Jahrgang 
1857
Seite
351
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Veranſtaltung war es der Vereinigungspunkt für eine große Anzahl der größeren und geiſtig hervorragenden Landwirthe der betheiligten Länder und zugleich die Gelegenheit gewor⸗ den, über ſehr wichtige Fragen der Landwirthſchaft und mit ihr zuſammenhängender Verhältniſſe die Anſichten und Wünſche erfahrener Kenner zu hören.

Wege der mannigfaltigſten Art ſind es, auf denen unſer deutſches Volk ſich in einander zu leben, das zufällig und künſtlich Getrennte ſich zu vereinigen ſucht. Gerade in Thüringen, dem in ſich zerriſſenſten Theile von ganz Deutſch⸗ land iſt dieſer Bildungsproceß von beſonderer Bedeutung, und deshalb iſt auch die Bewegung, welche ſich in dieſer Be⸗ ziehung unter den Landwirthen Thüringens mehr und mehr kund giebt, von allgemeinem deutſchen Intereſſe.

In ſämmtlichen thüringifchen Ländern beſtehen, zum Theil ſeit längerer Zeit, hauptſächlich aber ſeit den letzten 10 Jahren, landwirthſchaftliche Vereine. Die älteren von ihnen waren faſt überall nur auf die größeren Landwirthe (Gutsbeſitzer und Pächter) berechnet oder wenigſtens nicht ſo eingerichtet, daß der kleinere Landwirth zur Theilnahme an ihnen beſonders angeregt worden wäre. Erſt der Neuzeit gehören die Vereine an, in welchen das bäuerliche Element gleichzeitig vertreten oder das überwiegende iſt. Und fort⸗ während bilden ſich neue derartige Vereine.

Verdankt das landwirthſchaftliche Vereinsleben ſeine Ent⸗ ſtehung, außer dem im Allgemeinen erwachten Geſtaltungs⸗ triebe unſeres Volkes, vorzugsweiſe der Befreiung von der Bevormundung der Staatsbehörde und der freien Bethäti⸗ gung der Kräfte Einzelner, ſo ſind damit doch keineswegs alle Bedingungen gegeben, um es zur Erfüllung aller ſeiner Aufgaben zu befähigen. So lange die Vereine eines Landes und eines durch Verwandtſchaft der weſentlichſten Intexeſſen in ſich verketteten Ländergebietes wie Thüringen blos nben einander beſtehen, nicht organiſch mit einander verbunden ſind, fehlt es ihnen an materiellen und geiſtigen Mitteln, um das zu erreichen und durchzuſetzen, was über die Kräfte und Möglichkeit der Einzelnen hinausgeht. Obſchon die ſtaat⸗ liche Bevormundung als etwas dem Vereinsleben Feindliches abzuwenden geſucht wird, müſſen die Vereine doch in allen Fällen, wo die Geſammtheit angeregt und getrieben werden ſoll, wo ein Zuſammenwirken der Mittel und Kräfte in An⸗ ſpruch genommen wird, ſich an die Hülfe und Unterſtützung des Staats wenden.

Organiſation der einzelnen Local- und Bezirksvereine zu Landesvereinen und Verbindung der einzelnen Landes⸗ vereine zu ſtändigen Einrichtungen für Leitung und Verwal⸗ tung gemeinſamer Angelegenheiten, das iſt daher eine der Hauptaufgaben, welche in nächſter Zukunft vom landwirth⸗ ſchaftlichen Vereinsweſen zu löſen ſind. Jeder Schritt zu dieſem Ziele muß freudig begrüßt werden, um zu weiterer Verfolgung des Letzteren anzuregen.

Am lebendigen Worte entzünden ſich vor Allem die Ge⸗ danken und Pläne, deshalb iſt die perſönliche Mittheilung

des Erfahrenen und Erſtrebten, welche von den einzelnen

Vereinsmitgliedern ausgeht, ein Hauptfaktor im Leben jedes Vereins. Ohne möglichſte Vervielfältigung der Kreiſe, worin ſolche Anregung gegeben werden kann und gegeben wird, iſt eine in die Breite und Tiefe gehende Wirkſamkeit der landwirthſchaftlichen Vereine nicht denkbar. Eine kleine Anzahl einſichtiger und wohlmeinender Landwirthe lediglich auf ihren engeren Umgang ſich beſchränkend und in ihm allein über die Intereſſen und Probleme der Landwirthſchaft be⸗ rathend und beſchließend, vermag nur wenig auf die große Menge zu wirken und am allerwenigſten raſche und große

