Die Rinde des vielfach geäſteten Papiermaulbeerbau⸗ mes(Broussonetia papyrifera) wird von den Japane⸗ ſen nicht bloß zur Bereitung des Papiers benutzt, ſie liefert ihnen auch Stoff für Lunten und Stricke, für Zeuge und Kleider. Ganz vorzüglich gedeiht der Firniß⸗ baum, beſonders in der Landſchaft Jamato, wo der Dairi Hof hält. Das Wort„Firniß“, urſprünglich„Fruſi“, ward von Japan in allen Ländern verbreitet. Der Baum gibt einen milchartigen Saft, womit Geräthe, Tiſche und Tafelgeſchirre überzogen werden. Die Seidenzucht iſt ſeit den älteſten Zeiten in Japan heimiſch, doch die Seide nur von mittlerer Güte. Desgleichen iſt die Baum⸗ wollenweberei ſehr unvollkommen, allein in der Fabrikation lackirter Waaren und namentlich in der Bearbeitung von Metallen ſind die Japaneſen Meiſter.— ſteht in hoher Blüthe und bringt eine nicht unbedeutende Menge edler Metalle; mehr Gold als Silber. Das japaniſche Kupfer iſt bekanntlich das beſte der Welt. Was ſie von europäiſchen Inſtrumenten ſehen, erregt ſtets das größte Intereſſe der Japaneſen, und man findet in ihren Werkſtätten bereits Uhren, Barometer und Thermometer. Nur auf die Baukunſt verwenden ſie keinen Fleiß. Ihre Gebäude ſind meiſt leicht aus Bam⸗ bus und Holz auf einem niedrigen Fundamente von Stein aufgeführt, und wegen der häufigen Erdbeben gewöhnlich nur ein Stock hoch. Ein großer leerer Raum im Innern wird durch bewegliche Wände nach Belieben in größere und kleinere Zimmer verwandelt. Feuerbecken in das Heerd⸗ feuer erſetzen die Oefen und Kamine; der Rauch muß aus der Thür oder aus der in der Mitte des Daches befind⸗ lichen Oeffnung ſeinen Ausgang nehmen. Die Reicheren haben ihre Häuſer auch wohl mit Kupferblech oder ſchwe⸗ ren Ziegeln gedeckt, die Aermeren mit Schindeln, die ſie mit Steinen(wegen der öfteren Stürme) beſchweren. Dieſe Dächer wie auch die um das Haus laufenden Galerien, die von einem zweiten Dach geſchützt ſind, er⸗ innern an die Bergländer der Schweiz und Deutſchland.
Der Japaneſe ſitzt auf Matten, die den Boden ein⸗ nehmen und über welche auch noch Teppiche gebreitet werden; er ißt mit Hülfe kleiner Stäbchen in echt orien⸗ taliſcher Stellung, nämlich mit übereinander geſchlagenen Füßen. Schränke mit vielen Schubfächern und Schirme, die er vor ſich ſetzt, wenn er ſchlafen will, bilden das ein⸗ zige Stubengeräth. Die Wände ſind mit geblümtem Gold⸗ und Silberpapier, bei Reicheren auch wohl mit fein ge⸗ ſchnitztem Holzwerk überzogen und mit Porzellan verziert. Feuersbrünſte ſind bei ſo leichter Bauart ſehr häufig, wes⸗ halb man auf dem Giebelende der Häuſer ein Waſſerfaß aufgeſtellt ſieht, auch vor den Häuſern werden Waſſerkübel placirt. In den verſchiedenen Stadttheilen ſind Stand⸗ quartiere für die Löſchmannſchaften eingerichtet, ebenſo iſt an allen Straßenecken ein Brett aufgehängt, auf welches bei ausbrechendem Feuer der in jeder Straße angeſtellte Wächter mit einem kurzen eiſernen Stocke das Lärmzei⸗ chen gibt.
Um ihre Vorräthe zu ſichern, haben Bauern und Kaufleute beſondere aus Steinen erbaute Vorrathshäuſer, die mit Ziegeln gedeckt ſind. Recht zierlich ſehen die Verandas und Vorhallen mit hölzernen Säulen vor den Stadthäuſern aus. Glasfenſter trifft man nirgends; geöltes Papier verſieht die Stelle des Glaſes. Des Abends flogen ſie alle hinweg die in Finſterniß geborenen und erzogenen Freier, die das Licht nicht geſehen haben und keinen Gebrauch davon zu machen wiſſen.
