen haben, wenn man unter dieſer allgemeinen Bezeichnung alle diejenigen einzelnen Wiſſen⸗

ſchaften zuſammenfaßt, welche ſich mit den, aus dem geſell⸗ ſchaftlichen Zuſammenleben der Menſchen entſtehenden Ver⸗ hältniſſen beſchäftigen, wie z. B. das Recht, die Moral, die Politik. Sonach wird es für die Volkswirthſchafts⸗ lehre unerläßlich ſein, ſich vor allen Dingen über Weſen und Zweck der Geſellſchaft im Allgemeinen, als dem Grunde, worauf ſie beruht, eine möglichſt klare Einſicht zu verſchaffen.

Es iſt aber die Geſellſchaft zunächſt nichts Anderes,

als die Geſammtheit menſchlicher Einzelweſen(Individuen); und hängt daher, ihren Bedingungen nach, von der Natur und den Eigenſchaften eben dieſer Einzelweſen ab, aus denen ſie beſteht, die ihre alleinigen Träger ſind. Demnach müßte

eigentlich eine Erörterung über die Natur des Menſchen unſern weitern Unterſuchungen vorangehen, womit wir in

Anſicht des Broglie in Straßburg.

das Gebiet der Seelen- und Körperkunde des Men⸗ ſchen(Pſychologie und Phyſiologie) überſtreifen würden. In der That greifen alle dieſe Lehren ſo vielfach in einander, daß ein gründliches Studium irgend eines Zweiges der Geſellſchaftswiſſenſchaft ohne Kenntniß von der Natur des Menſchen nicht denkbar iſt. Doch verbieten Zweck und Raum dieſer Aufſätze, die Aufgabe in dieſer Tiefe zu faſſen, und wir müſſen uns begnügen, im weitern Verfolg aus dem großen, vielfach beſtrittenen Gebiet nur einige einfache Sätze herauszuheben, deren practiſche Allgemeingültigkeit ſie geeig⸗ net erſcheinen läßt, um daran mit den weiteren Folgerungen für unſere unmittelbare Aufgabe anzuknüpfen.

Wenn, wie wir ſahen, die Geſellſchaft eine Geſammt⸗ heit organiſcher Weſen iſt, von deren natürlichen Eigen⸗

ſchaften ſie bedingt wird, ſo trägt ſich dieſer ihr Character