(Erfolge zu erzielen, wo es ſich um Zerſtreuung von Vorur⸗ theilen, um Verbreitung neuer wirthſchaftlicher Ideen und Syſteme handelt. Das iſt ein Hauptgrund geweſen, um auch im Herzogthum Gotha in allen einzelnen Verwaltungs⸗ bezirken zur Gründung landwirthſchaftlicher Vereine anzu⸗ regen, und ſie unter einer gemeinſamen Direction zu einem Landesverein zu verbinden. Nicht von oben iſt der Orga⸗ nismus den dortigen Vereinen als etwas Fertiges gegeben worden, ſondern aus dem vorhandenen Vereinsleben ſelbſt hat er ſich unter mancherlei Reibungen und Kämpfen, die V zum Theil noch fortdauern, herausgebildet. Er ſtellt ſich als ein auf freier Selbſtbeſtimmung beruhendes Vereins⸗ leben dar, das in ſeinen peripheriſchen Gliedern vorzugsweiſe die wahrnehmende und verarbeitende Thätigkeit hat, wäh⸗ rend es ſeinem Centralorgan die gemachten Erfahrungen zu⸗ führt und von da die Anregungen und leitenden Ideen zur Geſammtthätigkeit der Glieder erhält. Durch das Central⸗ organ ſteht es mit der Staatsregierung in Verbindung; in ihm hat dieſe ſelbſt ihr Ausführungsorgan, wo ſie anregend und handelnd aufzutreten hat.

Centraliſation der landwirthſchaftlichen Vereine iſt in allen einzelnen thüringiſchen Ländern eine weſentliche Bedin⸗ gung um ihre höheren nationalökonomiſchen und politiſchen Miſſionen erfüllen zu können. Sie muß die Grundlage ab⸗ geben, auf welcher dann die feſten und bleibenden Vereini⸗ gungspunkte für die geſammten landwirthſchaftlichen Ver⸗ eine aller dieſer Länder geſchaffen, für die gemeinſamen Intereſſen der Landwirthſchaft von ganz Thüringen ein Vertre⸗ tungs⸗ und Verwaltungsorgan ins Leben gerufen werden kann.

Die Wanderverſammlungen thüringiſcher Landwirthe haben bis jetzt dieſe Lücke eines Centralorgans für die Land⸗ wirthſchaft von ganz Thüringen auszufüllen geſucht und unter den früheren Verhältniſſen Alles geleiſtet, was möglich war. Allein eine Inſtitution, welche nur die Aufgabe hat, abwech⸗ ſelnd bald in dem einen bald in dem anderen Theile Thü ringens die Landwirthe auf ein Paar Tage zuſammen zu führen, um über wichtige vorliegende Fragen der Landwirth⸗ ſchaft die Anſichten auszutauſchen, kann, ſo wichtig dies auch an ſich iſt, doch nicht genügen. Es bedarf einer landwirth⸗ ſchaftlichen Centralſtelle für ſämmtliche Länder Thüringens, welche auch in der Zwiſchenzeit von einer Hauptverſammlung zur andern thätig ſein kann, welcher die hohe Aufgabe über⸗ wieſen wird, im geſammten Vereinsgebiete für gemeinſchaft⸗ liche Inſtitute zur Förderung der Landwirthſchaft zu wirken, insbeſondere möglichſte Uebereinſtimmung der Landes⸗Cul⸗ tur-Geſetze und darauf bezüglichen Verwaltungs⸗Einrich⸗ tungen anzubahnen, feſten Plan in das geſammte landwirth⸗ ſchaftliche Ausſtellungs- und Prämiirungsweſen zu bringen, eine landwirthſchaftliche Statiſtik von ganz Thüringen zu bewirkten, und in einem gemeinſamen Organe der Preſſe die Erfahrungen der geſammten thüringiſchen Landwirthſchaft niederzulegen, ſowie von Allem Kunde zu geben, was für ſie und die einzelnen Vereine von Werth ſein kann.

Ein derartiges Bedürfniß hat nicht nur die landwirth ſchaftlichen Vereine der anhaltiniſchen Länder ſowie der Unter⸗ herrſchaft von Schwarzburg⸗Sondershauſen, ſondern auch die bis jetzt centraliſirten Vereine im Herzogthum Gotha zum Anſchluſſe an den Verband der landwirthſchaftlichen Vereine in der preußiſchen Provinz Sachſen geführt. Um⸗ geben rings von dieſer Provinz und mit ihr gleichartig oder wenigſtens eng verwandt in allen Bedingungen und Ver⸗ hältniſſen des landwirthſchaftlichen Betriebs und Verkehrs kann der Bund der Vereine der erſteren zwei Länder mit den gedachten preußiſchen nur ein naturwüchſiger genannt werden.