Der Bergbau
werden die Zimmer durch hölzerne mit geöltem Papier ver⸗ klebte Laternen beleuchtet, worin ein flacher mit Fett ge⸗ füllter Napf aufgehängt iſt, der einen Papierdocht ſpeiſt.
Ein bis in's Kleinſte durchgeführtes Beamten⸗ und Polizeiſyſtem regelt das Staats⸗ und Gemeindeleben. Sogar das Bewäſſern der Felder wird von beſonders dazu angeſtellten Beamten ſorgfältig überwacht; ſie geben einem Jeden nach Verhältniß der Ausdehnung der Felder eine beſtimmte Quantität Waſſer aus dem Kanale. Alle Beamten ſind von Spionen umgeben und zum Theil ſelbſt Spione. Um das Syſtem, nach welchem einer für die Handlungen des Andern verantwortlich gemacht wird, durchzuführen, iſt das Haupt der Familie zugleich der Aufſeher des Hauſes; je fünf Häuſer haben wieder einen beſonderen Vorſtand, der ſeinerſeits an den Vorſteher der Straße(Kachnia) zu berichten hat, was vorfällt, und die⸗ ſer hat wiederum ſeinen Bericht dem Ottom oder Bezirks⸗ vorſteher zu machen, welcher denſelben an den Magiſtrat abliefert. So bewacht eine Hälfte der Nation die andere. Bei manchen Vergehungen trifft die Strafe nicht bloß den Verbrecher, ſondern deſſen ganze Familie.
Die Verfaſſung erinnert vielfach an das europäiſche Vaſallenthum des Mittelalters. Alle geiſtliche und welt⸗ liche Gewalt war urſprünglich in der Perſon des Dairi als„Nachfolgers der Götter“ und„Eigenthümer des Volkes“ vereinigt. Als jedoch im 17. Jahrhundert bei einer Empörung des Thronerben der Kronfeldherr dieſen beſiegte und die ganze Macht ſich ſelber zueignete, ward der Dairi zu einer bloßen Figur, und der Siogun oder weltliche Kaiſer der eigentliche Regent. In Miako be⸗ wohnt der Dairi mit einem großen Hofſtaat ein beſonderes Stadtviertel und ſein Amt beſteht mit darin, die Ehren⸗ titel zu bewilligen und die Bezahlung dafür in Empfang zu nehmen. Außerdem muß die Stadt und ihr Gebiet für einen der Würde angemeſſenen Unterhalt Sorge tra⸗ gen. Seine zwölf Frauen werden aus den ſchönſten und vornehmſten Töchtern des Landes gewählt; die Nachfolge iſt zwar erblich, doch entſcheiden in der Regel die Miniſter die Wahl in aller Stille, und machen dann mit großem Pomp die Wahl des neuen Dairi bekannt.
Der Siogun reſidirt in Jeddo, iſt jedoch auch nicht ganz unabhängig, da ihm der Staats⸗Rath(aus fünf Fürſten zuſammengeſetzt) zur Seite ſteht. Die Provin⸗ zen, unter erbliche Fürſten geſtellt, zerfallen wieder in kleinere Vaſallenthume. Um jede Verſuchung zu Auf⸗ ruhr und Empörung von vornherein zu hindern, wird darauf gehalten, daß die Herrſcher der benachbarten Fürſtenthümer nicht zu gleicher Zeit auf ihrem Poſten ſind; ſie müſſen alljährlich eine beſtimmte Zeit in Jeddo unter den Augen des Regenten zubringen, auch wird dafür geſorgt, daß ſie keine Reichthümer ſammeln. Die Erhaltung der Höfe, die Beſoldung der Truppen iſt ihre Sache; ſendet ihnen der Siogun ein geringes Geſchenk, ſo müſſen ſie es mit großen Gegengeſchenken erwiedern.
Wie dem Siogun ein Staatsrath beigeordnet iſt, ſo dieſem ein Senat, der aus funfzehn Gliedern des hohen Adels beſteht und ſein Gutachten über die Vorſchläge des Staatsrathes abgibt. Als vollziehende Behörde iſt ein Staats⸗Miniſterium vorhanden, das die Geſetze aus⸗ führt und in ſieben Sektionen ſich gliedert, deren jede von einem Miniſter und einem Miniſterialrath geleitet wird.
Ueber die Befolgung der Geſetze, die in jedem Dorf und jeder Stadt laut vorgeleſen und dann an einem be⸗ ſtimmten Orte angeſchlagen werden, wad ſtreng gewacht,
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